Erfahrungen IGV PBeaKK
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Erfahrungen IGV PBeaKK
Hat jemand Erfahrungen mit der
"Interessensgemeinschaft der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse"?
https://igv-pbeakk.de/index.php/ueber-uns
"...
Mitgliedern bei der Geltendmachung ihrer berechtigten Interessen, die aus ihrem Versicherungsverhältnis mit der PBeaKK entstehen, zu unterstützen. Auch beihilfeberechtigte Versicherte anderer Krankenkassen, deren Beihilfeanspruch von der PBeaKK im Auftrag des Bundes berechnet wird, können sich an uns wenden.
..."
Bringt die Mitgliedschaft etwas?
"Interessensgemeinschaft der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse"?
https://igv-pbeakk.de/index.php/ueber-uns
"...
Mitgliedern bei der Geltendmachung ihrer berechtigten Interessen, die aus ihrem Versicherungsverhältnis mit der PBeaKK entstehen, zu unterstützen. Auch beihilfeberechtigte Versicherte anderer Krankenkassen, deren Beihilfeanspruch von der PBeaKK im Auftrag des Bundes berechnet wird, können sich an uns wenden.
..."
Bringt die Mitgliedschaft etwas?
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
Hallo Clauswalter,
genau DAS habe ich mich auch schon gefragt !
Bin nämlich am Überlegen ob ich dort eintreten soll ????
Gruß Kringel
genau DAS habe ich mich auch schon gefragt !
Bin nämlich am Überlegen ob ich dort eintreten soll ????
Gruß Kringel
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
Nachdem scheinbar niemand Erfahrung hat, werde ich mich mal anmelden.
Ich kann dann ja mal berichten.
Die regelmäßigen Beitragssteigerungen der PBeaKK wachsen mir mittelfristig über den Kopf. Hoffentlich kann man über die IGV etwas Positives erreichen.
Eigentlich sollte man als Post-/Telekombeamter ja vor übermäßigen Beitragssteigerungen geschützt sein, da die Postnachfolgeunternehmen dafür ja Geld zur Verfügung stellen mussten. Allerdings war da natürlich nicht mit Nullzinszeiten kalkuliert.
Leider bildet die PBeaKK auch keine Altersrückstellungen ([url]https://www.bundesgesundheitsministeriu ... llung.html[/url]), so dass man nie die Chance haben wird, den Versicherer tatsächlich zu wechseln.
Ich kann dann ja mal berichten.
Die regelmäßigen Beitragssteigerungen der PBeaKK wachsen mir mittelfristig über den Kopf. Hoffentlich kann man über die IGV etwas Positives erreichen.
Eigentlich sollte man als Post-/Telekombeamter ja vor übermäßigen Beitragssteigerungen geschützt sein, da die Postnachfolgeunternehmen dafür ja Geld zur Verfügung stellen mussten. Allerdings war da natürlich nicht mit Nullzinszeiten kalkuliert.
Leider bildet die PBeaKK auch keine Altersrückstellungen ([url]https://www.bundesgesundheitsministeriu ... llung.html[/url]), so dass man nie die Chance haben wird, den Versicherer tatsächlich zu wechseln.
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
Maßgeblich für den Beitrag in der Grundversicherung der PBeaKK ist das Bundesanstalt-Post-Gesetz BAPostG.
Dort heißt es in § 26g:
"Die Beiträge dürfen die durchschnittliche Beitragshöhe privater beihilfeergänzender Krankenversicherungen unter Berücksichtigung vergleichbarer Leistungen nicht übersteigen."
Man käme bei anderen privaten Kassen also vermutlich auch nicht günstiger weg und müsste die Beihilfe auch noch extra beantragen.
Was die Beitragshöhe angeht bin ich ganz bei dir. Da kommen bei der PBeaKK besonders über-50jährige Beamten und Pensionäre in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen schlecht weg im Vergleich zur gesetzlichen KV.
Dort heißt es in § 26g:
"Die Beiträge dürfen die durchschnittliche Beitragshöhe privater beihilfeergänzender Krankenversicherungen unter Berücksichtigung vergleichbarer Leistungen nicht übersteigen."
Man käme bei anderen privaten Kassen also vermutlich auch nicht günstiger weg und müsste die Beihilfe auch noch extra beantragen.
