Hallo,
ich bin eigentlich stiller Mitleser bei Beamtentalk. Wegen der Diskussion habe ich mich jetzt mal angemeldet.
Ich bin schon länger Mitglied der IGV (normales Mitglied ohne Funktion). Und ja, DER Durchbruch ist noch nicht geschafft. Aber es wurde doch einiges erreicht,
Aber vorab: Wer Zinseszinsrechnung verstanden hat, kann sich ausrechen, wie die PBeaKK-Beiträge, gerade einfachen und mittleren Beamten, die Haare vom Kopf fressen (werden).
Natürlich kann ich die Beiträge nicht mit der GKV vergleichen, sondern muss sie mit privaten Versicherungen für beihilfefähige Beamte vergleichen. Schließlich erhalten Beamte ja 50 oder 70% Beihilfe,
Außerdem vergleiche ich natürlich die Beitragssteigerungen. Die PBeaKK war ja mal eine günstige Versicherung. Schließungsbedingte Kosten sollten ja auch nicht die Beamten tragen, sondern die Postnachfolgeunternehmen durch Bildung von Geldvermögen (Fonds). Wie oben schonmal erwähnt, sollte dieser Fonds verzinst werden. An 0-Zinszeiten dachte da natürlich niemand. Irgendwo im Post...-Gesetz steht, sinngemäß: "Sollte das Geld nicht reichen, haben die Postnachfolgeunternehmen dafür aufzukommen." Auf die geht aber die PBeaKK verständlicherweise nicht zu. Ist ja einfacher die Mitglieder abzukassieren.
Der PKV-Verband bescheinigt sich eine durchschnittliche Beitragserhöhung
https://www.privat-patienten.de/beitrae ... ro%20Jahr. von 2,6% seit 2012 vs. verlässliche 3,8% bei der PBeaKK. Zinseszinsrechnung ...
In den Beiträgen der PKV sind persönliche gesetzl. Altersrückstellungen enthalten, die bei einem Tarifwechsel mitgenommen werden können, oder die Beitragssteigerungen im Alter dämpfen sollen. * Die PBeaKK bildet keine Altersrückstellungen!
Was wurde von der IGV erreicht:
M. W wurden die "Verwaltungskosten für Fremdkräfte" (die zu Zoll, ... gewechselt waren) aufgrund eines erstrittenen Gerichtsurteils wesentlich gesenkt (ich bin davon nicht betroffen).
[url]https://igv-pbeakk.de/index.php/aktuelles
[/url]
Die genannten verlorenen Urteile wurden alle von der gleichen Einzelrichterin gefällt und keine Revision zugelassen. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde bim Bundesverfassungsgericht eingereicht und diese auch angenommen (aber noch nicht darüber entschieden). Von den Verfassungsbeschwerden werden 98% direkt vom BVerfG nichtangenommen (
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... tgliedern.).
Umso mehr man sich mit der Thematik beschäftigt, umso größer wird die Verwunderung und die Erkenntnis, dass bei der PBeaKK einiges im Argen liegt!
Wer sich daran stört, muss jetzt zusehen, etwas zu bewirken. Die Mitglieder werden immer älter und sterben mittel-/langfristig aus. Leid können einem alte Mitglieder/Mitversicherte tun, die nicht mehr die Kraft haben, um ihre Rechte zu kämpfen.
*"Seit dem 1. Januar 2000 gilt bezüglich der Altersrückstellungen eine verbindliche gesetzliche Regelung. Nach dieser müssen die PKV-Gesellschaften einen Beitragszuschlag erheben, dessen Gegenwert für die Bildung der Rücklage zu verwenden ist. Berechnet wird der gesetzliche Zuschlag für Versicherte ab dem 22. Lebensjahr bis zum 61. Geburtstag. Nach Erreichen des 65. Lebensjahrs des Versicherten muss die PKV-Gesellschaft die so angesparten Altersrückstellungen einschließlich Zins und Zinseszins für die persönliche Beitragsentlastung des Versicherten einsetzen."