Hallo Zusammen,
die Frage bezüglich des Erst- oder Zweitwohnsitz bezieht sich dahin gegend, dass ich am 01.09.2009 eine Beamtenanwärterschaft im mD in Bayern beginne, Dienstherr ist der Freistaat Bayern.
Derzeit wohne ich in Jena/ Thüringen. Hier bin ich gemeldet (Erstwohnsitz).
Meine Frage: Sollte ich in Bayreuth (Sitz meiner Ausbildungsbehörde) als Erst -oder Zweitwohnsitz anmelden. Hat jemand von euch Erfahrung mit der Thematik. Welche Bedingungen müssen ich aus steuerrechtlicher Sicht erfüllt sein, um bei der Einkommenssteuererklärung 2009 etweilige Aufwendngen gelten zu machen zu können.
Vielen Dank für eure Antworten
Gruß Martin
Erst- oder Zweitwohnsitz
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