Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

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sobiso
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Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von sobiso »

Moin,

ich habe vor meiner Zeit in der Verwaltung bereits Rentenansprüche erworben. Die Deutsche Rentenversicherung hat mir eine Wartezeit von 61 Monaten bescheinigt. Darauf entfallen 44 Monate echte Beitragszeiten und 1 Monat Krankengeld, der Rest ist Wehrpflicht und Arbeitslosigkeit.

Gem. § 14 Abs. 4 Satz 4 BeamtVG ist bei Antrag auf Versorung vor der Regelaltersgrenze (§ 14 Abs. 3 Nr. 2) unter bestimmten Voraussetzungen nach Vollendung des 65. Lebensjahres das Ruhegehalt nicht zu vermindern, wenn z.B. "...§ 14a Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz berücksichtigungsfähige Pflichtbeitragszeiten..." zurück gelegt worden sind. Das sind in Verbindung mit § 14a Abs. 1 Nr. 1 auch Rentenbeitragszeiten.

Klar, Arbeitslosigkeit und Bundeswehr zählt nicht mit, weil Arbeitslosigkeit ausdrücklich ausgeschlossen ist und die Bundeswehr bereits bei den Dienstjahren der Verwaltung mitgezählt wurde (§ 14a Abs. 2 Nr. 1).

Ich würde das jetzt so verstehen, dass ich von den 45 Jahren zunächst 3 Jahre und 8 Monate (Rentenbeitragszeiten) abziehen kann und demnach nur 41 Jahre und 4 Monate berücksichtigungsfähigen Dienstjahre vorweisen muss, um ohne Abschläge mit 65 in Pension gehen zu können. Wäre ja auch nur gerecht, weil die Pension um die erwirtschafteten Rentenzahlungen gekürzt wird.

Jetzt ist nur noch die Frage, ob der eine Monat Krankengeld auch mit für die 45 Jahre zählt. Wäre ja ärgerlich, wenn man genau einen Monat zu früh geht und dann Abschläge hinnehmen muss....

Weiß das jemand ? Auch das Service-Center hält sich mit Auskünften zu dieser Problematik bedeckt und rückt keine Infos raus.
AndyO
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Re: Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von AndyO »

du willst als Bundesbeamter in Pension. Da gibt's folgende Optionen:

- nach 5 Jahren Dienstzeit jederzeit DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)
- ab 63 abschlagsfrei über DDU bei 35 Dienstjahren (ab nächstes Jahr 40 Dienstjahre = Vollpension)
- Regelaltersgrenze 63+x für Schwerbehinderte
- Regelaltersgrenze 65+x

Und du willst nun was? Ausscheiden auf Antrag mit entsprechenden Abschlägen?
Pipapo
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Re: Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von Pipapo »

AndyO hat geschrieben: 28. Sep 2023, 20:18 du willst als Bundesbeamter in Pension. Da gibt's folgende Optionen:

- nach 5 Jahren Dienstzeit jederzeit DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)
- ab 63 abschlagsfrei über DDU bei 35 Dienstjahren (ab nächstes Jahr 40 Dienstjahre = Vollpension)
- Regelaltersgrenze 63+x für Schwerbehinderte
- Regelaltersgrenze 65+x

Und du willst nun was? Ausscheiden auf Antrag mit entsprechenden Abschlägen?
Du hast
- ab 65 und 45 Dienstjahren

vergessen. Das ist dann auch abschlagsfrei.
Pipapo
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Re: Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von Pipapo »

Soweit ich weiß werden die Rentenbeitragszeiten ggf. beim Ruhegehaltssatz berücksichtigt, aber sie gehören nicht zu den Dienstzeiten. Die 45 Jahre musst du schon mit Beamtendienstzeiten vollbekommen.

Am Besten wendest du dich mal an dein zuständiges Versorgungsamt.
sobiso
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Re: Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von sobiso »

Du hast
- ab 65 und 45 Dienstjahren

vergessen. Das ist dann auch abschlagsfrei.
Genau darum geht es ...
Soweit ich weiß werden die Rentenbeitragszeiten ggf. beim Ruhegehaltssatz berücksichtigt, aber sie gehören nicht zu den Dienstzeiten. Die 45 Jahre musst du schon mit Beamtendienstzeiten vollbekommen.
Das habe ich auch immer gedacht. Aber die von mir oben zitierten Vorschriften sagen m.E. etwas anderes.

