Wechsel von Zoll zu JVA möglich?

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Zollzujva
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Wechsel von Zoll zu JVA möglich?

Beitrag von Zollzujva »

Guten Abend,
Mich würde es generell interessieren, ob in meiner Situation ein Wechseln vom Zoll zu einer JVA in BW möglich ist.

Bin Aktuell A7 im mittleren Dienst, Beamter auf Probe bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im waffentragenden Bereich. Die Tätigkeit ist mit jedoch zu Schreibtischlastig, ein Wechsel zu einer Kontrolleinheit denke ich ist aufgrund geringen Stellen und hoher Nachfrage in absehbarer Zeit nicht möglich.

Ich hatte mich bereits neben dem Zoll bei einer JVA beworben, wurde leider nicht genommen, da frisch von der Schule und Sie jemanden mit mehr Berufserfahrung bzw. Lebenserfahrung wollten.

Wenn ein Wechsel theoretisch möglich wäre, was gibt es zu beachten.
-Müsste ich die Ausbildung erneut durchlaufen?
- Wäre ich wieder Beamter auf Widerruf?
- Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Zoll / die JVA das Ganze überhaupt mitmachen?
- Was gibt es sonst zu beachten
- Welche Risiken bringt das Ganze mit sich
- Wie müsste ich verfahren um es ins Rollen zu bringen

Vielen Dank im Voraus
Simba
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Re: Wechsel von Zoll zu JVA möglich?

Beitrag von Simba »

Der Justizvollzug ist eine Sonderlaufbahn.
Ein Wechsel vom Zoll in den Justizvollzug ist nur durch erneuten Vorbereitungsdienst möglich.
(Außer in den mVD/Verwaltung in deinem Fall, da ginge eine direkte Versetzung)

Du müsstest aber, mit Verlaub, mit dem Klammerbeutel gepudert sein wenn du das wirklich anstreben solltest!

Kannst mir gerne mal eine PN schreiben.
Zollzujva
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Re: Wechsel von Zoll zu JVA möglich?

Beitrag von Zollzujva »

Danke, hab dir ne Pn gesendet! :)
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Baumschubser
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Re: Wechsel von Zoll zu JVA möglich?

Beitrag von Baumschubser »

Umgekehrt geht es jedenfalls. Der Zoll nimmt gerne ausgebildete Justizbeamte gleich nach der Ausbildung. Da brauchts keinen neuen Vorbereitungsdienst. Dort gehts allerdings nicht um den Einsatz im Büro, sondern bei den uniformierten Einheiten, die Baustellenkontrollen etc machen.
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Aufsteiger85
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Re: Wechsel von Zoll zu JVA möglich?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Simba hat geschrieben: 12. Okt 2023, 16:14 Der Justizvollzug ist eine Sonderlaufbahn.
Das ist grundsätzlich richtig.
Simba hat geschrieben: 12. Okt 2023, 16:14 Ein Wechsel vom Zoll in den Justizvollzug ist nur durch erneuten Vorbereitungsdienst möglich.
(Außer in den mVD/Verwaltung in deinem Fall, da ginge eine direkte Versetzung)
Das ist nicht ganz richtig. Eine Laufbahnbefähigung kann auch anerkannt werden. Das setzt aber den Willen der aufnehmenden Behörde und meistens auch eine Knappheit anderer geeigneter Bewerber voraus. Viele Personalabteilungen schrecken davor wegen des Aufwandes zurück. Ich kenne selbst allerdings einen Fall, bei dem jemand vom Zoll zur Kriminalpolizei gewechselt hat und die Befähigung direkt anerkannt und er statusgleich übernommen wurde. Einfach so passiert das aber nicht...
Szue
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Re: Wechsel von Zoll zu JVA möglich?

Beitrag von Szue »

Hallo, da das Thema super aktuell ist, möchte ich meine Problematik ebenso kurz vortragen:

Beamten Laufbahn ebenfalls beim Zoll absolviert m.D.
Interessiere mich aber bereits seit Jahr(zehnte) für den Gerichtsvollzieher. Die Laufbahn vom Zoll wäre super geeignet, da einige Fächer bereits auch hier gelehrt wurden.

Jetzt zum Problem:
Die Bewerber bei der Justiz (Gerichtsvollzieher) werden in 3. Ränge unterteilt, wobei ich zum 3. zähle als Quereinsteiger. Hier finde ich schon die erste Merkwürdigkeit: als Beamtin einer anderen Laufbahn als die der Justiz werde ich mit allen anderen, wie z.b media Markt Verkäufer, Metzger etc. gleichgestellt und werde als Quereinsteiger tituliert.

