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Landesbeamter wird Wahlbeamter

Verfasst: 18. Jul 2009, 00:08
von baedeker
Hallo!

Ich würde gerne folgenden Fall konstruieren: Ein Landesbeamter (RLP) würde in einem anderen Bundesland zum Wahlbeamten (Bürgermeister, Beigeordneter, Landrat) gewählt werden. Würde er dann seinen Landesbeamtenstatus verlieren? Kann man dies verhindern? Kann er sich beurlauben, vom Dienst befreinen lassen? Kann er wieder in seinen alten Beruf einsteigen (nach den 8 Jahren)?

Danke für die möglichen Antworten. Gruß

baedeker

Verfasst: 10. Feb 2011, 13:57
von Klaus und Sandra
Hallo,
ein ähnliches "Problem" habe ich auch...
Hast Du seinerzeit etwas herausbekommen?

Lieben Gruß
Klaus

Verfasst: 11. Feb 2011, 12:28
von Bundesfreiwild
Die Frage wurde ähnlich schonwoanders hier im Forum gestellt:

Zu klären wäre zunächst einmal, ob man überhaupt! in einem anderen Bundesland (als dem, wo man seinen Wohnsitz hat) für ein Amt kandidieren kann!

Ansonsten gilt immer und überall:
Wenn ein Beamter - egal ob Land oder Bund, ein Wahlmandat übernimmt, lässt er sich für die Zeit der Mandatsübernahme aus dem Dienst - ohne Bezüge - beurlauben (falls das Mandat einen Vollzeitjob bedeutet und mit einem festen Einkommen - und nicht nur Aufwandsentschädigungen) verbunden ist.

Nach dem Ende des Mandates wird der UoB beendet und man fällt in sein altes Beamtenverhältnis automatisch zurück.

Verfasst: 5. Mär 2011, 20:57
von minet
In B.-W. hat ein nach 8 Jahren abgewählter Bürgermeister keinen Anspruch auf "Wiederbeschäftigung". Hat aber einen Pensionsanspruch und die Zeiten seiner früheren Tätigkeit werden angerechnet.