Mein zuständiges Service-Center äußert sich leider auch nur sehr ungenau bzw. gibt Allgemeinphrasen von sich und verweist auf Merkblätter, die aber nur den Normalfall (Siehe AndyO) regeln.

Die Normalfälle sind mir auch alle bekannt, deshalb möchte ich ja diesen Sonderfall hier diskutieren. Es betrifft viele Leute, die vor der Verwaltungszeit Rentenansprüche erworben haben. Bisher hat diese Frage m.W. noch niemand gestellt. Auch im Internet findet man sonst nichts zu dem Thema.

Aber wie gesagt, nach Lesen der o.g. Vorschriften bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rentenzeiten auch zu den 45 Jahren zählen müssten, sofern sie nicht bereits zu den Verwaltungsdienstzeiten gerechnet werden (Bundeswehr Grundwehrdienst) oder aus Zeiten mit Arbeitslosigkeit entstanden sind. Übrig bleiben reine Beitragszeiten und Zeiten mit Krankengeld.

Wenn dem so wäre könnte ich 9 Monate früher ohne Abschläge gehen. Das ist ja nicht so ganz wenig...

Aber da Ihr hier auch offenbar unsicher seid zeigt das doch, dass hier Klärungsbedarf sein könnte.
AndyO
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Re: Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von AndyO »

sobiso hat geschrieben: 29. Sep 2023, 09:06 Aber wie gesagt, nach Lesen der o.g. Vorschriften bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rentenzeiten auch zu den 45 Jahren zählen müssten, sofern sie nicht bereits zu den Verwaltungsdienstzeiten gerechnet werden (Bundeswehr Grundwehrdienst) oder aus Zeiten mit Arbeitslosigkeit entstanden sind. Übrig bleiben reine Beitragszeiten und Zeiten mit Krankengeld.
Dass wird sich nicht bestätigen. Der einzige Fall in dem die als nicht Vordienstzeiten anerkannten Rentenversicherungszeiten anerkannt werden ist bei der Berechnung der Hinzuverdienstgrenze wenn du die Vollpension nicht erreicht hast. Wenn du die Frage klar genug stellst erhältst du auch die entsprechende Antwort deiner Versorgungskasse.
sobiso
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Re: Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von sobiso »

Dass wird sich nicht bestätigen.
Irrtum !

Ich hatte gerade ein Telefonat mit einer freundlichen Kollegin eines Service-Centers. Diese hat mir bestätigt, dass Rentenbeitragszeiten grundsätzlich mitzählen, wenn es darum geht nach 45 Jahren ohne Abschläge die Versorgung zu beantragen.

Man lese dazu die von mir oben zitierten Vorschriften. Die Dame hat mir bestätigt, dass ich diese richtig interpretiert habe.
AndyO
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Re: Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von AndyO »

sobiso hat geschrieben: 9. Okt 2023, 13:54
Dass wird sich nicht bestätigen.
Irrtum !

Ich hatte gerade ein Telefonat mit einer freundlichen Kollegin eines Service-Centers. Diese hat mir bestätigt, dass Rentenbeitragszeiten grundsätzlich mitzählen, wenn es darum geht nach 45 Jahren ohne Abschläge die Versorgung zu beantragen.

Man lese dazu die von mir oben zitierten Vorschriften. Die Dame hat mir bestätigt, dass ich diese richtig interpretiert habe.
Das würde ich mir schriftlich geben lassen. Wenn's so wäre, wären diejenigen auf dem zweiten Bildungsweg der Gewinner. Dort hätte dann jeder Studierte im gehobenen Dienst mit 65 die 45 Jahre voll. Klare Ungleichbehandlung.
sobiso
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Re: Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von sobiso »

Das würde ich mir schriftlich geben lassen.
Die Service-Center haben wohl Anweisung, sich zu dem Thema nicht schriftlich einzulassen, weil die Voraussetzungen recht kompliziert sind und die Berechnungen sehr Fehler behaftet sein können.

Wenn man sich nur um einen Tag vertut hat das gleich zur Folge, dass die Abschläge abgezogen werden. Daher ist man da sehr zurückhaltend und will nicht verklagt werden. Man muss den Rentenverlauf auch sehr genau lesen und die Tage der Beitragszahlung einzeln ausrechnen. Man hat ja nicht immer ganze Monate Beiträge gezahlt, je nachdem wann das Arbeitsverhältnis begann oder endete. Auch in meinem Rentenverlauf gibt es Zeiten, in denen zum Teil eine Woche Arbeitslosigkeit dazwischen liegt, die jedoch nicht mit zählt.

