Steuererklärung DDU

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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LaLune.
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Steuererklärung DDU

Beitrag von LaLune. »

Hallo zusammen,

für mich steht die erste Steuererklärung in Pension (DDU) an.
Ich habe mich schon ein bisschen belesen (Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren sind absetzbar), freue mich aber über Tipps dazu, was sich jetzt (noch) absetzen lässt.

Hat jemand mit dem Absetzen von Weiterbildungskosten Erfahrung gemacht?

Vielen Dank im Voraus!
Ozymandias
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Re: Steuererklärung DDU

Beitrag von Ozymandias »

Steuerberatungsskosten (zählt auch Software oder Steuerliteratur, falls was davon benötigt wurde).
Abschiedsfeier, falls es das gab.
Mainstream1
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Re: Steuererklärung DDU

Beitrag von Mainstream1 »

Was sind das denn für Fragen?
Es sollte doch bekannt sein, dass Steuetberatung gesetzlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist und es ansonsten ziemlichen Ärger geben kann.
Wem also die Ausfüllhinweise des Finanzamtes nicht genügen, der möge sich daher steuerlichen Rat z. B. bei den entsprechenden Vertretern des fachlichen Berufsstandes suchen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man auch die Mitarbeiter des Finanzamtes fragen kann und diese durchaus Fragen beantworten.
MS
Allium
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Re: Steuererklärung DDU

Beitrag von Allium »

diese Steuererklärung ist nicht anders als deine vorigen als aktiver Beamter, Schwerbehinderung angeben ist wichtig, PKV, usw.
KlauSchli
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Re: Steuererklärung DDU

Beitrag von KlauSchli »

Mainstream1 hat geschrieben: 18. Jan 2024, 12:49 Was sind das denn für Fragen?
Es sollte doch bekannt sein, dass Steuetberatung gesetzlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist und es ansonsten ziemlichen Ärger geben kann.
Wem also die Ausfüllhinweise des Finanzamtes nicht genügen, der möge sich daher steuerlichen Rat z. B. bei den entsprechenden Vertretern des fachlichen Berufsstandes suchen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man auch die Mitarbeiter des Finanzamtes fragen kann und diese durchaus Fragen beantworten.
Mit Verlaub, die erbetenen pauschalen Hinweise auf die Rechtslage und grundsätzliche Möglichkeiten der Steuerminderung ohne den Bezug zur individuellen (Einkommens-)Situation des Steuerpflichtigen sind mitnichten mit einer (Steuer-)Beratung gleichzusetzen!
Ozymandias
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Re: Steuererklärung DDU

Beitrag von Ozymandias »

Allgemeine Diskussionen über Werbungskosten sind keine Steuerberatung. Ein Finanzbeamter darf auch keine Steuerberatung machen, muss aber trotzdem antworten in welche Zeilen ein gewisser Sachverhalt gehört. Arg viel muss dieser auf Fragen nicht anworten und wird es auch nicht.

Ein GdB wirkt sich mittlerweile ab 20 steuerlich aus, den dürfte fast jeder mit DDU haben.
LaLune.
Beiträge: 15
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Re: Steuererklärung DDU

Beitrag von LaLune. »

Vielen Dank für die konstruktiven Antworten!
stuntmanmike
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Re: Steuererklärung DDU

Beitrag von stuntmanmike »

kuck dass die versorgungsfreibeträge richtig festgesetzt werden. kannst du aus § 19 estg einfach aus der tabelle ablesen.
Ferdi12345
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Re: Steuererklärung DDU

Beitrag von Ferdi12345 »

Ozymandias hat geschrieben: 19. Jan 2024, 15:38 Allgemeine Diskussionen über Werbungskosten sind keine Steuerberatung. Ein Finanzbeamter darf auch keine Steuerberatung machen, muss aber trotzdem antworten in welche Zeilen ein gewisser Sachverhalt gehört. Arg viel muss dieser auf Fragen nicht anworten und wird es auch nicht.

Ein GdB wirkt sich mittlerweile ab 20 steuerlich aus, den dürfte fast jeder mit DDU haben.
Darf man fragen, was GdB bedeutet? Gilt das zum Beispiel auch für jene, die sagen wir mal psychischen Problemen haben? Wer legt das fest und nach welchen Kriterien? Das jemand mit Rollstuhl oder nur einem Arm Einschrämkungen hat, ist klar...aber sonst?

Lg F
Ferdi12345
Beiträge: 39
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Re: Steuererklärung DDU

Beitrag von Ferdi12345 »

Super...Danke!

LG F
Ozymandias
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Re: Steuererklärung DDU

Beitrag von Ozymandias »

Ferdi12345 hat geschrieben: 21. Mär 2024, 09:23
Ozymandias hat geschrieben: 19. Jan 2024, 15:38 Allgemeine Diskussionen über Werbungskosten sind keine Steuerberatung. Ein Finanzbeamter darf auch keine Steuerberatung machen, muss aber trotzdem antworten in welche Zeilen ein gewisser Sachverhalt gehört. Arg viel muss dieser auf Fragen nicht anworten und wird es auch nicht.

Ein GdB wirkt sich mittlerweile ab 20 steuerlich aus, den dürfte fast jeder mit DDU haben.
Darf man fragen, was GdB bedeutet? Gilt das zum Beispiel auch für jene, die sagen wir mal psychischen Problemen haben? Wer legt das fest und nach welchen Kriterien? Das jemand mit Rollstuhl oder nur einem Arm Einschrämkungen hat, ist klar...aber sonst?

Lg F
Der Unterschied zwischen Krankheit und Behinderung läuft manchmal fließend. Im Zweifel lieber einen Antrag stellen und alle Arztunterlagen beifügen. Oder vorher den Arzt fragen.
Ein GdB von 20-30 ist schnell erreicht, könnten auch viele "gesunde" Personen haben, denen man nichts ansieht.

Bei DDU dürfte man häufig im Bereich 40-80 GdB liegen. Aber nicht auf den Einzelfall übertragbar.
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