Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Fesdu-7- hat geschrieben: 5. Apr 2024, 18:51 Ich würde nachhaken und mal anrufen ob
das Einschreiben auch in Bearbeitung ist.
Habe schon andere Erfahrungen dort gemacht
Hallo,welcher Art waren deine Erfahrungen in diesem Kontext - hast du deinen Antrag ebenfalls per Einschreiben auf den Weg gebracht und es wurde dann nicht bearbeitet? MfG
Fesdu-7-
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Fesdu-7- »

Hatte erst den Antrag als normalen Brief verschickt.
Ist nicht angekommen habe den Brief auch nicht zurückbekommen.
Dann per Einschreiben verschickt.
Nach einer Woche angerufen und am Telefon eine Bestätigung bekommen das er in Bearbeitung ist.
Data Morgana
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Data Morgana »

Auch meine Unterlagen ( Anfang März abgeschickt als normale Briefsendung ) sind auf Nachfrage nicht angekommen. Ich habe heute dort angerufen mit der Bitte mir den Antrag erneut zuzusenden. Die Dame am Telefon riet mir die Unterlagen diesmal zu scannen und via E-Mail zu senden - was ich auch machen werde.
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Data Morgana hat geschrieben: 18. Apr 2024, 12:39 Auch meine Unterlagen ( Anfang März abgeschickt als normale Briefsendung ) sind auf Nachfrage nicht angekommen. Ich habe heute dort angerufen mit der Bitte mir den Antrag erneut zuzusenden. Die Dame am Telefon riet mir die Unterlagen diesmal zu scannen und via E-Mail zu senden - was ich auch machen werde.
Bei mir ist der Fall ähnlich gelagert,habe meinen Antrag am 01.03. per Einschreiben gegen Unterschrift auf den Weg gebracht ( Eingang am 04.03.).Anfang dieser Woche - also sechs Wochen später - wollte ich mich telefonisch erkundigen,ob mein Antrag im Systen angekommen ist.Die Dame am Telefon veneinte dies und notierte sich meine Daten,um diese einem zuständigen Mitarbeiter weiterzuleiten,der sich dann bei mir telefonisch rückmelden würde.Heute kam dann auch der Anruf einer Dame,die mir ebenfalls die Nichterfassung meines Antrages bestätigte und darauf hinwies,dass die Flut von Anträgen eklatant hoch sei und sie kaum mit der Erfassung der eingegangenen Anträge nachkämen.Sie veranschlagte noch etwa drei weitere Wochen,bis die eingegangenen Anträge im System aufgenommen seien und die Antragsteller dann schriftlich über den Eingang des Antrags in Kenntnis gesetzt werden.Erst danach wird dann mit der eigentlichen Bearbeitung begonnen und diese könne sehr lange dauern,ließ die Dame von der BANST TP verlautbaren.Ich solle mich noch ein wenig gedulden und mein Antrag läge sicher schon in der Masse von eingegangenen Briefen.Ich denke es macht Sinn die drei Wochen noch abzuwarten ob eine Eingangsbestätigung kommt - wenn nicht,den Antrag halt nochmals schriftlich wiederholen.Man befindet sich ja dabei dann immer noch innerhalb der Frist 29.Mai. MfG
Eckes
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Eckes »

:?: :?: Hallo, ich bin als 14 jähriger als Postjungbote bei der Deutschen Bundespost eingestellt worden. Habe dort eine 2,5 Jahre dauernde Ausbildung absolviert. Wurde 2,5 Monate vor meinem 17. Lebensjahr ins Beamtenverhältnis übernommen. Bin 2001 in den Vorruhestand versetzt worden. Meine ruhegehaltsfähige Dienstzeit beläuft sich zur Zeit auf 64,54%.Meine Frage lautet: „steht mir nach Neuberechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit mehr Ruhegehalt zu und wie würde es berechnet?
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Eckes hat geschrieben: 18. Apr 2024, 17:04 :?: :?: Hallo, ich bin als 14 jähriger als Postjungbote bei der Deutschen Bundespost eingestellt worden. Habe dort eine 2,5 Jahre dauernde Ausbildung absolviert. Wurde 2,5 Monate vor meinem 17. Lebensjahr ins Beamtenverhältnis übernommen. Bin 2001 in den Vorruhestand versetzt worden. Meine ruhegehaltsfähige Dienstzeit beläuft sich zur Zeit auf 64,54%.Meine Frage lautet: „steht mir nach Neuberechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit mehr Ruhegehalt zu und wie würde es berechnet?
Hallo Eckes,wann hast deine Ausbildung als Postjungbote begonnen ( Monat und Jahr )? Einen Antrag hast du vermutlich zugesandt bekommen und bereits auf den Weg gebracht?Mit 64,54% Ruhegehaltssatz ist natürlich noch reichlich Luft bis zum Höchstsatz und dein vermutlicher Anspruch von ca.21/2 Jahren ( grob und Plus/Minus ) Nachberechnung ergeben ( ca. 1,79 x 2,5 : 4,475% - 64,54 +4,48 : ca. 69% künftiger Ruhegehaltssatz ).Alles grob geschätzt und natürlich unverbindlich! MfG
Eckes
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Eckes »

