Pension und Rente

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AnaLisa
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Pension und Rente

Beitrag von AnaLisa »

Hallo zusammen,
ich bin seit Jahren im vorzeitigen Ruhestand und erhalte ca. 44 % + 4% vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gem. 14a BeatVG. Nun erreiche ich demnächst die Regelaltersgrenze und erhielt die Aufforderung, einen Rentenantrag zu stellen. Nach Rücksprache mit der Rentenversicherung betragen meine anrechenbaren Zeiten 59 Monate, also kein Anspruch auf Rente. Nun würde ich gerne wissen, wie die weitere Regelung ist, komme aber einfach nicht weiter, weil sich die Rentenversicherungsleute wohl in der Beamtenversorgung nicht auskennen und bei der Banst erreiche ich telefonischen niemanden, der Auskunft geben kann oder will. Ich sollte zwar zurückgerufen werden, was natürlich nicht passiert ist. Daher meine Fragen hier.
Ich würde gerne wissen, was günstiger ist für mich:
1. Ich zahle einen Monat zusätzlich in die Rentenversicherung und habe damit Rentenanspruch, der beläuft sich auf etwa 130 € monatlich, so die mündliche Auskunft. Was fällt dann pensionsseitig weg? Die 4 % komplett (die machen etwa 200 € aus) oder nur anteilig, so dass ich in Summe nicht weniger erhalte bisher?
2. Ich verzichte auf die Rente, lasse mir die gezahlten Beiträge ausbezahlen. Was macht dann die Banst? Fallen die 4 % auch komplett weg oder gibt es bei der Pension eine Anrechnung für die Zeiten aus der Rentenversicherung.

Weiß da jemand Bescheid oder hat jemand eine Idee, wo man sich da fundiert beraten lassen kann.
Ich wäre wirklich sehr dankbar, ich drehe mich hier einfach im Kreis und komme nicht weiter.
VG AnaLisa
Mainstream1
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Mainstream1 »

Eigentlich wird das auf Antrag ausgezahlt, d. h. die eigenen Beiträge.
Oder einfach noch 1 Monat 538 Eurojob mit vollem Rentenbeitrag dann gibt es Rente.
Beratung bei den Versichertenältesten, einfach mal googln
MS
Dienstunfall_L
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich verstehe dich so, dass du bei der Rentenversicherung die 60 Monate Wartezeit noch nicht erfüllt hast und zzt. freiwillige Einzahlungen machst, um sie vor Rentenbeginn doch noch zu erfüllen und damit einen Anspruch auf eine Rente zu haben. Richtig?

Falls ja: Meine Information ist, dass sich diese Einzahlungen nicht lohnen, wenn es eine Mindestversorgung gibt, weil der Rentenanspruch zur Kürzung der Mindestversorgung führen würde.

Die SB der Rentenversicherung kennen sich in dieser Frage m.W. nicht aus; wenn auf der Bezügemitteilung der Kontakt der/des Bearbeiterin steht, dann würde ich dort nachfragen.
Allium
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Allium »

ich bin auch wegen DDU im Ruhestand, war vor Verbeamtung 12 Jahre DRV Bund versichert, und bekomme auch nach §14a BeamtVG eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltes (macht bei mir 53%, bin also über der Mindestpension), die Erwerbsminderungsrente der DRV und der VBL bekomme ich jetzt nicht, weil ich ja in den letzten Jahren keine Beiträge mehr in die DRV eingezahlt habe, erst wenn ich das Rentenalter erreicht habe, bekomme ich die DRV und VBL Rente, der §14a fällt dann weg- ich hatte auch bei der DRV Bund angerufen und man rief mich zurück, es war eine Beamtin, die mich beraten hat, sie kante sich aufgrund ihres Beamtenstatus besser aus, bis zu 71,25% des letzten Bruttogehalst deiner letzten Besoldung darfst du doch insgesamt kommen, alles was drüber geht, wird dann halt von der Pensionszahlung abgezogen oder sehe ich das jetzt falsch?
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zeerookah
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Re: Pension und Rente

Beitrag von zeerookah »

Info vorab: Rentenanspruch geht vor Pensionsanspruch. Ist gesetzlich so geregelt.
Zu deiner eigentlichen Sache würde ich dir raten.
Du beantragst deine Rente so wie von der BAnst PT gewünscht (kann man auch Online machen)
Die Bestätigung das dein Antrag eingegangen ist schickst du der BAnst PT (die wollen ein Nachweis das Du brav mitarbeitest)
Nach 3 Monaten wirst Du einen ablehnenden Bescheid von der Rentenversicherung bekommen.
Den schickst Du an die BAnst PT und wartest auf die Dinge was sie Dir dann mitteilen.

