AU Klausel im BU Vertrag

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Tequila
Beiträge: 18
Registriert: 15. Okt 2022, 01:39
Behörde: Bund
Geschlecht:

AU Klausel im BU Vertrag

Beitrag von Tequila »

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

Ich bin seit dem 1.9.2022 wegen Long COVID krankgeschrieben. In einem anderen Thread hatte ich schon einmal erwähnt, dass ich in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert mit einer Lebensversicherung abgeschlossen habe. Leider keine Dienstunfähigkeitsversicherung, die natürlich in meinem Fall jetzt viel hilfreicher wäre.

Nichts, desto trotz war ich mit meinem Versicherungsvertrag Anfang des Jahres zur Beratung bei der Verbraucherzentrale, um einmal checken zu lassen, ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt, dass die Versicherung jemals zahlen wird.

Zu meiner Verwunderung konnte der Versicherungsfachmann, der mich da beraten hat, aus meiner Versicherung herauslesen, dass ich über eine AU Klausel verfüge. D.h. im Falle einer Dienstunfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit, die mindestens sechs Monate anhält, gelte ich automatisch als berufsunfähig und es sollte die vereinbarte Rentenhöhe gezahlt werden. Allerdings zeitlich begrenzt, bis Ende der AU oder halt Versetzung in den Ruhestand

Ich selber hätte das niemals herauslesen können.
Jetzt meine Frage, da ich mittlerweile bei der AmtsÄrztin war, die eine Frühpension wegen Dienstunfähigkeit in Betracht zog, da ich in den nächsten sechs Monaten sehr wahrscheinlich nicht wieder hergestellt sein werde, da stellt sich mir nun die Frage, wie schnell leistet denn meine Versicherung. Hat dort jemand Erfahrung?

Ich habe zeitgleich den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt, sämtliche Unterlagen, die mir vorliegen, mit eingesandt, und auch die Krankschreibungen seit dem 1. September 2022. Das ist jetzt ungefähr vier Wochen her.
Ich möchte natürlich seitens der Versicherung auch keinen großen Druck aufbauen, da ich selber ja schon Anfang des Jahres wusste, dass ich diese Klausel habe und trotzdem erst offiziell Ende Februar den Antrag gestellt habe, als auch die sechs Monate Au um waren. Bis vor vier Wochen habe ich gebraucht, um sämtliche Unterlagen anzufordern und einzusenden, die die Versicherungsgesellschaft von mir sehen wollte. Das hat ganz schöne Zeit und Nerven gekostet.

Heißt die Versicherung musste auch eine Weile warten, bis sie alle Unterlagen von mir hatte. Da möchte ich natürlich jetzt nicht hingehen und nach vier Wochen schon fragen, wie die Lage denn im Moment ist!

Vielleicht hat jemand von euch schon ähnliches erlebt und kann mir kurz sagen. Worauf ist bei dieser AU Klausel denn ankommt. Ergo, wie lange es gedauert hat, bis ihr einen Bescheid von der Versicherung bekommen habt, wann und in welcher Höhe gezahlt wird. In meinem Vertrag ist dieser Passus wirklich sehr klein, und es steht dort. Die AU muss von einem Arzt bescheinigt sein. Jetzt habe ich in diversen anderen Internetfunden gelesen, dass viele Versicherungen Krankschreibung nur von Fachärzten akzeptieren. Bei mir war es der ganz normale Hausarzt.

Vielen Dank für eure Mühe. Liebe Grüße
sulzfluh
Beiträge: 46
Registriert: 31. Mär 2017, 08:17
Behörde: Land NRW
Geschlecht:

Re: AU Klausel im BU Vertrag

Beitrag von sulzfluh »

Guten Morgen,
ich habe in der Vergangenheit ebenfalls Rente wegen Dienstunfähigkeit von einer privaten Versicherungsgesellschaft bezogen.
Die Prüfung der Ansprüche hat bei mir einige Monate gedauert.

