Wechsel vom Bund zum Land - Bewerbung über Dienstherren?

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Fretriba13
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Wechsel vom Bund zum Land - Bewerbung über Dienstherren?

Beitrag von Fretriba13 »

Hallo Zusammen!

Ich möchte aus privaten Gründen vom Bund (zurück) zum Land wechseln.
Ich bin aus Bundesland XX vor Jahren zum Bund gewechselt. Jetzt möchte in Bundland XY wechseln.
Damals hatte ich durch private Kontakte bereits eine Stelle beim Bund, und konnte somit sicher sein, dass meine Bewerbung für die Stelle Früchte tragen wird. Also habe ich damals die Bewerbung, wie von meiner Sachgebietsleiterin - welche von meinen Wechselwünschen wusste und mich darin unterstützt hat - empfohlen über die Dienststelle des Landes an den Bund gesendet.

Dieses mal habe ich keine Stelle. Nur den großen Wunsch. Und für mich die ganz große Frage, wie ich die Sache jetzt angehen soll.

Bewerbung über den Bund beim Land, oder direkt beim Land?

Ich habe immernoch die Worte meiner damaligen Sachgebietsleiterin im Ohr: Bewerbungen immer über den Dienstherren! Damit dieser Kenntnis davon hat und nicht im Falle des Falles vor vollendete Tatsachen gestellt werden möchte. Das könnte negative Auswirkungen beim finalen Versetzungsantrag haben. Auch der neue Dienstherr könnte es negativ beurteilen, wenn ich die Abkürzung nehme. Nun möchte ich aber natürlich nicht, dass der Bund Kenntnis über meinen Wechselwunsch erlangt, bevor ich nicht weiß, ob ich beim Land unter komme. Oder ist es vom Bund zum Land anders?

War schon mal jemand in der Situation oder weiß auch sonst Rat?

Lieben Dank schon mal!
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Aufsteiger85
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Re: Wechsel vom Bund zum Land - Bewerbung über Dienstherren?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich würde sagen, typisch für den öffentlichen Dienst: Es kommt darauf an.

Erstmal macht es natürlich einen Unterschied, ob du dich in einem Beamtenverhältnis befindest oder TB bist. Als TB kannst du bei einer erfolgreichen Bewerbung einfach kündigen und wirst woanders neu eingestellt. Nett ist es natürlich trotzdem, wenn man das rechtzeitig ankündigt - insbesondere weil dann bereits ein Nachfolger gesucht werden kann.

Bei Beamten ist die Sache natürlich schwieriger, da die Behörde dich nicht ohne Weiteres gehen lassen wird. Ich empfehle hier in jedem Fall, offensiv damit umzugehen und zwar aus zwei Gründen:

1) Wenn man dich nicht aus Gemeinheit einfach "festhalten" will, sondern lediglich einen Personalengpass befürchtet, kannst du dich kooperativ zeigen. Kannst dich bereit erklären, deinen Weggang etwas nach hinten zu verschieben, so dass ein Nachfolger gesucht werden kann. Soweit ich mich erinnere, kam das bei uns immer gut an, weil die Dienststelle dann einigermaßen planen konnte.

2) Wenn man dich aber doch einfach festhalten möchte, weil kein Personal und weil Freitag ist, würde ich ebenso offensiv damit umgehen und frühzeitig die Gremien (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte [auch für Männer!] und ggf. Schwerbehindertenvertretung) mit einbeziehen. Denn die Behörde kann nicht über Jahre argumentieren, sie hätte kein Personal. Wenn du deine Wechselabsicht bekannt gegeben hast und man ein Jahr später immer noch behauptet, man könnte dich nicht ersetzen (obwohl ja jeder ersetzbar ist, merkt man vor allem bei Prämien und Beförderungen), schreiten die Gremien häufig ein. Die sind nämlich dafür da, einen Ausgleich zwischen dienstlichen und persönlichen Interessen zu schaffen - und der kann nicht sein, dass du dort festgehalten wirst.

Soviel zum Stil. Über den Dienstherrn kann man sich, soweit ich weiß, nur in begrenztem Umfang bewerben. Eine meiner Behörden (Bund) hat das strikt abgelehnt, sich in Bewerbungsprozesse einzumischen. Es hieß zwar, es wäre nett, wenn man rechtzeitig seine Wechselabsicht bekannt gibt, mit Verfahren anderer Behörden (oder sogar Dienstherrn) wollte man sich aber nicht auseinandersetzen. Das kann jedoch von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein. Wenn du aber ohnehin offensiv damit umgehst, kannst du auch einfach fragen, wie es genehm ist.