Was die Beitragshöhe angeht bin ich ganz bei dir. Da kommen bei der PBeaKK besonders über-50jährige Beamten und Pensionäre in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen schlecht weg im Vergleich zur gesetzlichen KV.
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
Den Verein gibt es ja schon länger...2015/2016 ?
Die haben das "Versicherungsmathematische Gutachten" unter der Lupe genommen..
und was ist seither passiert..nichts.
Alle Klagen wurden abgewiesen.
Das ganze ist ja eine ehrenwerte Sache..aber bisher mit wenig Erfolg.
Die PBeaKK weiss sich zu wehren.
Die haben das "Versicherungsmathematische Gutachten" unter der Lupe genommen..
und was ist seither passiert..nichts.
Alle Klagen wurden abgewiesen.
Das ganze ist ja eine ehrenwerte Sache..aber bisher mit wenig Erfolg.
Die PBeaKK weiss sich zu wehren.
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
Ich habe letzte Woche Freitag versucht mich dort zu registrieren. Bis heute bin ich nicht freigeschaltet.
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
Ich nehme an, du hast für den Vergleich auf den Beitrag der Pflichtversicherten in der GKV geguckt. Als aktiver Beamter zahlt man in der GKV den ermäßigten Beitragssatz 14% plus Zusatzbeitrag (durchschnittlich zzt. 1,7 %), auf Versorgungsbezüge / als Pensionär zahlt man den allgemeinen Beitragssatz 14,6 % (plus Z.). Hat man weitere Einnahmen wie Miete oder Kapitalertrag oder Auszahlung einer Privatrente, dann zahlt man zusätzlich darauf 14 % (plus Z.). Hinzu kommt der Beitrag für die PflegeV (zzt. 3,4 %:2= 1,7 % aller Einnahmen) plus evtl. der Zuschlag für Kinderlose.
Hast du das ausgerechnet? Zahlst du in der PBeaKK wirklich mehr als das und kommst „schlecht weg im Vergleich“ oder hast du den Vergleich nicht für Beamte (in GKV freiwillig versichert) gemacht, sondern für Pflichtversicherte bzw KVdR?
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
So ist es.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑08.02.2024 14:57Ich nehme an, du hast für den Vergleich auf den Beitrag der Pflichtversicherten in der GKV geguckt.
Mein Vergleich gilt Beamten und Pensionären niedriger Besoldungsgruppen mit Pflichtversicherten der GKV.
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
Ok. Der Vergleich bringt leider niemanden weiter. Beamte können in GKV nicht pflichtversichert und nicht in KVdR sein.
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
Hallo,
ich bin eigentlich stiller Mitleser bei Beamtentalk. Wegen der Diskussion habe ich mich jetzt mal angemeldet.
Ich bin schon länger Mitglied der IGV (normales Mitglied ohne Funktion). Und ja, DER Durchbruch ist noch nicht geschafft. Aber es wurde doch einiges erreicht,
Aber vorab: Wer Zinseszinsrechnung verstanden hat, kann sich ausrechen, wie die PBeaKK-Beiträge, gerade einfachen und mittleren Beamten, die Haare vom Kopf fressen (werden).
Natürlich kann ich die Beiträge nicht mit der GKV vergleichen, sondern muss sie mit privaten Versicherungen für beihilfefähige Beamte vergleichen. Schließlich erhalten Beamte ja 50 oder 70% Beihilfe,
Außerdem vergleiche ich natürlich die Beitragssteigerungen. Die PBeaKK war ja mal eine günstige Versicherung. Schließungsbedingte Kosten sollten ja auch nicht die Beamten tragen, sondern die Postnachfolgeunternehmen durch Bildung von Geldvermögen (Fonds). Wie oben schonmal erwähnt, sollte dieser Fonds verzinst werden. An 0-Zinszeiten dachte da natürlich niemand. Irgendwo im Post...-Gesetz steht, sinngemäß: "Sollte das Geld nicht reichen, haben die Postnachfolgeunternehmen dafür aufzukommen." Auf die geht aber die PBeaKK verständlicherweise nicht zu. Ist ja einfacher die Mitglieder abzukassieren.
