Mir fällt ein
Ein Monat Arbeitslosigkeit :
https://www.deutsche-rentenversicherung ... rente.html
Gut zu wissen: Wird Arbeitslosengeld 1 gezahlt, übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel auch Rentenbeiträge.
Warum nicht bei dir ?
Aber vielleicht war das früher nicht so..keine Ahnung.
Pension und Rente
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Re: Pension und Rente
Also wenn's 60 Monate waren dann bekommst du seit deinem 50 Lebensjahr jährlich eine Beitragsübersicht der DRV. Da steht doch alles drin und die musst du ohnehin der BAnstPT vorlegen. Hast nun Eine oder hast nicht?
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Re: Pension und Rente
Hallo AnaLena,vermutlich kannst du durch einen monetären von der RVA zu errechnenden Betrag auf 60 Monate aufstocken - somit könntest du dann auch deine Rente beantragen.Inwieweit dies jetzt allerdings noch möglich ist wo du deine Regelaltersgrenze bereits erreicht hast,kann ich dir nicht sagen.Dies solltest du schnellstmöglich mit der RVA abklären - evtl. in einer terminlich zu vereinbarenden Rentenberatungssprechstunde bei dir vor Ort oder in der Nähe.Eine andere Sache ist die Aufklärung darüber,wer den Fehler bezüglich deines Anspruches bei der vorübergehenden Erhöhung deiner Pension in Höhe von 4% zu verantworten hat - entweder die RVA oder die BAnst TP.Vermutlich lässt sich alles durch ein vernünftges und klärendes Gespräch auflösen.Wie lange bist du denn bereits pensioniert,wenn ich fragen darf?Wenn es noch nicht allzulange her sein sollte,befindet sich die Rückzahlung ja auch noch im übersichtlichen Bereich.Ich wünsche dir ein schönes Wochende und die Zuversicht,welche du für die hoffentlich baldige Aufklärung sicherlich gut wirst gebrauchen können. MfG Peter
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Re: Pension und Rente
Den Zuschlag erhält Sie nur bei Rentenanspruch. Also ein Widerspruch. Irgendwie hat se der BAnstPT einen Rentenanspruch nachgewiesen.AnaLisa hat geschrieben: ↑07.03.2024 14:44 Hallo zusammen,
ich bin seit Jahren im vorzeitigen Ruhestand und erhalte ca. 44 % + 4% vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gem. §14a BeamtVG.
Nach Rücksprache mit der Rentenversicherung betragen meine anrechenbaren Zeiten 59 Monate, also kein Anspruch auf Rente.
Ansonsten ist es hier schön erklärt:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Download ... %20werden.
Wenn's wie b) ist stellt sich noch die Frage ob Sie die 59 Monate hat ausbezahlen lassen. Normalerweise kommt die Rentenversicherung zur Klärung des Versicherungsverlaufs auf einen zu und wenn man Beamter ist wollen die <60 Monate ausbezahlen. Wenn nicht ausbezahlt kann se noch einen Monat Minijob machen um einen Rentenanspruch zu erwerben. Ansonsten ist Sie erst mal ganz normale Pensionärin. Es hieße denn die 44% sind ne Mindestversorgung. Sie müsste dann ja >= A12 sein. Bei Mindestversorgung wird die Rente gegengerechnet.