Probezeit nach Wechsel von TVL in Verbeamtung (RLP)

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tteepunkt
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Probezeit nach Wechsel von TVL in Verbeamtung (RLP)

Beitrag von tteepunkt »

Hallo,

da ich ein Angebot zum Wechsel von aktuell TVL 13 Stufe 4 in die Verbeamtung habe würde mich interessieren ob es hier zwingend nach 5 Jahren Dienst im TVL beim gleichen Arbeitgeber eine Probezeit geben muss und falls ja bis zu welchem Minimum diese verkürzt werden kann?

Wie ist hierzu Abs. 2 genau zu verstehen? Bedeutet dies, dass die Probezeit von mindest. 1 Jahr wegfallen kann man sich mind. 1 Jahr bewährt bereits bewährt hat?

§ 20 LBG – Probezeit (zu § 10 BeamtStG)

(1) Probezeit ist die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe, während der sich die Beamtinnen und Beamten bewähren sollen.

(2) Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre. Die Anrechnung einer gleichwertigen Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes kann bis zu einer Mindestprobezeit von einem Jahr vorgesehen werden. Auf die Mindestprobezeit kann verzichtet werden, wenn mindestens ein Jahr der nach Satz 2 anrechenbaren Zeiten im Bereich der Behörde zurückgelegt worden ist, die die Feststellung trifft, ob die Beamtin oder der Beamte sich in der Probezeit bewährt hat. Auf die Probezeit einschließlich der Mindestprobezeit ist die Zeit einer Tätigkeit bei einer Fraktion des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Landtags oder einer gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes oder bei einem kommunalen Spitzenverband anzurechnen.
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