Nachteile bei Kündigung und Neuverbeamtung

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Saxxo
Beiträge: 28
Registriert: 14. Feb 2020, 07:37
Behörde:

Nachteile bei Kündigung und Neuverbeamtung

Beitrag von Saxxo »

Ich habe eine Zusage für eine Stelle bei einer Bundesbehörde.
Die neue Behörde möchte mich unter Beibehaltung meiner jetzigen Besoldung als Abordnung mit dem Ziel der Versetzung übernehmen.
Nun sagt meine Behörde, die ebenfalls eine Bundesbehörde ist, dass sie mich nicht gehen lassen will und ich kündigen soll.

An sich ja idiotisch, weil ich als Bundesamter ja zu einer anderen Bundesbehörde gehen will.
Nun laufen Gespräche und ich hoffe meinen Arbeitgeber dazu zu bekommen, doch der Versetzung noch zuzustimmen.

Welche persönlichen Nachteile hätte es denn für mich, wenn ich kündigen würde, um mich bei der anderen Behörde direkt wieder mit meiner Besoldung einstellen zu lassen?

Hat jemand darüber hinaus noch ein Tipp, wie ich mich am besten dagegen wehren kann, wenn mein jetziger Arbeitgeber weiterhin kompromisslos bleibt?

Gibt es sonst etwas, was ich beachten sollte?

Danke vorab und guten Start in die Woche !
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 241
Registriert: 4. Mai 2023, 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Nachteile bei Kündigung und Neuverbeamtung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Geht es um ein Angestelltenverhältnis (Begrifflichkeiten "Arbeitgeber"/"kündigen") oder um ein Beamtenverhältnis vorher und nachher ("als Bundesbeamter")?

Ich hatte dazu hier (https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?p=83621#p83621) schonmal was erörtert. Ist bei dir im Prinzip das gleiche. Stufe wird grundsätzlich auf 1 gesetzt, außer es wird etwas anerkannt. Das liegt im Ermessen der Behörde und es gibt bei einer Neuernennung keinen einklagbaren Anspruch auf eine bestimmte Stufe.

Bei einer derartigen Konstellation lohnt es sich, den Personalrat frühzeitig einzubinden und das auch offensiv (im Sinne von "damit eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wird") kommunizieren, denn jeder ist ersetzbar und wenn die Behörde dich aus irgendwelchen Gründen (Stelle blockiert, ohnehin kein Nachfolger in Sicht) jetzt nicht gehen lassen will, kann man über einen späteren Zeitpunkt oder andere Umwege verhandeln. Die Behörde kann nicht über Jahre den gleichen Grund anführen und das weiß auch der Personalrat.

Außedem hast du sicher gute Gründe für einen Wechsel - die bei Vorgesetzten und der Personalstelle vorzubringen schadet auch nicht. Ggf. kann man auch ein Gespräch mit dem Amtsleiter oder dessen Vertreter (insbesondere bei OBB) führen - wenn man die auf seiner Seite hat und die etwas anordnen, kann sich keiner widersetzen. Kompromissbereitschaft ist aber auch hier m.E. das Zauberwort.
Zuletzt geändert von Aufsteiger85 am 11. Sep 2023, 10:17, insgesamt 1-mal geändert.
Saxxo
Beiträge: 28
Registriert: 14. Feb 2020, 07:37
Behörde:

Re: Nachteile bei Kündigung und Neuverbeamtung

Beitrag von Saxxo »

Vielen Dank für Deine Antwort.

Es geht dabei um ein Beamtenverhältnis, wo meine Behörde sagt dann soll jeder der gehen will kündigen oder sich entlassen lassen.

Sie wollen einfach keinen mehr gehen lassen und versuchen entsprechend die Leute mit dieser Haltung weiterhin an sich zu ketten. So ist dabei die Haltung der Dienststelle.

Ich frage mich dann, wo das Ermessen ausgeübt wird, was ja in die Entscheidung einfließen müsste, wenn im Vorfeld schon pauschal abgelehnt wird.
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 241
Registriert: 4. Mai 2023, 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Nachteile bei Kündigung und Neuverbeamtung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Genau dann wäre m.E. der Personalrat und u.U. auch die Gleichstellungsbeauftragte der richtige Ansprechpartner. Einfach nur zu sagen "machen wir grundsätzlich nicht" klappt nicht und vor allem nicht ewig. Wenig Personal ist dauerhaft auch kein hinreichender Grund, denn 1. gibt es in fast allen Behörden zu wenig Personal und zu wenige Bewerber und 2. könnte man bereits jetzt für die Zeit nach der Abordnung eine Ausschreibung durchführen.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall und habe beide Gremien zeitnah eingebunden. Kann ich tatsächlich weiterempfehlen.
Saxxo
Beiträge: 28
Registriert: 14. Feb 2020, 07:37
Behörde:

Re: Nachteile bei Kündigung und Neuverbeamtung

Beitrag von Saxxo »

Wo allem muss man sich der Arbeitgeber ja auch fragen, wie motiviert ist mein Personal, wenn ich jedem der weg will das verwehre?

Ist meiner Meinung nach nicht zielführend zumal man pauschal in Geiselhaft genommen wird, ohne das Der Arbeitgeber überhaupt sein Ermessen vorher prüft.
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 241
Registriert: 4. Mai 2023, 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Nachteile bei Kündigung und Neuverbeamtung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Saxxo hat geschrieben: 11. Sep 2023, 12:17 Wo allem muss man sich der Arbeitgeber ja auch fragen, wie motiviert ist mein Personal, wenn ich jedem der weg will das verwehre?
Nein, ein Arbeitgeber muss sich das nicht fragen. Da kann man jederzeit kündigen und woanders einen Vertrag unterschreiben.

Ein Dienstherr muss sich das sehr wohl fragen.
HagenKrause
Beiträge: 27
Registriert: 27. Aug 2023, 09:32
Behörde:
Geschlecht:

Re: Nachteile bei Kündigung und Neuverbeamtung

Beitrag von HagenKrause »

Entlassen lassen aus dem Beamtenverhältnis würde ich mich unter keinen Umständen ...

Aber deine Behörde kann sich im Prinzip schon sehr viel Zeit lassen oder sich quer stellen. Du musst mit der Personalabteilung reden. Und wenn das nichts bringt, gehst du zum Personalrat und sagst denen, dass sie das Thema auf die Tagesordnung für die Monatsaussprache mit der Dienststellenleitung setzen sollen. Dann bekommt der Chef die Tagesordnung vorab zu sehen und kann sich mit seiner Personalabteilung darüber austauschen.

Und wenn das auch nichts bringt, dann schickst du eine e-mail an die Personalabteilung, setzt den Chef in CC und sagst, wenn du so unentbehrlich bist, ob es dann nicht mal ne Prämie gibt und wann du wieder befördert wirst ...

Gibt es denn beim Bund keine Organisation, die auf beide Stellen einwirken kann (z. B. den Bundespersonalausschuss) oder eine übergeordnete Instanz?

Aber letztendlich müssen das die beiden Behörden unter sich ausmachen und du kannst nur zusehen ;-)
Antworten