Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Andi12 »

Am 10.12 losgeschickt, nicht mal per Einschreiben, nur mit normaler Post.

Mfg
Andi12
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

TPS-BES-ISS hat geschrieben: 27. Jan 2024, 20:34 Hallo Andi, wann hast Du die Unterlagen an die BanSt geschickt?
Ich meine am 4.12.2023 hingeschickt und noch nichts bekommen.
Sonderbar...

Und Du hast den "Antrag aus dem Infoschreiben mit dem Matrixcode"
benutzt ?
Die Bundesanstalt wird bestimmt mit Anträgen "überlaufen"..
vielleicht machen die auch so eine Art Vorprüfung.
Das kostet alles Zeit.

Mit der Eingangsbestätigung wird auch eine Auftragsnummer vergeben..
rechts oben unter der Personalnummer.
Fesdu-7-
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Fesdu-7- »

Meine Unterlagen sind jetzt auch angekommen.
Habe sie per Einschreiben und vorsichtshalber noch ein mal mit Email gesendet am 15 Januar.
Die Bestätigung habe ich gestern erhalten für den Eingang.
Mein erster Brief Anfang Dezember ist ja nicht angekommen.
Mal schauen wie lange die Bearbeitung dauert.
Und was dabei raus kommt.
Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Andi12 »

Ja, darauf bin ich auch mal gespannt, viel rechne ich mir nicht aus.

Mfg
Andi12
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Es wird ja nachgezahlt...ab Mai 23 .
Mit Neuberechnung der Inflationssonderzahlung und Prämie und Anerkennung 71,75 % /Steuer
kommt da einiges bei mir zusammen.
Aber jeder Einzelfall ist anders.

Ich hoffe jedenfalls das die Inflationssonderzahlungen auch neu berechnet werden...keine
Ahnung ob das auch passiert.
Und monatlich..jeder Euro zählt in Inflationszeiten..und bis zum Lebensende "summt" sich das.

Und Danke an den Moderator fürs aufräumen.
Sepp aus B
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Sepp aus B »

Hallo Zusammen
es gibt bei der Problematik noch folgendes:
Lehrzeit wurde nicht anerkannt, da auch die Zugangsvoraussetzung am 1.1.1980 geändert wurde. Das Anschreiben der BAnsT wurde mir zugeandt und ausgefüllt zurückgesandt. Abwarten.
1. Ich war Beamter mittlerer Dienst seit 1.1.1980
2. Lehrzeit beginn mit 15 1/2 Jahren Ende Lehrzeit 20.Juni 1975. Danach FHandw bis 31.12.1979
3. Versorgung 66,8%
3. Rentenversicherung eingezahlt und zudem nun Rentenempfänger.
Da am 1.1.80 die Zugangsvoraussetzung geändert wurde, ist ja fraglich ob dann die Lehrzeit nur bis zum erreichen des 17.Lenensjahr anerkannt wird ? Oder nichts? oder die Restzeit (bis zur Verbeamtung) dann wider nicht ?
Es gibt bestimmt mehrere Kollegen, bei denen dies auch zutrifft.
Ich bin am überlegen ob ich über Ver.di prüfen lasse ob dies auch ein Disriminirung darstellt.
vättern
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

Hallo,
Habe eine ähnliche Laufbahn. 1971 mit 15 Lehre, 1987 Beamter und 2011 mit 55 in Vorrhuhestand 66,8%. Zeiten ab 18 berechnet.
August 22 beginnt Rente. Berechnung der Höchstgrenze Rente und Pension durch Banst nach §55 Zeit ab 17Jahre. 68,3%.
Hierzu gibt es ein Urteil vom OVG Düsseldorf.
"Die Ruhensbescheide nach § 55 BeamtVG a. F. sind jedoch feststellende Verwaltungsakte mit sich jeweils monatlich neu aktualisierender Wirkung. Maßgeblich ist daher die im jeweiligen Monat geltende Sach- und Rechtslage,"
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg ... 11210.html

Habe also geklagt. Klage läuft vor Verwaltungsgericht.
https://www.bverwg.de/200423U2C11.22.0
Im Dezember 23 hat die Banst dem Gericht mitgeteilt die Zeiten ab Mai 23 mit allen Lehrzeiten anzuerkennen.
Urteil steht noch aus.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von TPS-BES-ISS »

Herm hat geschrieben: 28. Jan 2024, 11:03
TPS-BES-ISS hat geschrieben: 27. Jan 2024, 20:34 Hallo Andi, wann hast Du die Unterlagen an die BanSt geschickt?
Ich meine am 4.12.2023 hingeschickt und noch nichts bekommen.
Sonderbar...

Und Du hast den "Antrag aus dem Infoschreiben mit dem Matrixcode"
benutzt ?
Die Bundesanstalt wird bestimmt mit Anträgen "überlaufen"..
vielleicht machen die auch so eine Art Vorprüfung.
Das kostet alles Zeit.