Der PKV-Verband bescheinigt sich eine durchschnittliche Beitragserhöhung https://www.privat-patienten.de/beitrae ... ro%20Jahr. von 2,6% seit 2012 vs. verlässliche 3,8% bei der PBeaKK. Zinseszinsrechnung ...
In den Beiträgen der PKV sind persönliche gesetzl. Altersrückstellungen enthalten, die bei einem Tarifwechsel mitgenommen werden können, oder die Beitragssteigerungen im Alter dämpfen sollen. * Die PBeaKK bildet keine Altersrückstellungen!
Was wurde von der IGV erreicht:
M. W wurden die "Verwaltungskosten für Fremdkräfte" (die zu Zoll, ... gewechselt waren) aufgrund eines erstrittenen Gerichtsurteils wesentlich gesenkt (ich bin davon nicht betroffen). [url]https://igv-pbeakk.de/index.php/aktuelles
[/url]
Die genannten verlorenen Urteile wurden alle von der gleichen Einzelrichterin gefällt und keine Revision zugelassen. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde bim Bundesverfassungsgericht eingereicht und diese auch angenommen (aber noch nicht darüber entschieden). Von den Verfassungsbeschwerden werden 98% direkt vom BVerfG nichtangenommen (https://www.bundesverfassungsgericht.de ... tgliedern.).
Umso mehr man sich mit der Thematik beschäftigt, umso größer wird die Verwunderung und die Erkenntnis, dass bei der PBeaKK einiges im Argen liegt!
Wer sich daran stört, muss jetzt zusehen, etwas zu bewirken. Die Mitglieder werden immer älter und sterben mittel-/langfristig aus. Leid können einem alte Mitglieder/Mitversicherte tun, die nicht mehr die Kraft haben, um ihre Rechte zu kämpfen.
*"Seit dem 1. Januar 2000 gilt bezüglich der Altersrückstellungen eine verbindliche gesetzliche Regelung. Nach dieser müssen die PKV-Gesellschaften einen Beitragszuschlag erheben, dessen Gegenwert für die Bildung der Rücklage zu verwenden ist. Berechnet wird der gesetzliche Zuschlag für Versicherte ab dem 22. Lebensjahr bis zum 61. Geburtstag. Nach Erreichen des 65. Lebensjahrs des Versicherten muss die PKV-Gesellschaft die so angesparten Altersrückstellungen einschließlich Zins und Zinseszins für die persönliche Beitragsentlastung des Versicherten einsetzen."
ich bin eigentlich stiller Mitleser bei Beamtentalk. Wegen der Diskussion habe ich mich jetzt mal angemeldet.
Ich bin schon länger Mitglied der IGV (normales Mitglied ohne Funktion). Und ja, DER Durchbruch ist noch nicht geschafft. Aber es wurde doch einiges erreicht,
Aber vorab: Wer Zinseszinsrechnung verstanden hat, kann sich ausrechen, wie die PBeaKK-Beiträge, gerade einfachen und mittleren Beamten, die Haare vom Kopf fressen (werden).
Natürlich kann ich die Beiträge nicht mit der GKV vergleichen, sondern muss sie mit privaten Versicherungen für beihilfefähige Beamte vergleichen. Schließlich erhalten Beamte ja 50 oder 70% Beihilfe,
Außerdem vergleiche ich natürlich die Beitragssteigerungen. Die PBeaKK war ja mal eine günstige Versicherung. Schließungsbedingte Kosten sollten ja auch nicht die Beamten tragen, sondern die Postnachfolgeunternehmen durch Bildung von Geldvermögen (Fonds). Wie oben schonmal erwähnt, sollte dieser Fonds verzinst werden. An 0-Zinszeiten dachte da natürlich niemand. Irgendwo im Post...-Gesetz steht, sinngemäß: "Sollte das Geld nicht reichen, haben die Postnachfolgeunternehmen dafür aufzukommen." Auf die geht aber die PBeaKK verständlicherweise nicht zu. Ist ja einfacher die Mitglieder abzukassieren.
Der PKV-Verband bescheinigt sich eine durchschnittliche Beitragserhöhung https://www.privat-patienten.de/beitrae ... ro%20Jahr. von 2,6% seit 2012 vs. verlässliche 3,8% bei der PBeaKK. Zinseszinsrechnung ...
