Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

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Barbarossa
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Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von Barbarossa »

Bei mir, 57 Jahre alt, Beratungsrektor a. D. (Bayern), seit 2019 frühpensioniert, fordert mich die zuständige Regierungsbehörde wieder auf, mich bezüglich einer eventuellen Dienstfähigkeit untersuchen zu lassen und bereits im Vorfeld alle vorhandenen, medizinischen Unterlagen innerhalb von 14 Tagen beizubringen. Ich habe hier bereits mitgeteilt, dass sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat, was auch ärztlich dokumentiert ist.

Anzumerken ist in meinem Fall, dass ich amtlich anerkannt schwerbehindert bin. Die Amtsärztin hat in ihrem letzten Gutachten vor 3 Jahren gegenüber der Regierung mitgeteilt, dass auf weitere Begutachtungen verzichtet werden kann, da aufgrund meines Gesundheitszustandes von keiner Besserung bzw. einer andauerenden Dienstunfähigkeit auszugehen ist. Dies wird auch gegenwärtig von diversen (Fach-)Ärzten bestätigt. Die zuständigen Stellen fordern trotzdem eine erneute, amtsärztliche Untersuchung.

Weiterhin ist anzumerken, dass ich aufgrund meiner Schwerbehinderung zum nächsten Schuljahr 2024/2025 in Altersteilzeit (Blockmodel) gegangen wäre und man somit von einer fiktiven Restdienstdauer von zirka 1,5 Jahren ausgehen muss, falls eine "Reaktivierung" erfolgen sollte, wobei dies medizinsch absolut abwegig ist. Man müsste mir zudem aufgrund meiner letzten Besoldungsstufe mindestens das Amt eines stellvertretenden Schulleiters zuweisen.

Und das alles wegen zirka 1,5 Jahren? Alles nur juristische Paragraphenreiterei? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Mainstream1
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Re: Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von Mainstream1 »

Die Rechnung mit dem Blockmodell zählt nicht, kommt auch nicht gut an.
Aktuell wäre mit der Schwerbehinderung ab dem 62.Lebenshahr ein Ruhestand auf Antrag möglich. Also noch mindestens 5 Jahre Dienst bei einer Reaktivierung.
Leider ist es oft so, dass der Amtsarzt nach 2 bis 3 Jahren wieder bemüht wird, obwohl vorher festgestellt wurde, dass in der Zukunft nicht mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit gerechnet werden kann.
Also: Ruhig bleiben, den Untersuchungstermin durchziehen und im Termin die aktuellen Nachweise vorlegen.
Der Amtsarzt wird sicher seiner eigenen Feststellung aus den Vorjahren (oder denen des Kollegen) nicht widersprechen...
Ich hoffe, das war dann die letzte Untersuchung.... mehr als 1 nach nochmals 3 Jahren wird aber kaum kommen.
MS
stuntmanmike
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Re: Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

Mainstream1 hat geschrieben: 1. Mai 2024, 12:44 Leider ist es oft so, dass der Amtsarzt nach 2 bis 3 Jahren wieder bemüht wird, obwohl vorher festgestellt wurde, dass in der Zukunft nicht mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit gerechnet werden kann.
das ist ein widerspruch in sich. wenn festgestellt wurde, dass mit einer wiederherstellung der dienstfaehigkeit nicht zu rechnen ist, kann ich jemanden auch nicht dazu zwingen eine entsprechende untersuchung erneut durchfuehren zu lassen.

ich konnte den entsprechenden passus um bayrischen beamtengesetz nicht finden. im hessischen steht z.b.:
"(4) Der Dienstherr hat in regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, es sei denn, eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis kommt nicht in Betracht."

selbst wenn so eine regelung im baybg nicht zu finden wäre, bin ich doch auf die rechfertigung gespannt mit der man dann nochmal, eine zuvor als aussichtslos festgestellte untersuchung, durchführen will.

ich wuerde mir ueberlegen einen anwalt einzuschalten.
Barbarossa
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Re: Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von Barbarossa »

Mit Schwerbehinderung kann man in Bayern auf Antrag mit 60 Jahren in Pension gehen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-64
Mainstream1
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Re: Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von Mainstream1 »

Beim Bund mit 62 Jahren, ab Jahrgang 1964. Vorher geborene Jahrgänge nur wenige Monate früher nach Staffelung.
Ja, bei den Ländern ist es noch besser, NRW bastelt gerade an einer Anpassung
MS
Andrea55
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Re: Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von Andrea55 »

Mich hat man auch mit 60 noch untersucht. Bin schwerbehindert seit etlichen Jahren und kann den Ruhestand mit 61 Jahren und 10 Monaten selbst beantragen.

