Mitnahme Urlaubsanspruch bei Wechsel zu anderen Behörden (Bayern)

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
dexter
Beiträge: 4
Registriert: 21. Dez 2023, 22:09
Behörde:

Mitnahme Urlaubsanspruch bei Wechsel zu anderen Behörden (Bayern)

Beitrag von dexter »

Hallo an alle,

hat jemand Erfahrungen zum Thema Mitnahme von Urlaubstagen bei einem Wechsel/Versetzung zu einer anderen Behörde?
Verfällt der Urlaub aus dem Vorjahr, der bisher noch nicht genommen wurde? Gibt es dahingehend eine einheitliche Regelung oder kann das auch "Verhandlungssache" sein?

LG, dexter
Benutzeravatar
Bruce Springsteen
Beiträge: 109
Registriert: 25. Sep 2014, 17:18
Behörde:

Re: Mitnahme Urlaubsanspruch bei Wechsel zu anderen Behörden (Bayern)

Beitrag von Bruce Springsteen »

Der neue Dienstherr - kann- an sich erstmal alles auf seine Kosten übernehmen. Macht aber keinen Sinn, da er ja nicht das ausbaden muss (du fehlst ihn als Arbeitskraft) was du hättest abbauen können. Innerhalb deiner 3 monatigen Frist wirste also alles abbauen müssen.
dexter
Beiträge: 4
Registriert: 21. Dez 2023, 22:09
Behörde:

Re: Mitnahme Urlaubsanspruch bei Wechsel zu anderen Behörden (Bayern)

Beitrag von dexter »

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Und wie ist es innerhalb des gleichen Dienstherrens. Also man wechselt nur in einer andere Behörde auf Landesebene?
Antworten