Reaktivierung und spätere Versorgung

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blink182
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Reaktivierung und spätere Versorgung

Beitrag von blink182 »

Moinsen,

nehmen wir mal an, dass ein DDU-Beamter mit Mindestversorgung nach zwanzig Jahren DDU auf eigenen Wunsch reaktiviert worden wäre und bis zum regulären Pensionseintritt noch zehn Jahre (oder auch länger) Dienst zu verrichten hätte.

Würde er in dem Fall beim regulären Pensionseintritt auch nur die Mindestversorgung erhalten, oder wäre es dann mehr?
Gruß
blink182
Pipapo
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Re: Reaktivierung und spätere Versorgung

Beitrag von Pipapo »

Kommt drauf an, ob er mit den 10 zusätzlichen Jahren über die Mindestversorgung kommt oder nicht. Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit wird auf jeden Fall neu berechnet.
blink182
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Re: Reaktivierung und spätere Versorgung

Beitrag von blink182 »

Vielen Dank.
Gruß
blink182
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