bei mir tut sich eine Fragestellung auf, bei der ich gerade nicht weiter weiß... ich gebe mal eine kurze Beschreibung meiner Situation.
Nach einem Jahr im vorbereitenden Studium für den g.D. (Bayern) und natürlich noch ausstehender Laufbahnprüfung hat sich eine Schwangerschaft eingestellt. Da geplant ist, anschließend in Elternzeit zu gehen und dann aber auch in einem anderen Bundesland bleiben zu wollen (dann neuer Wohnsitz mit Partner), stellen sich viele Fragen.
- Müssen Anwärterbezüge nach der Elternzeit zurück gezahlt werden, da die Laufbahnprüfung voraussichtlich nicht erfolgreich abgeschlossen wird? (ist das dann "aus eigenem Verschulden"?)
- auch, wenn ich in dem anderen Bundesland wieder im öffentlichen Dienst tätig werden sollte?
- dürfte ich nach der Elternzeit einfach so wieder in der freien Wirtschaft bzw. als Angestellte tätig werden oder müsste ich erklären, mich um Familie und Haushalt zu kümmern, um (ohne Rückzahlungsforderung) entlassen zu werden?
- Kann ich den Dienstherrn bitten, mir nach der Elternzeit zu kündigen? Auf keinen Fall möchte oder kann ich wieder zurück an den bisherigen Dienstort...
Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten

Nini