Der abgeschlossene Tarif beinhaltete ausdrücklich: "Rente bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit".

In den, meinem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen stand folgender Text:

§ 2 Begriff der Berufsunfähigkeit

5.) Ist der Versicherte Beamter im öffentlichen Dienst, so gilt er bei Dienstunfähigkeit als vollständig berufsunfähig. Dienstunfähig ist ein Beamter, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist; das gleiche gilt, wenn er von der Dienstbehörde als dienstunfähig angesehen wird, weil er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, daß er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.

Ich wünsche dir gutes Gelingen...
Tequila
Beiträge: 18
Registriert: 15. Okt 2022, 01:39
Behörde: Bund
Geschlecht:

Re: AU Klausel im BU Vertrag

Beitrag von Tequila »

Lieben Dank, das ist genau der Passus den ich nicht habe.
Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung und lediglich im Antrag steht als Ergänzung „Dienstunfägigkeitsklsusel“

Aber es ist in den eigentlichen Versicherungsschein leider nicht mit übernommen worden. Und ich war damals viel zu jung und unerfahren und leider auch in diesem Bereich nicht genug gebildet, um das in der angegebenen Frist zu monieren.

Deshalb hab ich ja das Gefühl, dass egal wie mein Dienst ja jetzt entscheidet die Versicherungsgesellschaft ein eigenes Prüfverfahren einleiten wird. Und dann gegebenenfalls entscheiden könnte, dass ich in ihren Augen nicht zu 50 % berufsunfähig bin.

Aus diesem Grunde wäre es natürlich schön, wenn wenigstens zeitnah die AU Klausel greift, die mir zumindest für die zurückliegenden Monate der Arbeitsunfähigkeit eine Leistung auszahlt, ohne weitere Prüfung. Denn laut dieser Klausel reicht der Tatbestand, dass ich länger als sechs Monate krankgeschrieben bin.

Danke für deine Informationen!
connigra
Beiträge: 345
Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
Behörde:

Re: AU Klausel im BU Vertrag

Beitrag von connigra »

Ich hatte auch bei der G.... vor x Jahren eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Nach einer Krankheitsdauer von 6 Monaten standen mir Leistungen zu. Mein damaliger Arzt erklärte mir, dass bei Beamten berufsunfähig gleich dienstunfähig heißt.
Meine Versicherung meinte, ich solle mal warten bis ich pensioniert wäre. Dem widersprach der Arzt, egal ob ich noch Bezüge oder nicht erhalten würde, die Leistungen stünden mir bereits zu. Er schrieb mir ein Attest und ich beharrte auf seinen Rat auf die Leistungen und siehe da, ich bekam sie ausbezahlt. Zudem musste ich ab diesem Tag auch keine Beiträge mehr bezahlen.

Nach 11 Monaten wollte ich, entgegen der ärztlichen Meinung einen Arbeitsversuch unternehmen. Der Amtsarzt, so sagte er später, wollte mich jungen Menschen nicht demoralisieren und schrieb mich dienstfähig, wohl wissend, dass dieser Versuch scheitern würde.
Ab dem Tag der Dienstfähigkeit wurde mir selbstvertändlich die BUZ wieder gestrichen. Nach 4 Monaten war es mit dem Versuch vorbei und ich beantragte nach weiteren 2 Monaten wieder die BUZ.