Mit der Eingangsbestätigung wird auch eine Auftragsnummer vergeben..
rechts oben unter der Personalnummer.
Hallo Herm, heute ist meine Eingangsbestättigung auch gekommen.
FlotterFeger
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von FlotterFeger »

Gestern ist bei mir diese Schreiben von der BAnstPT eingetroffen. Zum Glück sind bei mir alle Unterlagen vorhanden und bin gespannt was dabei raus kommt.

Bei mir geht es um die komplette Ausbildung und Übergangszeit bis zur Volljährigkeit. Was mir noch unklar ist, mein eigentliches Besoldungsdienstalter fängt erst mit 21 Jahren an, aber das ist bestimmt ein anderes Thema.
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Herm hat geschrieben: 29. Nov 2023, 14:27 Ja..hab ich auch bekommen. Da muss ich mal nachrechnen...bzw gucken.
Berufsgrundbildungsjahr zählt auch ?
Was hat man sich unter einem Berufsgrundschuljahr vorzustellen - bedeutet dies Blockunterricht am Stück und ohne praktische Ausbildungseinheiten?Wir hatten damals Berufsschule ( 1mal wöchentlich ) während der gesamten Ausbildungsdauer - sozusagen berufsbegleitend.Das Abschlusszeugnis hiervon und eine Bescheinigung von der OPD über die bestandene Ausbildung damals bei der DBP konnte ich noch ausgraben - mehr Dokumente existieren leider bei mir nicht mehr - und mit meinem Antrag einreichen.Ich will hoffen,dass es für eine Bewertung ausreicht.Immerhin handelt es sich bei mir um eine Zeitspanne vor dem 17. Lebensjahr von 1Jahr,3Monaten und einigen Tagen.
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Mainstream1 hat geschrieben: 2. Dez 2023, 19:00 Da gab es m. E. noch 3/4 der Zeit bis zum 65. Lebensjahr. An dann 2002 oder 2003 2/3 bis zum 60..
Vermutlich eher umgekehrt - ich meine mich erinnern zu können,dass in den 90er Jahren noch die 2/3 Hinzurechnung und das bis zum 60. Lebensjahr zur Anwendung gekommen ist.
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Altlast hat geschrieben: 4. Dez 2023, 21:16 Bezieht sich das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 20.04.2023 Az 2 C11.22 nun nur auf Personen die bereits vor dem 17. Lebensjahr ins Beamtenverhältnis berufen wurden oder auch diejenigen die die erforderliche Ausbildung zur Erlangung dazu vor dem 17. Lebensjahr begonnen haben?
Letzteres ist bei mir der Fall. Mit der aktuellen Bezügemitteilung habe ich keinen Antrag auf Anerkennung als ruhegehaltsfähige Zeiten erhalten.
Beide Varianten sind denkbar und auch durch das Urteil - wie ich es verstehe - abgedeckt bzw. betroffen.Hier muss man dem juristisch hartnäckig gebliebenen Beamten,welcher über den Instanzenweg eine endgültige Entscheidung für letztlich alle Versorgungsempfänger erstritten hat,einen großen Dank aussprechen.
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

vättern hat geschrieben: 2. Feb 2024, 14:43 Hallo,
Habe eine ähnliche Laufbahn. 1971 mit 15 Lehre, 1987 Beamter und 2011 mit 55 in Vorrhuhestand 66,8%. Zeiten ab 18 berechnet.
August 22 beginnt Rente. Berechnung der Höchstgrenze Rente und Pension durch Banst nach §55 Zeit ab 17Jahre. 68,3%.
Hierzu gibt es ein Urteil vom OVG Düsseldorf.
"Die Ruhensbescheide nach § 55 BeamtVG a. F. sind jedoch feststellende Verwaltungsakte mit sich jeweils monatlich neu aktualisierender Wirkung. Maßgeblich ist daher die im jeweiligen Monat geltende Sach- und Rechtslage,"
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg ... 11210.html

Habe also geklagt. Klage läuft vor Verwaltungsgericht.
https://www.bverwg.de/200423U2C11.22.0
Im Dezember 23 hat die Banst dem Gericht mitgeteilt die Zeiten ab Mai 23 mit allen Lehrzeiten anzuerkennen.
Urteil steht noch aus.
Wenn bei Dir die Zeiten vor dem 17. Lebensjahr anerkannt werden,bedeutet dies auch eine entsprechende Anhebung der Höchstgrenze und somit weniger Anrechnung bei deiner Pension bezüglich der Rente?
vättern
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

Hallo,
Die Höchstgrenze wird um ca 3,4% erhöht. Nachzahlung ab Mai 23. Haben wohl ein Problem das in ihrer Abrechnungsmaschine zu programmieren. Soll im Mai erledigt sein.
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

vättern hat geschrieben: 8. Mär 2024, 18:46 Hallo,
Die Höchstgrenze wird um ca 3,4% erhöht. Nachzahlung ab Mai 23. Haben wohl ein Problem das in ihrer Abrechnungsmaschine zu programmieren. Soll im Mai erledigt sein.
Aha,interessant - danke für die Rückmeldung!
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