Als Anwärter unmittelbar nach Abschluss die Behörde wechseln (NRW)?

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Antle
Beiträge: 5
Registriert: 16. Aug 2023, 20:56
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Als Anwärter unmittelbar nach Abschluss die Behörde wechseln (NRW)?

Beitrag von Antle »

Hallo,

ich bin dualer Student im IT-Bereich und bin im Vergleich zu vielen anderen ITler im ÖD verbeamtet. Nach zwei Semester Theorie habe ich nun meine erste Praxisphase. Diese finde ich nach 2 1/2 Monaten eher ernüchternd. Das Schlimmste ist wohl, dass ich einen sehr unangenehmen Praxisanleiter habe. Ich erhielt keine vernünftige Einarbeitung, denn ich solle nur zuhelfen und zum anderen kommen immer wieder negative Bemerkungen.

Obwohl ich versuche jede Aufgabe wahrzunehmen, zieht er immer über meine Arbeitsweise her und sagt, dass ich einfach nichts könne. Das macht er so 2-3 mal am Tag. Dabei gibt er immer wieder Aufgaben, die laut Sachgebietsleitung meine zukünftigen Aufgaben nicht widerspiegeln und auch zu meinem Studium gar keinen Bezug haben.

Die Vorstellung, dass er mich bewertet und das in meinen Bachelor mit einfließt, stört mich sehr, vor allem weil ich bisher im Studium alles mit 1,0 und 1,3 abschließen konnte. Die restliche Abteilung ist super nett zu mir und schätzt mich als engagiert ein, aber sowohl wegen der Tätigkeiten, der schlechten Benotung, die ich wahrscheinlich bekommen werde (sonst würde er nicht so oft sagen, dass ich nichts kann) und dem Anleiter will ich nach dem Bachelor sofort die Behörde wechseln. Wäre so ein Wechsel problemlos in NRW? Immerhin wäre ich noch auf Probe und würde ich mir in der Karriere damit langfristig etwas verbauen? Es kann auch sein, dass es an seiner sehr direkten und lockeren Art liegt, er gibt halt bei jedem oft Sprüche ab und scherzt sehr viel herum.

Ps.: Beschweren oder melden geht schwer. Er und der Teamleiter sind sehr sehr gute Kollegen, die jedes Wochenende etwas gemeinsam unternehmen.
Jupiter
Beiträge: 21
Registriert: 13. Aug 2020, 10:26
Behörde: Ministerium Bundesland

Re: Als Anwärter unmittelbar nach Abschluss die Behörde wechseln (NRW)?

Beitrag von Jupiter »

Hört sich so an, als ob das Problem nur dieser eine ... ist. Wenn Du nicht mit Deinem Sachgebietsleiter oder der Personalvertretung reden magst, dann wäre meine Devise: Augen zu und durch! In eineinhalb Jahren wirst Du Dir als verbeamteter IT-Kollege aussuchen können, wo Du arbeiten möchtest. Viel Erfolg und ein gutes Durchhaltevermögen!
Mainstream1
Beiträge: 298
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
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Re: Als Anwärter unmittelbar nach Abschluss die Behörde wechseln (NRW)?

Beitrag von Mainstream1 »

Das würde ich auch so machen, kommt in der Ausbildung halt vor.... ist zwar sehr ärgerlich und ungerecht, aber da muss man durch. Solche Situationen sind leider nicht selten und auch im späteren Berufsleben kann das vorkommen.
Bezüglich der Abschlussnote kann sich das natürlich minimal negativ auswirken, aber für den Betufseinstig ist letztendlich nur das Bestehen wichtig. Nach der Note fragt später keiner mehr!
Als ITler spielt das sowieso keine Rolle, da bekommt man eher den roten Teppich ausgerollt, wenn man sich auf Stellen bewirbt! Das kann man nach Bestehen bzw. kurz vor Bestehen natürlich machen, so dass man die Ernennungsurkunde nicht von der Ausbildungsbehörde annimmt, sondern direkt bei einer anderen Behörde oder einem anderen Dienstherrn.
Wichtig ist nur, dass man den Ärger aus der miesen Praxisstation "nicht mit sich herumträgt....
Also Haken dran und weiter! Viel Erfolg!
MS
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tiefenseer
Beiträge: 482
Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
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Re: Als Anwärter unmittelbar nach Abschluss die Behörde wechseln (NRW)?

Beitrag von tiefenseer »

@Antle...hast du dich schon einmal mit dem Gedanken auseinander gesetzt, dass dein Praxisanleiter dich testet. U.a. inwieweit du bereit bist Aufgaben außerhalb deines Zuständigkeitsbereiches wahr zu nehmen?
Wenn er deine Arbeitsausführung bemängelt...bitte Ihn dir zu zeigen wie man es richtig macht. Erkläre ihm ...du bist der Lernende und er der Wissende...wäre spannende zu erfahren, wie er darauf reagiert...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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