Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit

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AltesHaus
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit

Beitrag von AltesHaus »

So, nur zur Info, habe heute am 28.02.2024 meine Versetzung in den Ruhestand zum 01.03.2024 erhalten.
Da sieht man mal, das die Behörden doch schnell arbeiten können, vmtl. nur wenn es gegen die eigenen Leute geht.
Eine erneute amtsärztliche Untersuchung ist für Juni 2024 angekündigt.
Und jetzt muss ich erstmal Rat vom Anwalt einholen.
Mainstream1
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit

Beitrag von Mainstream1 »

Da hat man aber noch ganz schnell vor dem März Nägel mit Köpfen gemacht.
Dann viel Erfolg für/bei deinen Anwalt, hoffe, der kennt sich aus.
Nach meiner Erfahrung ist es einfacher eine Reaktivierung zu verhindern, bzw. um Monate zu verzögern, als eine Zurruhesetzung rückgängig zu machen.
Wäre vielleicht Plan B, da du ja den Urlaub gebucht hast.
MS
stuntmanmike
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

AltesHaus hat geschrieben: 28. Feb 2024, 15:17 So, nur zur Info, habe heute am 28.02.2024 meine Versetzung in den Ruhestand zum 01.03.2024 erhalten.
Da sieht man mal, das die Behörden doch schnell arbeiten können, vmtl. nur wenn es gegen die eigenen Leute geht.
Eine erneute amtsärztliche Untersuchung ist für Juni 2024 angekündigt.
Und jetzt muss ich erstmal Rat vom Anwalt einholen.
würde mich mal interessieren, was das ergebnis von der sache ist. ich hatte auch mal anwaltliche hilfe in anspruch genommen. der mann hatte weniger ahnung von meiner sache als ich selbst, obwohl es sein "fachgebiet" war.
AltesHaus
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit

Beitrag von AltesHaus »

Tja, willkommen beim Zoll.
Bei schwierigen gesundheitlichen Situationen kann man hier voll mit Menschlichkeit und Fürsorgepflicht rechnen.
Das Hauptzollamt steht voll hinter einen - aber nur um dir einen Tritt zu verpassen.
Also immer schön fleißig sein, Aufgriffe generieren und die Beanstandungsquote erfüllen - die Verwaltung dankt es einen.
Und das nach fast 43 Dienstjahren.
Dankeschön
Allium
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit

Beitrag von Allium »

mit Anwalt gegen DH habe ich auch eher bedenkliche Erfahrungen gemacht, es kommt meiner Meinung nach auf den Träger an...welcher Anwalt geht gegen eine große Bundeseinrichtung vor...die selber von Juristen geleitet werden...wie hoch sind da die Erfolgsaussichten bezüglich Klage gegen Dienstunfähigkeit/Versetzung in den Ruhestand wirklich? Es gibt das Argument, den Beamten in den Ruhestand zu versetzen, weil mit erneuten Ausfällen zu rechnen ist, weil die Prognose der Erkrankung einfach zu negativ ist, somit dienstliche Interessen dagegenstehen, den Beamten weiter einzusetzen. Man will den Beamten schützen, ihm Zeit geben, zu genesen -im Sinne der Fürsorgepflicht des DH. Was soll dagegen ein Anwalt tun, wenn auch der AA fachlich dieser Meinung ist und es mit einem Gutachten attestiert?

Ich habe auch gerade eine Untersuchung beim AA hinter mir und hatte den Eindruck, es macht mehr Sinn, weiter an meiner Gesundheit zu arbeiten, man gibt mir die Zeit und lässt mich in Ruhe- man kann es also auch für sich selber als förderlich sehen, im Ruhestand zu sein. ich hatte vor der Untersuchung massive Panik, man merkt, die Psyche spielt verrückt, weil man noch nicht wieder gesund genug ist, sich diesen Strukturen zu stellen und seinen Frau/Mann im Dienst zu stehen.
Dienstunfall_L
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn die ärztl. Prognose lautet, dass innerhalb der nächsten 6 Monate (ab Ausstellung der Prognose) die Dienstfähigkeit wiedererlangt werden kann, dann würde ich die Klage gegen die Zurruhesetzung anstreben. Etwaige Äußerungen des DH (schützen, Fürsorge, …) wie im vorigen Beitrag genannt, sind nicht erwartbar und falls sie dennoch folgen, tun sie nichts zur Sache. Die Prognose ist entscheidend, nicht die Absicht. Es geht für beide Seiten um (viel) Geld.
Es scheint ja bereits einen eingeweihten RA zu geben, das ist gut. Frist beachten!