Ich habe auch einen Monat mit Krankengeld dazwischen. Diesbezüglich konnte mir die freundliche Dame am Telefon auch nicht sicher sagen, ob Zeiten mit Krankengeld nun mitzählen oder nicht. Sie hat aber auch gemeint, dass das wohl so wäre, weil Zeiten mit Krankengeld im Gesetz nicht ausgenommen sind und daher im Umkehrschluss mit zählen müssten. Aber abgerechnet wird dann eben erst im Antragsfall. Sie hat mir geraten, rechtzeitig für Rechtschutz zu sorgen ...
Wenn's so wäre, wären diejenigen auf dem zweiten Bildungsweg der Gewinner. Dort hätte dann jeder Studierte im gehobenen Dienst mit 65 die 45 Jahre voll. Klare Ungleichbehandlung.
Verstehe ich nicht ... mein zweiter Bildungsweg bedeutete 3 Jahre Gymnasium vom 21.-24. Lebensjahr. In der Zeit haben die Mädels vom 1. Bildungsweg, die mit 19 Abi gemacht haben bereits ihre ersten 5 Jahre in der Verwaltung absolviert. Warum soll man mir nicht wenigstens die 4 Jahre Rentenbeitragszeiten von 17-21 anrechnen, deren Rentenzahlungen man mir ja auch schließlich von der Pension wieder abzieht ? Ich komme genau wegen des 2. Bildungswegs nicht in die Situation, dass ich mit 65 ohne Abschläge gehen könnte, weil ich trotz Rentenbeitragszeiten bis dahin nicht auf die 45 Jahre komme. Ich müsste noch 8 Monate dranhängen, weil mir 3 Jahre Schulzeit am Ende fehlen.

Würde man mir die Rentenbetragszeiten nicht anrechnen, so hätte ich wegen des 2. Bildungswegs selbst bis 67 keine Chance, die 45 Jahre zu erreichen, weil ich erst im Alter von 24 in die Verwaltung eingetreten bin.
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Re: Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Hab noch nicht gelesen das Du mal in die Verwaltungsanweisung geschaut hast
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 011423.htm
Unter zu 14.3.5 steht einiges zu den Zeiten für die 45 Jahre.
sobiso
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Re: Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von sobiso »

Vielen Dank Gertrud, die Vorschrift kannte ich noch nicht.

Aber damit ist jetzt alles klar und deutlich. Insbesondere die angeknabberten Monate gelten danach sogar als ganze Monate, selbst wenn in dem Monat nur für 1 Tag Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
14.3.5.4
1Pflichtbeitragszeiten i. S. d. § 14a Absatz 2 Satz 1 sind dann zu berücksichtigen, wenn sie für die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Kalendermonaten für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden können; dies ist ggf. durch einen Nachweis vom Rentenversicherungsträger zu belegen. 2Nicht erforderlich ist die tatsächliche Erfüllung der Wartezeit. 3Pflichtbeitragszeiten bleiben unberücksichtigt, wenn es sich um Zeiten handelt, in denen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe bestand. 4Um eine Doppelberücksichtigung zu vermeiden, darf ein Zeitraum nicht mehrfach zur Erfüllung der 45 Jahre herangezogen werden.


14.3.5.5
1Sind Monate nur teilweise mit Pflichtbeiträgen belegt, gelten sie als voller Kalendermonat. 2Dies gilt nicht, wenn der andere Teil bereits als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt wurde. 3Um eine Doppelberücksichtigung zu vermeiden, ist in diesem Fall eine taggenaue Ermittlung der mit Pflichtbeiträgen belegten Zeiten vorzunehmen.
AndyO
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Re: Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von AndyO »

sobiso hat geschrieben: 10. Okt 2023, 08:14 Verstehe ich nicht ... mein zweiter Bildungsweg bedeutete 3 Jahre Gymnasium vom 21.-24. Lebensjahr. In der Zeit haben die Mädels vom 1. Bildungsweg, die mit 19 Abi gemacht haben bereits ihre ersten 5 Jahre in der Verwaltung absolviert. Warum soll man mir nicht wenigstens die 4 Jahre Rentenbeitragszeiten von 17-21 anrechnen, deren Rentenzahlungen man mir ja auch schließlich von der Pension wieder abzieht ? Ich komme genau wegen des 2. Bildungswegs nicht in die Situation, dass ich mit 65 ohne Abschläge gehen könnte, weil ich trotz Rentenbeitragszeiten bis dahin nicht auf die 45 Jahre komme. Ich müsste noch 8 Monate dranhängen, weil mir 3 Jahre Schulzeit am Ende fehlen.

