Versetzung Land zu Bund

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juraB
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Versetzung Land zu Bund

Beitrag von juraB »

Hallo in die Runde,

ich erwäge einen Wechsel zum Bund. Im Wege der Versetzung setzt doch aber voraus, dass der bisherige Dienstherr zustimmt oder kann due Bundesbehörde mich anfordern und das Land müsste zustimmen?

Und was ist, wenn Option 1 zutrifft, bedeutet dies dann zu kündigen? Wie ist es ganz praktisch, bitte ich um Entlassung und unterschreibe parallel beim Bund? Man will ja keine Lücken haben.

Danke für Eure Erfahrungen und Meinungen.
juraB
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Re: Versetzung Land zu Bund

Beitrag von juraB »

*wenn Option 1 nicht zutrifft.
Mainstream1
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Re: Versetzung Land zu Bund

Beitrag von Mainstream1 »

Einfach mal § 22 II Beamtenstatusgesetz anschauen.
Tipp1: Im Beamtenrecht nicht mit arbeitsrechtlichen Begriffen (Kündigung.... unterschreiben etc.) arbeiten.
Tipp2: Mal nach dem Begriff "Rauberbennung" googeln oder hier im Forum suchen.
MS
juraB
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Re: Versetzung Land zu Bund

Beitrag von juraB »

Mainstream1 hat geschrieben: 21. Jul 2023, 10:23 Einfach mal § 22 II Beamtenstatusgesetz anschauen.
Tipp1: Im Beamtenrecht nicht mit arbeitsrechtlichen Begriffen (Kündigung.... unterschreiben etc.) arbeiten.
Tipp2: Mal nach dem Begriff "Rauberbennung" googeln oder hier im Forum suchen.
Danke Dir.
Hab mal gegengelesen in den Beiträgen hierzu.
Die sog. Raubernennung muss also auch von der übernehmenden Behörde befürwortet werden bzw. durchgeführt werden?
Und was passiert mit den Pensionsansprüchen, die ich bisher im Land angehäuft habe? Werden die 1 zu 1 übernommen oder behalte ich die bis dahin gesammelten Punkte und ich sammle dann ab Übernahme beim Bund neu.

Und was ist, wenn das Land kein Altersgeld beschlossen hat und man in weiter Ferner gar auch mal gedenkt, BaL aufzugeben - greifen dann die 7 Jahre (wenn ich davon insg. 5 beim Bund war) für den gesamten Zeitraum, also auch hinsichtlich der Pensionspunkte vom Land?
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Aufsteiger85
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Re: Versetzung Land zu Bund

Beitrag von Aufsteiger85 »

Bei einer Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung muss natürlich der aktuelle Dienstherr und im übrigen meistens auch die Behörde selbst zustimmen.

Bei einer Raubernennung ist das gerade nicht der Fall, der Beamte wird quasi dem einen Dienstherrn "geraubt", um beim anderen anzufangen, daher der Name.

Zu Pensionsansprüchen: Versorgungsrecht ist nicht mein Steckenpferd aber m.E. ist die Berücksichtigungsfähigkeit von einschlägigen Dienstzeiten durch den Wechsel des Dienstherrn nicht beeinträchtigt.

Ärgerlich bei einer Raubernennung ist aber für den neuen Dienstherrn: "Eine Versorgungslastenteilung findet bei einem Dienstherrenwechsel statt, wenn der abgebende Dienstherr dem Dienstherrenwechsel zugestimmt hat und zwischen dem Ausscheiden und dem Eintritt keine zeitliche Unterbrechung liegt." (§3 Abs. 1 Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag).

Das sollte jedoch für die Höhe des Ruhegehalts unerheblich sein.
juraB
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Re: Versetzung Land zu Bund

Beitrag von juraB »

@Aufsteiger85

Danke Dir! Ah ok, insofern wird die sog. Raubernennung von vielen Behörden wahrscheinlich eher nicht durchgeführt (wg. der Versorhungslastenteilung).
Von der Raubernennung zu unterscheiden ist doch aber (im Fall, dass der Dienstherr nicht zustimnt) die Variante, dass man selbst um Entlassung beim Land bittet und sodann (in der logischen Sekunde) Bundesbeamter wird? So wurde es mir in einem tel. Beratungsgespräch bei der neuen Behörde erklärt, aber ich frage mich, wie das rein praktisch funktioniert, z.B. Entlassungsbescheid zum 30.06. des Landes und Einstellung zum 01.07. beim Bund?
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Aufsteiger85
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Re: Versetzung Land zu Bund