Hallo,die Ausbildung begann am 01.09.1969 bis Ende 02.1972
Bin am 01.03.1972 ins Beamtenverhälnis übernommen worden. Am 14.04. wurde ich 17. Jahre alt.Also noch 1. Monat und 13 Tage.Vielen Dank und liebe Grüße Eckes
Eckes
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Eckes »

Übrigens mein Antrag habe ich am 01.03.24 per Einwurfeinschreiben abgeschickt und am 26.03. kam die Bestätigung des Eingangs…..
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Eckes hat geschrieben: 18. Apr 2024, 18:01 Übrigens mein Antrag habe ich am 01.03.24 per Einwurfeinschreiben abgeschickt und am 26.03. kam die Bestätigung des Eingangs…..
Oha,das ging ja deutlich schneller als beim Durchschnitt - ich warte nach sechs Wochen immer noch auf meine Eingangsbestätigung.Du bist also vermutlich ebenfalls wegen DU in den Ruhestand getreten?Trotzdem du 21/2 Monate vor deinem 17.Lebensjahr in das Beamtenverhältnis übernommen wurdest,wurde dein Ruhegehalt ab exakt dem 17.Lebensjahr berechnet? MfG
Eckes
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Eckes »

Ja, bin wegen DU in Vorruhestand versetzt worden. Mein Ruhegehaltssatz von 64,54% wurde erst ab dem 17. Lebensjahr berechnet.Genau gesagt war meine Ausbildung 2,5 Jahre plus 1,5 Monate Beamte auf Probe … Mf.G.
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Ich habe gerade einen Brief von der Bundesanstalt Post Telekom bekommen..
"Neufestsetzung der Versorgungsbezüge zum 01.Mai 2023."
Widerspruchsmöglichkeit 1 Monat.
Ist aber nicht nötig..meine Dienstzeiten vor dem 17.Lebensjahr
wurden anerkannt.

Nachzahlung erst mit den Juni - Versorgungsbezügen 2024 laut Brief.

Ob die Inflationssonderzahlungen auch neu berechnet werden ?
Brief:
Die Nettobezüge und die Höhe der Nachzahlung entnehmen Sie
bitte der Bezügemitteilung für den Monat Juni 2024.
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Herm hat geschrieben: 26. Apr 2024, 14:07 Ich habe gerade einen Brief von der Bundesanstalt Post Telekom bekommen..
"Neufestsetzung der Versorgungsbezüge zum 01.Mai 2023."
Widerspruchsmöglichkeit 1 Monat.
Ist aber nicht nötig..meine Dienstzeiten vor dem 17.Lebensjahr
wurden anerkannt.

Nachzahlung erst mit den Juni - Versorgungsbezügen 2024 laut Brief.

Ob die Inflationssonderzahlungen auch neu berechnet werden ?
Brief:
Die Nettobezüge und die Höhe der Nachzahlung entnehmen Sie
bitte der Bezügemitteilung für den Monat Juni 2024.
Wow,du Glücklicher,du scheinst ja tatsächlich einer der ersten diesbezüglich Angeschriebenen zu sein - ich freue mich für dich!Ich habe heute nach nunmehr fast acht Wochen zunächst einmal meine Eingangsbestätigung erhalten und hoffe - ich gehöre wohl zur zeiten Welle - ,dass ich dann in etwa 5 Monaten zum Zug kommen werde.Ein schönes Wochenende,MfG
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Herm hat geschrieben: 26. Apr 2024, 14:07 Ich habe gerade einen Brief von der Bundesanstalt Post Telekom bekommen..
"Neufestsetzung der Versorgungsbezüge zum 01.Mai 2023."
Widerspruchsmöglichkeit 1 Monat.
Ist aber nicht nötig..meine Dienstzeiten vor dem 17.Lebensjahr
wurden anerkannt.

Nachzahlung erst mit den Juni - Versorgungsbezügen 2024 laut Brief.

Ob die Inflationssonderzahlungen auch neu berechnet werden ?
Brief:
Die Nettobezüge und die Höhe der Nachzahlung entnehmen Sie
bitte der Bezügemitteilung für den Monat Juni 2024.
Deine Ansprüche sind eigentlich höher,aber durch deinen bereits hohen Versorgungssatz gehen dir vermutlich 0,6 - 0,8 Prozent verloren - sehe ich das richtig? Peter
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Ja..ich hab den maximalen Ruhegehaltssatz erreicht..mehr geht nicht.
Über 120 Tage wurden nicht mehr angerechnet.

Im Mai kann ich eine Stange Spargel mehr essen :mrgreen:
(eher 100 und mehr..)
sunny47
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von sunny47 »

Nachdem ich mir die Kommentare durchgelesen habe, habe ich mich telefonisch bei denen auch mal gemeldet.
Das kam dann per Mail:

Ihre telefonische Anfrage vom 29.04.2024 ist bei uns eingegangen -Vielen Dank.

Leider haben wir Sie telefonisch nicht erreichen können.

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass aktuell kein Antrag zur Überprüfung u17 vorliegt.

Wir bitten um erneuten Zusendung. Sie erhalten von uns ein Doppel per Post.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation

Am 28.2 per Post abgeschickt. Angerufen hat niemand.
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