Wichtig sind für Dich der schriftliche Nachweis das Du einen Antrag gestellt hast und noch viel wichtiger der endgültige Bescheid der Rentenversicherung.
Dann wird sich irgendwann die BAnst PT wieder bei Dir melden.

Man kann da nicht tricksen oder sonst irgend was machen. Diese Sachen werden jedes Jahr angefasst weil sich ja jedes Jahr was ändert.

Und du bist zur Mitarbeit verpflichtet. Du bleibst bis zu Deinen Tod Beamter :mrgreen:
Herm
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Herm »

Ich stehe auf dem Schlauch und mal eine dumme "Zwischen" Frage :
Ich dachte immer um eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatz zu bekommen muss man
60 Monate(5 Jahre) in die Rentenversicherung eingezahlt haben ?
Das ist hier ja nicht der Fall...

Und das die Erhöhung mit Ablauf des Monats wegfällt, in dem der Ruhestandsbeamte die Regelaltersgrenze erreicht.
Dienstunfall_L
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Dienstunfall_L »

Guter Punkt (Punkte), Herm, das hatte ich auch so verstanden im BeamtVG.
Herm
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Herm »

Und zu dieser "Kürzungsgeschichte":
Wird nicht unterschieden woher die Renten kommen..aus dem "öffentlichen Dienst" oder
aus dem "privaten nicht öffentlichen Dienst Bereich" ?
Je nachdem werden die Versorgungsbezüge (Mindestversorgung) gekürzt oder nicht ?
Torquemada
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Torquemada »

Herm hat geschrieben: 7. Mär 2024, 18:40 Ich stehe auf dem Schlauch und mal eine dumme "Zwischen" Frage :
Ich dachte immer um eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatz zu bekommen muss man
60 Monate(5 Jahre) in die Rentenversicherung eingezahlt haben ?
Das ist hier ja nicht der Fall...

Und das die Erhöhung mit Ablauf des Monats wegfällt, in dem der Ruhestandsbeamte die Regelaltersgrenze erreicht.
So ist es. Also kann die TS das eigentlich gar nicht bekommen haben...
Leo
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Leo »

Torquemada hat geschrieben: 11. Mär 2024, 17:45
Herm hat geschrieben: 7. Mär 2024, 18:40 Ich stehe auf dem Schlauch und mal eine dumme "Zwischen" Frage :
Ich dachte immer um eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatz zu bekommen muss man
60 Monate(5 Jahre) in die Rentenversicherung eingezahlt haben ?
Das ist hier ja nicht der Fall...

Und das die Erhöhung mit Ablauf des Monats wegfällt, in dem der Ruhestandsbeamte die Regelaltersgrenze erreicht.
So ist es. Also kann die TS das eigentlich gar nicht bekommen haben...
Eigentlich nicht - es sei denn,es ist der BAnst ein eklatanter Fehler unterlaufen.Ansonsten gilt: In dubio pro reo.
AnaLisa
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Re: Pension und Rente

Beitrag von AnaLisa »

Hallo, sorry, dass ich mich so lange nicht mehr eingeklickt habe. Danke für eure Beiträge. Das mit den 59 Monaten und der vorübergehenden Erhöhung ist wohl auf einen Fehler der BAnst zurückzuführen. In der Zusammenstellung der Beitragszeiten von der Rentenversicherung war ein Monat Arbeitslosigkeit angegeben, die die BAnst wohl mitgezählt hat, die aber eigentlich nicht zählt für die 60 Monate. Für mich geht es nun um die Frage, die 60 Monate durch Zahlung eines Jahresmindestbeitrages vollmachen oder nicht. Ist es günstiger Rente zu beziehen oder es zu lassen oder ist es vom Ergebnis her egal. Dabei geht es nicht darum zu tricksen wie zeerookah hier andeutet. Es geht einfach um Information, was günstiger ist. Das ist doch wohl ein ganz legitimes Interesse und hat nichts mit Trickserei etc. zu tun.
Leo
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Leo »

