Hallo Kollegen!
Ich habe mal eine Frage zur Pension. Ich habe Mitte nächsten Jahres mein Regel-Pensionsalter erreicht. Kann mir vielleicht jemand sagen, wie das von statten geht. Muss ich mich melden, dass es nun so weit ist, dass ich in Pension gehe, oder bekomme ich automatisch vom BEV Bescheid?
Wäre nett, wenn jemand was dazu sagen könnte.
Gruß, 70 GdB
Pension
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Re: Pension
Das geht alles automatisch. Es gibt noch einen warmen Händedruck und eine Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand.
So war es jedenfalls bei mir.
Solltest du noch Rentenansprüche bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See haben: Wir empfehlen, das etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu tun.
Der Rentenbetrag wird dann mit der Pension verrechnet.

So war es jedenfalls bei mir.
Solltest du noch Rentenansprüche bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See haben: Wir empfehlen, das etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu tun.
Der Rentenbetrag wird dann mit der Pension verrechnet.
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Re: Pension
Vielen Dank für die Info.
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Re: Pension
Ach, noch eine Frage. Ich habe noch minimale Rentenansprüche, ca. 70 €. Macht es Sinn, die überhaupt abzufordern? Die werden doch sowieso auf die Pension angerechnet bzw. die Pension um den Betrag gekürzt.
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Re: Pension
Wenn Du auf die 70€ verzichten kannst dann brauchst Du auch keinen Rentenantrag zu stellen.
Aber deine Versorgungskasse wird Dich schon auffordern da einen Antrag zu stellen und den Rentenbescheid dann ihnen vorzulegen.
Ansonsten wirst Du geschätzt.
Auch die Rente wird ja jedes Jahr um ein paar Prozent erhöht und irgend wann zieht man Dir 100€ ab.
Tut ja nicht weh da einen Antrag zu stellen, kann man auch Online machen, ist nur zeitaufwendig.
Ich habe das auch gerade hinter mir und kann nur positives über die Sachbearbeiter berichten. Die waren immer sehr freundlich speziell am Telefon.
Aber deine Versorgungskasse wird Dich schon auffordern da einen Antrag zu stellen und den Rentenbescheid dann ihnen vorzulegen.
Ansonsten wirst Du geschätzt.
Auch die Rente wird ja jedes Jahr um ein paar Prozent erhöht und irgend wann zieht man Dir 100€ ab.
Tut ja nicht weh da einen Antrag zu stellen, kann man auch Online machen, ist nur zeitaufwendig.
Ich habe das auch gerade hinter mir und kann nur positives über die Sachbearbeiter berichten. Die waren immer sehr freundlich speziell am Telefon.
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Re: Pension
Wenn die Rente auf die Pension angerechnet wird, dann wird sie auch von der Pension abgezogen. Auch wenn du keinen Rentenantrag stellst.
D.h., du beantragst die Rente, dann: 70 € von der Rentenkasse, 70 € weniger Pension.
Du neantragst die Rente nicht, dann: nichts von der Rentenkasse, 70 € weniger Pension.
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Re: Pension
Oh, das wusste ich nicht, dass die Rente auch abgezogen wird, wenn man sie nicht beantragt. Dann heißt das natürlich für mich, Rente beantragen.
Danke für die sehr hilfreiche Info.
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Re: Pension
Ausserdem zahlt dir die Knappschaft noch einen Zuschuss für die private Krankenversicherung. Wie der berechnet wird, ist mir nichr bekannt, bei mir sind es monatlich 31,48 € bei 395,93 € Rente.
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Re: Pension
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

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Re: Pension
Gebe hier mal meine Erfahrung weiter: Wie viele Vorredner hier und da schon schrieben, die Pensionsrechner im Web sind im Bruttobereich schon ziemlich genau.
Interessant wird es evtl. dann noch mit der Steuerklassenwahl und dem wirklichen „Netto“!
Hierzu gibt es den normalen Brutto-Netto-Rechner, in den der zuvor errechnete Pension-Bruttobetrag eingetragen wird und die gewählte Steuerklasse, ggf. Kirche, für Beamte keine gesetzlichen Sozialversicherungen usw. Vom errechneten Nettobetrag dann zum Schluß nochmal die KVB-Beiträge abziehen (Beitragshöhe unverändert wie die Aktiven). Wer geschieden ist, zahlt noch einen Versorgungsausgleich (wird in Abzug gebracht).
Was niemanden überraschen sollte, 50, 60 oder 71,75 % sind weniger als 100 %.
Mit jeder Bezügeerhöhung steigt die Pension prozentual mit.
Beamte mit Rentenansprüchen vor der Beamtenzeit, dessen Pension + Rente wird dauerhaft maximal gedeckelt
Interessant wird es evtl. dann noch mit der Steuerklassenwahl und dem wirklichen „Netto“!
Hierzu gibt es den normalen Brutto-Netto-Rechner, in den der zuvor errechnete Pension-Bruttobetrag eingetragen wird und die gewählte Steuerklasse, ggf. Kirche, für Beamte keine gesetzlichen Sozialversicherungen usw. Vom errechneten Nettobetrag dann zum Schluß nochmal die KVB-Beiträge abziehen (Beitragshöhe unverändert wie die Aktiven). Wer geschieden ist, zahlt noch einen Versorgungsausgleich (wird in Abzug gebracht).
Was niemanden überraschen sollte, 50, 60 oder 71,75 % sind weniger als 100 %.
Mit jeder Bezügeerhöhung steigt die Pension prozentual mit.
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