Nebentätigkeit / Stundenhöchstgrenze

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Johanna62727
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Nebentätigkeit / Stundenhöchstgrenze

Beitrag von Johanna62727 »

Hallo ihr Lieben,

Ich bin Beamtin in Hessen, für mich gilt also das HBG. Das sagt, dass eine Nebentätigkeit zu versagen ist, „wenn die zeitliche Beanspruchung durch genehmigungs- und anzeigepflichtige Nebentätigkeiten in der Woche acht Stunden überschreitet“.

Ich würde gerne in einem Behindertenheim / Wohngruppe für psychisch kranke Nachtschichten arbeiten. Die gehen nur leider in der Regel länger als 8 Stunden.

Wenn ich die 8 Stunden mal 4 Wochen rechne komme ich auf 32 Stunden im Monat. Wäre es dann ausreichend, wenn ich unter den 32 Stunden im Monat bleibe, also nur an 2 Wochenenden arbeite, oder muss ich zwingend unter den 8 Stunden / Woche bleiben.

Würde mich über Erfahrungen von euch freuen!


Liebe Grüße
Johanna
Mainstream1
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Re: Nebentätigkeit / Stundenhöchstgrenze

Beitrag von Mainstream1 »

Im Bundesrecht ist das auch so geregelt. Man muss schon darunter bleiben.
Den Monat muss mann mit 4,33 Wochen berücksichtigen, so rechnen die dann (52 Wochen geteilt durch 12 Monate).
Da aber ein Teil der oder ggf. alle Stunden am freien Wochenende anfallen, würde ich mal beim Personaler fragen, ob eine geringfügige Überschreitung der Grenze ausnahmsweise genehmigt wird. Ist aber unwahrscheinlich, da das Wochenende auch der Erholung dient.
Hinweis:
Wenn man Teilzeit ist, dann verringern sich die maximale ln Stunden im Nebenerwerb anteilig.
MS
Johanna62727
Beiträge: 3
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Re: Nebentätigkeit / Stundenhöchstgrenze

Beitrag von Johanna62727 »

Danke!
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