Ich würde da auch kein Geld mehr für einen Rechtsanwalt ausgeben.
Der Schwerbehindertenausweis wurde gleich beim 1. Antrag auf Dauer ausgestellt. Eine Nachprüfung ist nicht vorgesehen.

Gruß
Andrea
Barbarossa
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Re: Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von Barbarossa »

Ich danke herzlichst für die vielen netten Antworten. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten, zumal ich auch ein Schreiben an die Regierung abgesendet habe, welchen Sinn eine solche Untersuchung geben soll. Natürlich sehr freundlich formuliert und darauf hingewiesen, dass ich mich im ggf. Falle gerne amtsärztlich untersuchen lasse.
stuntmanmike
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Re: Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

Barbarossa hat geschrieben: 2. Mai 2024, 13:25 Natürlich sehr freundlich formuliert und darauf hingewiesen, dass ich mich im ggf. Falle gerne amtsärztlich untersuchen lasse.
da wäre ich vorsichtig mit solchen formulierungen gegenüber dem dienstherrn, denn das kann man manchmal auch so verstehen, dass du einer untersuchung zustimmst und dann wird es schwer sich noch dagegen zu wenden.
Alea
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Re: Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von Alea »

Mainstream1 hat geschrieben: 2. Mai 2024, 07:12 Ja, bei den Ländern ist es noch besser, NRW bastelt gerade an einer Anpassung
Hast Du dazu nähere Informationen?
Momentan geht ja bei Vorliegen einer SchwB ein Ausscheiden vor dem 63. mit Abschlägen, nach dem 63. ohne Abschläge. Sollen diese Alterstufen verändert werden? Zugunsten oder eher doch wie gewohnt zu Ungunsten der Betroffenen?
Barbarossa
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Re: Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von Barbarossa »

Zu einer amtsärztlichen Untersuchung ist man auch als (vorzeitig) pensionierter Beamter grundsätzlich jederzeit verpflichtet. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, kann seitens des Dienstherrn ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Dies kann ggf. zum Beispiel die Kürzung der Pension zur Folge haben.

https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht ... ersuchung/

https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... ierung.htm
stuntmanmike
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Re: Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

Barbarossa hat geschrieben: 3. Mai 2024, 18:19 Zu einer amtsärztlichen Untersuchung ist man auch als (vorzeitig) pensionierter Beamter grundsätzlich jederzeit verpflichtet. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, kann seitens des Dienstherrn ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Dies kann ggf. zum Beispiel die Kürzung der Pension zur Folge haben.

https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht ... ersuchung/

https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... ierung.htm
das ist prinzipiell richtig, nicht aber, wenn vorher schon mal festgestellt wurde, dass keine änderung des gesundheitsszustandes in aussicht steht.
Barbarossa
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Re: Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von Barbarossa »

Ich habe an diesem Wochenende einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes per Eilantrag an das für mich zuständige Verwaltungsgericht gestellt, was die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der meinerseits im Raum stehenden Überprüfung der Dienstfähigkeit bzw. eventl. Reaktivierung anbelangt. Dies habe ich auch der entsprechenden Stelle an meiner zuständigen Regierung in Bayern bzw. der medizinischen Untersuchungsstelle an der Regierung mitgeteilt.

Gerade kam eine Mail der medizinischen Untersuchungsstelle. "Sehr geehrter Herr XY wir haben Ihre Email erhalten. Der Auftrag wird bis auf Weiteres zurückgestellt bzw. zurückgezogen."

Gut, dass ich neben meinem Lehrerstudium noch eine anderweitige akademische Ausbildung habe -ohne arrogant wirken zu wollen. Aber alles muss man sich nicht gefallen lassen - auch nicht vom Dienstherrn.
stuntmanmike
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Re: Schwerbehindert-Amtsärztliche Untersuchung-Überprüfung Dienstfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

Barbarossa hat geschrieben: 6. Mai 2024, 12:05 Gut, dass ich neben meinem Lehrerstudium noch eine anderweitige akademische Ausbildung habe -ohne arrogant wirken zu wollen. Aber alles muss man sich nicht gefallen lassen - auch nicht vom Dienstherrn.
absolut richtig. nach meiner pers. erfahrung hat der diesntherr oftmals gar keine ahnung von dem was er da macht.

ein eilantrag bei gericht hemmt uebrigens auf jeden fall die untersuchung bis darueber entschieden wurde. wenn man also aus irgendwelchen gruenden mal zeit gewinnen muss, kann man einen eilantrag 1 tag vor der untersuchung ans gericht schicken. so schnell wird das gericht in aller regel dann nicht entscheiden und man gewinnt etwas zeit, wenn man sie denn braucht.
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