Beitrag von Aufsteiger85 »

juraB hat geschrieben: 31. Jul 2023, 12:55 Von der Raubernennung zu unterscheiden ist doch aber (im Fall, dass der Dienstherr nicht zustimnt) die Variante, dass man selbst um Entlassung beim Land bittet und sodann (in der logischen Sekunde) Bundesbeamter wird? So wurde es mir in einem tel. Beratungsgespräch bei der neuen Behörde erklärt, aber ich frage mich, wie das rein praktisch funktioniert, z.B. Entlassungsbescheid zum 30.06. des Landes und Einstellung zum 01.07. beim Bund?
Das ist dann zwar keine Raubernennung mehr, ist aus Versorgungslastensicht m.E. aber das gleiche. In diesem Fall gibt es ja keinen vorherigen Dienstherrn, mit dem sich der Bund die Last teilen könnte, weil er dich quasi neu ernennt und es sich nicht um ein ununterbrochenes Beamtenverhältnis handelt. Grundsätzlich geht das, kann aber aus zwei Gründen auch bitter in die Hose gehen:

1) §27 II BBesG besagt: "

Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden."

und in §28 I Nr. 1:

"Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit [...]".

Wie es mit der "Gleichwertigkeit" von Tätigkeiten bei anderen Dienstherrn oder Arbeitgebern (bei mir war es eine Tätigkeit beim Land) aussieht, unterliegt der Entscheidungsbefugnis der Dienstbehörde und da werden manchmal alle Steine umgedreht, um die Tätigkeit nicht anerkennen zu müssen. I.d.R. werden derartige Tätigkeiten anerkannt, ich kenne aber auch Kollegen (auch mal beim Land gewesen und zum Bund gegangen) auch andere Ergebnisse, bei denen man nur teilweise anerkannt hat.

2) Wenn du deine Entlassung beantragt hast und diese zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam ist, gibt es keine Garantie, dass am Tag danach (oder noch später) auch wieder eine Ernennung folgt. Natürlich wird kein Dienstherr bei erfolgter Einstellungszusage plötzlich den Schwanz einziehen und sich der Ernennung verwehren. Es soll aber schon Fälle gegeben haben, wo in letzter Sekunde Zweifel an der persönlichen oder gesundheitlichen Eignung aufgekommen (kenne ich aber persönlich aus meinem Umfeld nicht) sind und der entlassene Beamte dann netterweise einen Arbeitsvertrag als TB unterschreiben durfte.

Ich würde mir das in jedem Fall gut überlegen. Natürlich geht es nicht anders, wenn man Vorgesetzte hat, die das Spiel Abordnung mit dem Ziel der Versetzung nicht mitspielen wollen...
juraB
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Re: Versetzung Land zu Bund

Beitrag von juraB »

@Aufsteiger95

ah, danke Dir! Ich hatte da auch schon mal nachgelesen. Am Telefon hat man auch etwas rumgedruckst, als ich fragte, ob man stufengleich übernommen (bzw. im Fall der Neuernennung stufengleich eingestellt) wird - denn das wäre ja ein Ausschlusskriterium. Frage mich auch, ob so etwas vorher schriftlich fixiert werden könnte. Denn ob sich die neue Behörde an mündliche Aussagen hält, ist auch unsicher.

Man ist ganz schön geknebelt als Beamter... :( das würde ich gerne meinem früheren Ich raten, dann hätte ich mich anders entschieden. Was hat aber der alte Dienstherr davon, einen unzufriedenen, unglücklichen Mitarbeiter zu halten? Dies führt letztlich zu Krankheit und schlechter Arbeitsleistung.
Die Situation in meiner Laufbahn im Land ist wirklich bescheiden, da ich auch innerhalb der Behörden nicht wechseln darf. Man behandelt einen schlecht, aber wenn Verlust droht, ist man plötzlich unabkömmlich.
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Aufsteiger85
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Re: Versetzung Land zu Bund

Beitrag von Aufsteiger85 »

juraB hat geschrieben: 1. Aug 2023, 10:31 Frage mich auch, ob so etwas vorher schriftlich fixiert werden könnte. Denn ob sich die neue Behörde an mündliche Aussagen hält, ist auch unsicher.
Nein, kann es eben nicht. Der Verwaltungsakt selbst, also die Ernennung, ist per Definition bedingungsfeindlich. Natürlich kann man vorher irgendwas zusichern (insbesondere mündlich), ein (einklagbarer) Anspruch, das dann auch zu bekommen, entsteht dadurch aber nicht.
juraB hat geschrieben: 1. Aug 2023, 10:31 Man ist ganz schön geknebelt als Beamter...
Wem sagst du das. Bin selber gerade im Aufstieg in den hD. War bisher keine leichte Geburt und wird wohl auch kein Spaziergang werden ;-)
juraB
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Re: Versetzung Land zu Bund

Beitrag von juraB »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 2. Aug 2023, 11:17