Hallo AnaLisa,hat die BAnst mittlerweile Kenntnis von dem Fehler der RVA erlangt und ist die vorübergehende Erhöhung daraufhin zurückgenommen worden.Wenn nicht,solltest du dich im Sinne deiner beamtenrechtlichen Mitwirkungspflicht baldmöglichst um eine Aufklärung bemühen - denn früher oder später kommt so etwas zwangsläufig an das Tageslicht.Dies könnte ggfs.Konsequenzen nach sich ziehen,wie z.B. diszplinarische Maßnahmen oder die wahrscheinliche Rückzahlung der Erhöhungsbeträge. MfG Peter
Herm
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Herm »

Zitat:
Für mich geht es nun um die Frage, die 60 Monate durch Zahlung eines Jahresmindestbeitrages vollmachen oder nicht.

DIe Frage stellt sich eigentlich nicht...
Bekommst Du keine Rente wird die Bundesanstalt die Erhöhungsbeiträge zurückfordern .
Ich bin kein Jurist..ich nehm mal an seit Auszahlung / Versorgungsbeginn.

So ein Fehler darf nicht passieren..da wurde der Antrag nicht richtig geprüft.
Nun ist die Kacke ist am Dampfen...wer auch immer den Fehler gemacht hat.
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zeerookah
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Re: Pension und Rente

Beitrag von zeerookah »

AnaLisa hat geschrieben: 15. Mär 2024, 14:13 Für mich geht es nun um die Frage, die 60 Monate durch Zahlung eines Jahresmindestbeitrages vollmachen oder nicht. Ist es günstiger Rente zu beziehen oder es zu lassen oder ist es vom Ergebnis her egal. Dabei geht es nicht darum zu tricksen wie zeerookah hier andeutet. Es geht einfach um Information, was günstiger ist. Das ist doch wohl ein ganz legitimes Interesse und hat nichts mit Trickserei etc. zu tun.
Das kann Dir hier niemand sagen. Es gibt keine pauschalen Antworten. Sowas muß in jeden Einzelfall individuell berechnet werden.
Da kannst Du Dir nur für Geld von einen echten Rentenfachmann helfen lassen der sich in beiden Systemen (Pension & Rente) auskennt.
Nur wenn Du Anspruch auf eine Rente hast wird die Dir ganz oder in Teilen von Deiner Pension abgezogen. Nur der kleine Zuschuss von der DRV zu Deiner privaten Krankenversicherung wird nicht angerechnet/abgezogen.
AnaLisa
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Re: Pension und Rente

Beitrag von AnaLisa »

Die Telekom schafft es, mich zu ärgern, bis ich in die Grube falle. Wird von mir tatsächlich verlangt, dass ich mich besser auskenne als diese "Fachleute". Das wäre ja, als wenn ich als Architektin einen Fehler in der Statik mache und das Haus einstürzt, der Bauherr und nicht der Architekt schuld ist. Das kann doch nicht sein. Ich bin ja jetzt erst draufgekommen, dass diese 60 Monate, die in der Zusammenstellung der Rentenversicherung eigentlich nur zu 59 Monaten zählen. Das haben die bei der BAnst nicht gerafft, aber ich hätte es besser wissen müssen. Ich glaub`s einfach nicht. Aber im Prinzip traue ich denen alles zu.
Ich werde jetzt mal versuchen, jemanden zu finden, der sich damit auskennt. Ich habe ja schon versucht, mit den Leuten von der BAnst zu sprechen. Die Dame in der Hotline kannte sich nicht aus. Ich sollte zurückgerufen werden, ist natürlich nicht passiert. Eine andere Telefonnummer als die Hotlinenummer bekommt man nicht.
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