Stufenlaufzeit - Verbeamtung

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Artcode
Beiträge: 10
Registriert: 13. Dez 2023, 15:08
Behörde:
Geschlecht:

Stufenlaufzeit - Verbeamtung

Beitrag von Artcode »

Moin,

folgende Situation bei mir:
Ich bin 33 Jahre,

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen - Bau - 3,5 Jahre
Master Immobilienwirtschaft - 2 Jahre
Angebstellter TvöD im Bauamt - 5 Jahre

Derzeit verdiene ich E10, Stufe 4, Niedersachsen

Mir wurde nun die Verbeamtung angeboten in Stufe A10

Nun Frage ich mich in welche Erfahrungsstufe werde ich eingegliedert ? bzw. Was wird anerkannt ?

Meine Frau ist Grundschullehrerin (A13), keine Kinder (in Planung). Für die Synagie-Effekte macht eine Verbeamtung für mich Sinn, oder?

Danke :)
Mainstream1
Beiträge: 298
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Stufenlaufzeit - Verbeamtung

Beitrag von Mainstream1 »

Besser mal die Frage hier im Länderbereich einstellen.
Beim Bund gibt es je nur den halben VG-Zuschlag, ist bei den Ländern auch so, sofern überhaupt noch gezahlt.
Netto ist A10 auf jeden Fall mehr als E10, es geht aber die private KV ab. Niedersachsen hat m. E. auch die pauschale Beihilfe? Dann kann man auch freiwillig in der gesetzlichen KV bleiben, ohne das man einen Nachteil hat.
Bei den Stufen, gehe ich von einer vollen Anrechnung auf Antrag aus, wenn es die gleiche Tätigkeit war. Würde ich aber mit dem Dienstherrn vorab klären, lass dir eine schriftliche Zusicherung geben.
MS
Artcode
Beiträge: 10
Registriert: 13. Dez 2023, 15:08
Behörde:
Geschlecht:

Re: Stufenlaufzeit - Verbeamtung

Beitrag von Artcode »

Unser Personaler hat mir jetzt auf den ersten Blick Stufe 5 mitgeteilt, will das aber noch prüfen.

A10, 5 = 2.886,96 € Netto - 380 € Pkv = 2.506,96 € Netto Gehalt
E10, 4 = 2881,71 € Netto (derzeit Gehalt)

Finanziell gesehen würde ich somit auf den ersten Blick, selbst bei Stufe 5, 300 € weniger verdienen.
Dienstunfall_L
Beiträge: 902
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Stufenlaufzeit - Verbeamtung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Artcode
Mainstream schrieb: „Dann kann man auch freiwillig in der gesetzlichen KV bleiben, ohne das man einen Nachteil hat.“
Falls du überlegst, in GKV zu bleiben und deine Frau in der PKV ist, dann solltest du bei der Konstellation prüfen lassen, ob die hälftigen Bezüge deiner Frau dir als Einnahme angerechnet werden von der GKV. Bei freiwillig versicherten GKV-Mitgliedern gibt es einiges zu beachten. Frag gern nach. Als Beamter bist du in GKV freiwilliges Mitglied, es ist eher davon abzuraten, aber die individuelle Situation muss natürlich betrachtet werden.
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 241
Registriert: 4. Mai 2023, 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Stufenlaufzeit - Verbeamtung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Deine Rechnung ist schon nicht so falsch. Der große Vorteil bei Verbeamtungen ist immer die Einbeziehung des Familienzuschlages in die Betrachtung. Da der bei euch aber wegfällt (bzw. nur einmal gezahlt wird und deine Frau ja schon Beamtin ist und er somit nicht hinzukommt) kommst du kurzfristig besser weg.

Aaaaaaber:

1) In der höchsten Stufe kommst du als Tarifbeschäftigter (VKA) auf etwa 3250 netto. Die Beamtentabelle hat deutlich mehr Stufen und das netto (abzüglich PKV) beträgt am Ende 3450. Der Abstand schmilzt also dahin.

2) Ich gehe davon aus, dass du im technischen Dienst bist, da du direkt auf A10 eingestellt wirst. Ich würde mich mal erkundigen, wie deine Stelle bewertet ist. In vielen Behörden gibt es Bündelstellen, die dann bspw. A9-A11 oder dann im technischen Dienst A10/A11 sind, obwohl man als Tarifbeschäftigter i.d.R. nur die niedrigere Variante (in deinem Fall E10) erreichen kann. Wenn du auf der Stelle A11 werden kannst, verschiebt sich das ganze schon deutlicher in Richtung Verbeamtung - von weiteren möglichen Beförderungen sprechen wir mal nicht, denn je höher du kommst, desto (finanziell) besser steht der Beamte gegenüber dem TB da. Denn auch E12-Stellen sind oft A12/A13 bewertet.
Artcode
Beiträge: 10
Registriert: 13. Dez 2023, 15:08
Behörde:
Geschlecht:

Re: Stufenlaufzeit - Verbeamtung

Beitrag von Artcode »

Meine Stelle wurde vorkurzem mit E10 bewertet. Falls die neuen Stellenbewertung bspw. A9-A11 ist, ist es denn möglich das ich direkt in A 11einsteige ?

Parallel habe ich nun ein Angebot aus der Wirtschaft vorliegen. Hier würde ich 3.500,00 € Netto verdienen. Was nun tun ?
Mainstream1
Beiträge: 298
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Stufenlaufzeit - Verbeamtung

Beitrag von Mainstream1 »

Da würde ich doch zugreifen. Da gibt es bestimmt auch noch einen schönen Dienstwagen dazu?

In den öffentlichen Dienst als TB kommt man immer zurück. Selbst eine spätere Verbeamtung ist bis zur gesetzlichen Höchstaltersgrenze auch später nach Rückkehr nicht ausgeschlossen. Die technischen Bereiche bleiben noch lange im PersonalmAngel und sind noch lange nicht so gut bezahlt, wie in der Privatwirtschaft.
MS
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 241
Registriert: 4. Mai 2023, 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Stufenlaufzeit - Verbeamtung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Artcode hat geschrieben: 5. Mär 2024, 10:07 Meine Stelle wurde vorkurzem mit E10 bewertet. Falls die neuen Stellenbewertung bspw. A9-A11 ist, ist es denn möglich das ich direkt in A 11einsteige ?
Grundsätzlich müssen alle Ämter durchlaufen werden. Im technischen Dienst steigt man inzwischen regelmäßig bei A10 ein. Je nach Land und entsprenden Landesbeamtengesetzen ist theoretisch eine Einstellung in ein Beförderungsamt möglich, hat aber auch hohe Hürden und das wird aus meiner Erfahrung eher nicht praktiziert (zumal sich viele Personaler nicht an die Materie wagen, weil man damit selten und erst recht nicht im Studium in Berührung kommt).
Antworten