In den Beiträgen der PKV sind persönliche gesetzl. Altersrückstellungen enthalten, die bei einem Tarifwechsel mitgenommen werden können, oder die Beitragssteigerungen im Alter dämpfen sollen. * Die PBeaKK bildet keine Altersrückstellungen!
Was wurde von der IGV erreicht:
M. W wurden die "Verwaltungskosten für Fremdkräfte" (die zu Zoll, ... gewechselt waren) aufgrund eines erstrittenen Gerichtsurteils wesentlich gesenkt (ich bin davon nicht betroffen). [url]https://igv-pbeakk.de/index.php/aktuelles
[/url]
Die genannten verlorenen Urteile wurden alle von der gleichen Einzelrichterin gefällt und keine Revision zugelassen. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde bim Bundesverfassungsgericht eingereicht und diese auch angenommen (aber noch nicht darüber entschieden). Von den Verfassungsbeschwerden werden 98% direkt vom BVerfG nichtangenommen (https://www.bundesverfassungsgericht.de ... tgliedern.).
Umso mehr man sich mit der Thematik beschäftigt, umso größer wird die Verwunderung und die Erkenntnis, dass bei der PBeaKK einiges im Argen liegt!
Wer sich daran stört, muss jetzt zusehen, etwas zu bewirken. Die Mitglieder werden immer älter und sterben mittel-/langfristig aus. Leid können einem alte Mitglieder/Mitversicherte tun, die nicht mehr die Kraft haben, um ihre Rechte zu kämpfen.
*"Seit dem 1. Januar 2000 gilt bezüglich der Altersrückstellungen eine verbindliche gesetzliche Regelung. Nach dieser müssen die PKV-Gesellschaften einen Beitragszuschlag erheben, dessen Gegenwert für die Bildung der Rücklage zu verwenden ist. Berechnet wird der gesetzliche Zuschlag für Versicherte ab dem 22. Lebensjahr bis zum 61. Geburtstag. Nach Erreichen des 65. Lebensjahrs des Versicherten muss die PKV-Gesellschaft die so angesparten Altersrückstellungen einschließlich Zins und Zinseszins für die persönliche Beitragsentlastung des Versicherten einsetzen."
Zuletzt geändert von Geissi am 09.02.2024 00:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
Man muss sich nicht freischalten lassen. Es gibt einen öffentlichen Bereich, ohne Login, der frei zugänglich ist. Der Login ist für Mitglieder um in den Mitgliederbereich zu kommen.
PS: Die IGV, aber auch ich persönlich, freue mich über weitere Mitglieder/-streiter.
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
Hallo@Geissi,
hast du die IGV bereits bezüglich Abrechnungen bzw. Kürzungen bei Erstattungen in Anspruch genommen und falls ja, was war das Ergebnis bzw. die Vorgehensweise ?
Gruß Kringel
hast du die IGV bereits bezüglich Abrechnungen bzw. Kürzungen bei Erstattungen in Anspruch genommen und falls ja, was war das Ergebnis bzw. die Vorgehensweise ?
Gruß Kringel
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
Nein habe ich (noch) nicht, von daher kann ich dazu nichts sagen.
Finde ich aber eine gute Idee, insbesondere wenn Wissen zentral zusammenläuft und man jemand hat, der das sammelt und das Wissen wieder zur Verfügung stellt. Wenn ich wieder Kontakt habe, spreche ich es an, was da "geboten" wird.
Ein Grund mehr für eine solche Selbsthilfeeinrichtung/Interessenvertretung.
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
@Geissi - Seit wann bist du Mitglied ? Und bekommst du regelmäßig Infos z.B. durch einen Newsletter ?
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Re: Erfahrungen IGV PBeaKK
Ich bin seit (geschätzt) 2 bis 3 Jahre Mitglied. Es gibt regelmäßige Newsletter, einmal gab es eine Mitgliederversammlung (online) mit Neuwahlen der Vorstandschaft. Außerdem gab es auf meine Fragen (per Mail) immer zeitnahe und individuelle Antworten.
Dafür, dass es ein Verein von Privatleuten ist, ist das Engagement des ersten Vorsitzenden deutlich positiv hervorzuheben.
Für Anregungen gibt es auch immer ein offenes Ohr.
Insofern bin ich mit dem Verein zufrieden, gut dass es die "Anlaufstelle" gibt.