Versorgungsabschlag

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Nordlicht123
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Re: Versorgungsabschlag

Beitrag von Nordlicht123 »

Hallo,

ich habe mir vor ca. 3 Jahren eine Versorgungsberechnung vom Versorgungsamt erstellen lassen. Diese Daten habe ich nun in den Versorgungsrechner eingetragen mit Änderung nur das Ruhestandsalter, das ist ja nun kein Hexenwerk. Tatsache ist, der Versorgungsrechner Schleswig Holstein rechnet mir einen Abschlag aus.
Berechnung 45,01 Jahre x 1,79375 ergibt 80,74, Auf Maximalhöhe 71,75 v.H. gekürzt, Weiter unten wird der Abschlag dargestellt.
Dauer (....August 2029 - März 2031) sind 1,66 Jahre x 3,60 v.H. ergibt 5,98 v.H.. Da kommt schon ein guter Eurobetrag raus der abgezogen wird.
Das Programm weist in der Berechnung aus, dass 45,01 Jahre erreicht sind und kürzt auf den maximal Satz. Und anschließend wird ein Versorgungsabschlag ermittelt, weil ich mir 65 statt mit 67 in Pension gehe. So sieht es aus.

LG
Dienstunfall_L
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Re: Versorgungsabschlag

Beitrag von Dienstunfall_L »

Nordlicht, hast du den letzten Beitrag vor deinem letzten beachtet?
Und was spricht dagegen, dir erneut eine Versorgungsberechnung einzuholen mit dem Datum des angestrebten Ruhestandsbeginns 01.10.2029, an dem 45 DJ voll sind und das 65. Lj. vollendet ist?
Pipapo
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Re: Versorgungsabschlag

Beitrag von Pipapo »

Ich hab es mal getestet. Der Veraorgungsrechner SH rechnet falsch. Gebe ich ,eine Daten im Versorgungsrechner Bund ein habe ich keinen Versorgungsabschlag. Bei dem von SH habe ich 1,8%. Der Versorgungsrechner SH berücksichtigt nicht die auch in SH geltende Regel 65 Jahre und 45 Dienstjahre abschlagsfrei.
Nordlicht123
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Re: Versorgungsabschlag

Beitrag von Nordlicht123 »

In SH gibt es nur alle 5 Jahre die Möglichkeit eine Versorgungsberechnung zu erhalten. Auch deshalb gibt es ja den Versorgungsrechner im WEB. Aber die Einschätzung, dass der SH Rechner falsch rechnet stimmt mich schon etwas zuversichtlicher. Das ist auch meine Einschätzung. Schade das es in SH nicht möglich ist, einen gut programmierten Rechner anzubieten. Ich werde mich noch knapp 2 Jahre gedulden und dann eine neue Versorgungsberechnung beantragen.
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