AltesHaus, das spielt sich nicht nur beim DH Zoll so ab.
stuntmanmike
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

Allium hat geschrieben: 29. Feb 2024, 09:35 mit Anwalt gegen DH habe ich auch eher bedenkliche Erfahrungen gemacht, es kommt meiner Meinung nach auf den Träger an...welcher Anwalt geht gegen eine große Bundeseinrichtung vor...die selber von Juristen geleitet werden...wie hoch sind da die Erfolgsaussichten bezüglich Klage gegen Dienstunfähigkeit/Versetzung in den Ruhestand wirklich? Es gibt das Argument, den Beamten in den Ruhestand zu versetzen, weil mit erneuten Ausfällen zu rechnen ist, weil die Prognose der Erkrankung einfach zu negativ ist, somit dienstliche Interessen dagegenstehen, den Beamten weiter einzusetzen. Man will den Beamten schützen, ihm Zeit geben, zu genesen -im Sinne der Fürsorgepflicht des DH. Was soll dagegen ein Anwalt tun, wenn auch der AA fachlich dieser Meinung ist und es mit einem Gutachten attestiert?
naja... das macht ungefähr jeder anwalt dagegen vorzugehen. wieso sollte er das nicht machen? sorry das ist schon bisschen verschwörungstheorie. die erfolgsaussichten sind da, wenn sich der dienstherr nicht ans gesetz und rechtsprechung haelt. ist ja ganz einfach. gerade versetzungen in den ruhestand sind nicht selten rechtswidirig. da kann ja jeder mal auf der webseite von michael berlting zu lesen.
AltesHaus
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit

Beitrag von AltesHaus »

Was auch noch lustig an der Sache ist, dass der Zoll gar kein Geld spart sondern sogar noch mehr zahlen muss.
Da ich alle 4 Wochen für ziemlich gennau 12.000,- Euro Medikamente bekomme, muss die Beihilfe jetzt alle 4 Wochen rund 2400,- Euro mehr zahlen, da die Beihilfe ja jetzt 70 % statt 50 % übernehmen muss. Nur meine Versicherung ist richtig happy, die sparen viel Geld.
Echt crazy.
Mainstream1
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit

Beitrag von Mainstream1 »

Da der Dienstherr die Daten von der Beihilfe nicht kennt und nicht kennen darf, konnte das natürlich nicht berücksichtigt werden. Trotzdem, ein funfact ist es natürlich.
Deine Versicherung "spart" nichts, da du ja hoffentlich deinen Beitragssatz auf 30 statt 50% angepasst hast?!

Gehe mal davon aus, dass du so schnell nicht wieder reaktiviert wirst.... da gehe ich jede Wette ein...
MS
lavinia21
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit

Beitrag von lavinia21 »

Die Frage ist, warum man sich jetzt gegen die bereits durchgeführte Zurruhesetzung wehren möchte und das nicht zuvor ausgiebig getan hat. Es gibt schon Möglichkeiten, um das Ganze zu verzögern. Warum ist dies mit einem guten und wohl auch teurem Anwalt nicht passiert? War wenigsten der VdK mit der Schwerbehindertenvertretung und ggf. Integrationsfachdienst involviert? Eine Reaktivierung durchzubekommen ist schwer, denn vor der Z. ist der Dienstherr in der Beweispflicht, nach der Z. bzw. bei Reaktivierung der Pensionär. Die Ausgaben der Beihilfe interessieren nicht, da die Zuständigkeiten ganz andere sind.

Ich verstehe den Frust, aber ich verstehe das Vorgehen nicht wirklich. Natürlich ist man seltenst gesundheitlich wirklich in der Lage diesen Kampf auch noch zu führen. Doch gerade das wird bei einer Z. verlangt - Kampf auf allen Ebenen mit sich selbst und gegen Dritte.

Ich wünsche Ihnen wirklich alles Gute für Ihre Genesung. Das sollte Ihr primäres Anliegen sein. Verarbeiten Sie die Z....auch das dauert ggf. nochmals 1-2 Jahre bis Sie sich wirklich als Pensionär sehen.
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