Nachtrag: Wenn du es erstmal geheimhalten willst, wäre der Personalrat sicher auch ein guter Ansprechpartner für genau diese Frage. Die Mitglieder sind nämlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, solange du ihnen nicht dein Einverständnis gibst, an andere Stellen heranzutreten.
Fretriba13
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Re: Wechsel vom Bund zum Land - Bewerbung über Dienstherren?

Beitrag von Fretriba13 »

Wow, vielen Dank für die ausführliche und schnelle Antwort und Informationen! Damit kann ich arbeiten ;)
BuFiPo
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Re: Wechsel vom Bund zum Land - Bewerbung über Dienstherren?

Beitrag von BuFiPo »

Beim Wechsel von einem Dienstherren zum Anderen - gilt es noch weitere "Klippen" zu umschiffen - auch der jeweilge Bundes-/ Landespersonalausschuss redet hier einige Wörtchen mit. Dabei geht es ( ohne Gewähr..) auch um die Übertragung der bisher bei dem jeweiligen Dienstherren "angesammelten" Renten-/Pensionsansprüche und auch darum ob man im gleichen Amt/Eingruppierung wieder übernommen wird.

Es gab bei einer Bundesbehörde Fälle wo Landesbeamte beim Wechsel um eine Besoldungsstufe zurückgestuft wurden....

Vllt. wäre es angebrachtr sich vorab auch mit einem Spezialisten zu unterhalten - der sich mit der Fragestellung auskennt... (nur damit man dann letztendlich nicht vom Regen in die Traufe gelangt..) :mrgreen:
Fretriba13
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Re: Wechsel vom Bund zum Land - Bewerbung über Dienstherren?

Beitrag von Fretriba13 »

Da hab ich auch schon dran gedacht. Wenn mir damals einer gesagt hätte, was für ein goldener Käfig dieses Beamtentum ist, hät ich da die Finger von gelassen. Danke!
HagenKrause
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Re: Wechsel vom Bund zum Land - Bewerbung über Dienstherren?

Beitrag von HagenKrause »

Na ja, das ist halt nunmal der Deal ... Die können dir nix und du kannst denen eben auch nix ;-)

Raus und wechseln kannst du immer, fragt sich nur, zu welchen Konditionen. Ich würde mich vor einer Bewerbung mit den in der Stellenanzeige angegebenen Ansprechpartnern des neuen Dienstherren erstmal über die Fakten und deine Lage austauschen. Und wenn sie dir zusagen, dann kannst du dich ja bewerben. Da hilft dir auch kein Spezialist weiter, denn was hilft dir, wenn er dir erklärt, was rechtlich möglich wäre und dem Dienstherren oder der Behörde, die du dir ausgesucht hast, ist das völlig egal. Manche Dienstherren haben auch - nennen wir es mal - "Bündnisse" untereinander.

Und wenn sie dich später nach deiner Bewerbung nehmen sollten, dann kannst du deinen jetzigen Dienstherren immer noch mit deiner neuen beruflichen Zukunft konfrontieren. Warum sollte man ihn vorher mit diesem Thema belasten oder ihn damit sogar noch Arbeit anschaffen? Der Dienstherr hat für gewöhnlich kein Interesse daran, seine Leute wegzuschicken und wenn du woanders nie genommen werden solltest, wird man sich auch seinen Teil denken, ganz zu Schweigen von der Tatsache, dass vermutlich das Interesse an dir verloren geht, wenn du mitteilst, "auf den Sprung" zu sein --> "Der geht sowieso"!

Als Angestellter fragt man schließlich auch nie nach, ob's recht ist.

Und wenn du auf einen "Blockadedienstherren" triffst, dann stellst du deine Anforderungen, die dich dazu bewegen, weiterhin aktiv dort im Dienst zu bleiben. Und wenn du aber auf jeden Fall wechseln willst oder einfach nur "blockiert" wird, weil man's halt kann, dann musst du dich halt entbehrlich machen und dafür sorgen, dass dein Dienstherr das nächste Mal auf jeden Fall zustimmen wird! Das kann doch nicht so schwer sein ...
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