Würde man mir die Rentenbetragszeiten nicht anrechnen, so hätte ich wegen des 2. Bildungswegs selbst bis 67 keine Chance, die 45 Jahre zu erreichen, weil ich erst im Alter von 24 in die Verwaltung eingetreten bin.
So schnell wurde die auf dem ersten Bildungsweg auch nicht Ingenieur. Die waren 23 ich war 25. Nehmen wir mal ne Einschulung mit 6:

6 + 10 = 16 + 3,5 Jahre Ausbildung = 19,5 + 1 Jahr Fachoberschule + Bundeswehr = Studieneintritt 21,5 + 3,5 Jahre Studium = 25

6 + 13 = Studieneintritt 19 + Bundeswehr + 3,5 Jahre Studium + 1/2 Jahr Berufspraktikum = 23,5

Auf dem zweiten Bildungsweg hab ich aber 3,5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Plus Bundeswehr plus Überbrückung bei mir 62 Monate = Rentenanspruch.

Der erste Bildungsweg ist 1,5 Jahr früher im Beruf verliert nach hiesiger Auslegung gegenüber meiner Vita 2 Jahre. D.h. ich habe mit 63 die 40 Anerkennungsjahre voll, der erste Bildungsweg nicht. Hilft für 45 Jahre leider auch nicht.
sobiso
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Re: Abschlagsfrei nach 45 Jahren bei Mischversorgung möglich ?

Beitrag von sobiso »

Der erste Bildungsweg verliert deswegen, weil er in der Oberstufe 3 Jahre absolviert hat, während Du nur 1 Jahr (Fachoberschule) gebraucht hast.

Dafür hast Du dann nicht die allgemeine Hochschulreife gehabt und damit nur eingeschränkte Studienmöglichkeiten, aber bereits 3,5 Beitragsjahre auf der Habenseite.

Ich bin im gehobenen Dienst. Da sieht die Rechnung wie folgt aus:

Frauen (oder Männer im 1. Bldungsweg) haben mit 19 Abi gemacht und sind dann direkt in die Verwaltung. Die Frauen brauchten noch nicht mal zur Bundeswehr und wurden mit 27 Beamtin auf Lebenszeit. Haben dann mit 59 bereits 40 Jahre voll und können dann mit 64 Jahren und 4 Monaten (mein Jahrgang 1960) ohne Abschläge gehen.

Ich habe von 17 bis 21 Ausbildung und Gesellenzeit, 45 Monate voll eingezahlt. Dann 3 Jahre Gymnasium = 24. Dann 40 Jahre Verwaltung =64, also vorzeitig nur mit Abschlägen möglich. 45 Jahre gar nicht mehr zu schaffen, außer wenn die Rentenbeitragszeiten mit anerkannt werden. Die Bundeswehr habe ich erst nach der Verwaltungsausbildung gemacht, so wurde diese bei den Dienstjahren mitgezählt, aber die Zeit bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit wurde hinten dran gehängt, so dass ich wg. der Bundeswehr noch 15 Monate länger Beamter auf Probe sein durfte, während die Frauen bereits auf Lebenszeit verbeamtet waren und auch während meiner Wehrdienstzeit bereits ihre erste Regelbeurteilung hatten (soviel zum Thema "keine Nachteile durch Wehrdienst...").

Jetzt habe ich 2025 (Alter 65) 41 Jahre und 3 Monate ruhegehaltsfähige Dienstzeit rum und kann noch 45 Monate Rentenbeitragszeiten dazu rechnen. So komme ich dann mit 65 Jahren und 7 Monaten auf die 65 Jahre und kann ohne Abschläge 9 Monate früher gehen. Immerhin ...
6 + 10 = 16 + 3,5 Jahre Ausbildung = 19,5 + 1 Jahr Fachoberschule + Bundeswehr = Studieneintritt 21,5 + 3,5 Jahre Studium = 25
Falls Du mit 25 verbeamtet worden sein solltest hättest Du ja mit 3,5 Jahren Ausbildung+ Bundeswehr mit 65 die 45 Jahre fast voll. Also ähnliche Situation wie ich.
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