Nein, kann es eben nicht. Der Verwaltungsakt selbst, also die Ernennung, ist per Definition bedingungsfeindlich. Natürlich kann man vorher irgendwas zusichern (insbesondere mündlich), ein (einklagbarer) Anspruch, das dann auch zu bekommen, entsteht dadurch aber nicht.
Das wird ne Hausnummer. Frage mich auch, wenn ich mich am Ende des Auswahlverfahrens gegen die Stelle beim Bund entscheide (weil zB die Stufe nicht gleich wäre oder mir allgemein der angebotene DP nicht zusagt, wie dann der alte Dienstherr zu mir steht, nachdem ja die Personalakte von dort angefordert wurde. (Ich nehme ja hoffentlich an, die wird erst nach einem Vorstellungsgespräch angefordert?). Ist dann EdeKa zu befürchten - also auch für künftige Beförderungen, weil man ja quasi weg wollte.

Uiiii...hD. Glückwunsch. Musstest Du dafür ein Aufbaustudium absolvieren?
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Aufsteiger85
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Re: Versetzung Land zu Bund

Beitrag von Aufsteiger85 »

juraB hat geschrieben: 2. Aug 2023, 12:57
Das wird ne Hausnummer. Frage mich auch, wenn ich mich am Ende des Auswahlverfahrens gegen die Stelle beim Bund entscheide (weil zB die Stufe nicht gleich wäre oder mir allgemein der angebotene DP nicht zusagt, wie dann der alte Dienstherr zu mir steht, nachdem ja die Personalakte von dort angefordert wurde. (Ich nehme ja hoffentlich an, die wird erst nach einem Vorstellungsgespräch angefordert?).
Die PA wird normalerweise erst nach der Auswahlentscheidung angefordert. Je nach Größe der Behörde bekommen die direkten Vorgesetzten das u.U. aber gar nicht mit, da das für die personalaktenführende Stelle ein Standardvorgang ist, der ausschließch der Zustimmung des Beamten bedarf.
juraB hat geschrieben: 2. Aug 2023, 12:57
Ist dann EdeKa zu befürchten - also auch für künftige Beförderungen, weil man ja quasi weg wollte.
Kommt drauf an, wie die Vorgesetzten ticken. Ich bin mit meiner Bewerbung offensiv umgegangen, hatte aber auch den guten Grund, dass der Zoll einen Aufstieg in den hD nur für Volljuristen bzw. den MPA der HS Bund ermöglicht. Das leuchtete dann auch allen Beteiligten ein, dass ich für meine berufliche Entwicklung wechseln muss, da man mir, auch wenn man wollte, nicht helfen konnte.

juraB hat geschrieben: 2. Aug 2023, 12:57
Uiiii...hD. Glückwunsch. Musstest Du dafür ein Aufbaustudium absolvieren?
Ja. Habe nebenbei auf eigene Faust einen Master gemacht.
juraB
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Re: Versetzung Land zu Bund

Beitrag von juraB »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 2. Aug 2023, 14:36
Die PA wird normalerweise erst nach der Auswahlentscheidung angefordert. Je nach Größe der Behörde bekommen die direkten Vorgesetzten das u.U. aber gar nicht mit, da das für die personalaktenführende Stelle ein Standardvorgang ist, der ausschließch der Zustimmung des Beamten bedarf.
Zur Auswahlentscheidung gehört auch das Vorstellungsgespräch nehme ich an? Und erst wenn man zusagen würde, fordern die dann an? (Bin da echt unerfahren, man bewirbt sich als Beamter ja nicht sooooo oft weg. Ist ja auch von Behörde zu Behörde verschieden, bei manchen ist bei Versetzung kein Assesmentcenter von Nöten und man "darf" gleich zu Gesprächen, bei anderen sind Tests erforderlich - Stand bei mir ist, dass ich kein Assessmentcenter machen musste. Wäre mir etwas unbehaglich, wenn meine Personalakte bereits angefordert wurde, ohne dass ich überhaupt ein Gespräch hatte und mich mein Dienstherr vorab schon mal nicht mehr leiden kann :roll: ).
Aufsteiger85 hat geschrieben: 2. Aug 2023, 14:36 Kommt drauf an, wie die Vorgesetzten ticken. Ich bin mit meiner Bewerbung offensiv umgegangen, hatte aber auch den guten Grund, dass der Zoll einen Aufstieg in den hD nur für Volljuristen bzw. den MPA der HS Bund ermöglicht. Das leuchtete dann auch allen Beteiligten ein, dass ich für meine berufliche Entwicklung wechseln muss, da man mir, auch wenn man wollte, nicht helfen konnte.
Sehr ungewöhnlich, aber schön, dass man helfen wollte ;) Bei mir hier ticken die eher so "friss oder stirb" / "sei froh, dass Du hier arbeiten darfst"... :?
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