Als Quereinsteiger muss man einen Vorkurs absolvieren, der 6 Monate andauert, bis die tatsächliche 18 monatige Ausbildung zum Gerichtsvollzieher stattfindet. Gegen diesen Vorkurs habe ich nicht einmal was, obwohl ich wie gesagt mit anderen, die nicht mal eine Beamtenlaufbahn haben, gleichgesetzt werde.

Das Problem ist allerdings, dass der Vorkurs aber nur mit 8 Teilnehmern stattfindet, da aber nur 6 Stellen ausgeschrieben sind, kann dieser schon gar nicht stattfinden. Die Verwaltungsschule überlegt zwar, ob der Kurs nächstes Jahr eventuell auch mit nur 6 Teilnehmern startet, aber das bringt auch nichts, da die Ränge 1 und 2, also Bewerber aus den eigenen Reihen (Justiz) bevorzugt werden. Es wurde mir auch mitgeteilt, dass die Anzahl der ausgeschriebenen Plätze auch zumeist immer mit Bewerbern aus den eigenen Reihen besetzt werden, also die Anzahl der Bewerber aus den eigenen Reihen die Anzahl der ausgeschriebenen Plätzen übersteigt.

Selbst wenn nicht, dann werden halt nur 4 statt der 6 ausgeschrieben besetzt, weil mit zwei Quereinsteigern ja der Vorkurs nicht stattfindet.

Ich bin zwar zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden, aber ich frage mich allen ernstes warum, wenn die Chance bei 0 steht, so wie mir gesagt wurde. Jetzt bin ich 1000km umsonst zum Vorstellungsgespräch gefahren, jeder redet von Fachkräftemangel das kann ich langsam nicht mehr nachvollziehen.

Meine Frage wäre: Gibt es hier nicht ein Gesetz, aus dem hervorgeht, dass meine Laufbahn einfach umgeschrieben werden kann? So würde ich nämlich automatisch in die 1. Ranggruppe fallen und hätte das Problem nicht mit dem Vorkurs. Nochmal für alle, ich habe kein Problem den Vorkurs zu durchlaufen, aber die Teilnehmeranzahl wird nie erreicht. Selbst der Verfassungsschutz wollte meine Laufbahn umschreiben. Ich denke, dass das auch bei der justiz möglich ist, nur wird das selten gemacht und wird mal wieder kaum bekannt sein.

Kann jemand Auskunft hierzu geben?
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Bananen-Willi
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Re: Wechsel von Zoll zu JVA möglich?

Beitrag von Bananen-Willi »

Das grundlegend erste Problem ist schon mal, dass du aus einer Bundesbeamtenlaufbahn in eine Landesbeamtenlaufbahn wechseln willst. Die Statuslaufbahn und die Ausbildung des Gerichtsvollziehers an sich ist auch in jedem Bundesland anders geregelt, so dass du hier schon auf ein bestimmtes Bundesland Bezug nehmen solltest.

Grundsätzlich ist es ohnehin so, dass beispielsweise in Bayern der Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst und somit der Justizfachwirt für die Bewerbung in die Sonderlaufbahn des Gerichtsvollziehers Voraussetzung sind. Nur wenn sich aus diesem Personenkreis nicht genug Bewerber rekrutieren lassen, wird die Möglichkeit der Quereinsteiger genutzt. Diese müssen allerdings einen der Laufbahn dienlichen Beruf aufweisen. Metzger und Verkäufer gehören hier definitiv nicht dazu, damit ist gemeint Justizfachangestellte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Bankkaufleute, Steuerfachpersonal u.ä. Möglicherweise gehören hier auch Beamte aus anderen Laufbahnen dazu. Diese Personen müssten dann diesen 6-Monatigen Vorlehrgang absolvieren, mit dem sie die Qualifikation "Justizfachwirt" erwerben und damit dann die Voraussetzungen für die anschließende GV-Ausbildung verfügen.

In BaWü ist die Gerichtsvollzieherausbildung als Studiengang analog zum Rechtspfleger geregelt, dort ist der GV auch im gehobenen Dienst.
Zollzujva
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Re: Wechsel von Zoll zu JVA möglich?

Beitrag von Zollzujva »

Bekommst du beim Zoll keine Vollstreckungsbeamten Stelle oder möchtest du die nicht? Wenn ja wieso… habe mittlerweile mit einigen JVAen Rücksprache gehalten. Keine Chance… müsste die Ausbildung komplett neu durchlaufen. Eventuell hätte ich Anspruch auf eine Sonderzahlung zusätzlich zum Anwärtergehalt mangels qualifizierter Bewerber da ich bereits Beamter bin / war.

Muss mir das Ganze noch etwas durch den Kopf gehen lassen. Wenn der Strafvollzug dann doch nichts für micu wäre stehe ich dumm da. Alles nicht so einfach
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