Diesmal meinten die G...., ich solle doch mal abwarten, ob ich wirklich länger krank wäre. Wenn ich die Zurruhesetzungsurkunde vorlegen würde, würden sie leisten. Dem widersprach mein Doc, egal wann ich pensioniert werden würde, die Bedingung war, 6 Monate zusammenhängend krank. Mit einem entsprechenden Schreiben des Arztes ging es dann ruckzuck, dass ich die Leistungen der Versicherung wieder erhielt.
Alle paar Jahre kam dann wieder eine Anfrage der Versicherung, die ich jedesmal mit der alten Zurruhesetzungsurkunde und einer aktuellen Gehaltsabrechnung beantwortete.
Merke: Bei Beamten heißt Berufsunfähig gleich Dienstunfähig. Bei Angestellten ist das anders.
So kenne ich das.
Tequila
Beiträge: 18
Registriert: 15. Okt 2022, 01:39
Behörde: Bund
Geschlecht:

Re: AU Klausel im BU Vertrag

Beitrag von Tequila »

Vielen lieben Dank für deinen Input!!! Ich bin jetzt im Anhörungsverfahren seitens meines Dienstherrn darüber aufgeklärt worden, dass ich in die vorzeitige Dienstunfähigkeitspension gehe. Ich werde die Dokumente kopieren und meine Versicherung zusenden.

Und ich vermute spätestens ab November vielleicht schon ab Oktober wird man mich dann auch urkundlich aus dem Dienst holen.

Super das du mir das noch mal aufgeschrieben hast. Ich werde ähnlich vorgehen.

Hast hast du vielleicht noch ein Wortlaut für mich, wie dein Arzt das genau formuliert hat? Was hat er in das Attest rein geschrieben?

Liebe Grüße, Tequila
connigra
Beiträge: 345
Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
Behörde:

Re: AU Klausel im BU Vertrag

Beitrag von connigra »

Habe dir eine PN geschickt.
Tequila
Beiträge: 18
Registriert: 15. Okt 2022, 01:39
Behörde: Bund
Geschlecht:

Re: AU Klausel im BU Vertrag

Beitrag von Tequila »

Ich wollte für alle die vielleicht irgendwann mal in einer ähnlichen Situation sind, ein kurzes Update geben. Lieben Dank vor allem an Connigra, du hast mir sehr geholfen. Nach deinem Kommentar bin ich die Versicherung noch einmal angegangen.
Ich hab ihr soweit alle Unterlagen zugesandt, die mir die Ärzte zur Verfügung gestellt haben. Unter anderem eben auch den Bericht des Amtsarztes.

Dann hab ich noch einmal kurz mit einer Anwältin Rücksprache gehalten, die mir meine Rechtschutzversicherung im Vorfeld vermittelt hatte, sie hat mir auch noch mal gesagt, ich möchte doch die Leistung aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung noch einmal schriftlich bei der Versicherung einfordern. Das habe ich irgendwann Ende September gemacht.

Und heute hatte ich das Schreiben in der Post. Meine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt mir sowohl ab 1.12.2023 eine Berufsunfähigkeitsrente. Und sie zahlen mir für das letzte Jahr, in dem ich krank war die Rente ebenfalls als Arbeitsunfähigkeitsleistung aus. Da habe ich mich zum Schluss doch gewundert, wie problemlos das ging.

Also noch einmal vielen lieben Dank für die Kommentare in meinem Post.lg
Wusel
Beiträge: 9
Registriert: 1. Mai 2015, 10:19
Behörde:

Re: AU Klausel im BU Vertrag

Beitrag von Wusel »

Hallo, ich habe mir bereits Angebote eingeholt bzgl. Dienstunfähigkeitsversicherung.
Ich bin bei der Polizei.
Wie hoch habt ihr euch monatlich versichert? Sind 800€ eurer Meinung nach ausreichend?

Gruß
AndyO
Beiträge: 1187
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: AU Klausel im BU Vertrag

Beitrag von AndyO »

Wusel hat geschrieben: 12. Nov 2023, 11:01 Hallo, ich habe mir bereits Angebote eingeholt bzgl. Dienstunfähigkeitsversicherung.
Ich bin bei der Polizei.
Wie hoch habt ihr euch monatlich versichert? Sind 800€ eurer Meinung nach ausreichend?

Gruß
Die Differenz Mindestversorgung zur Vollpension sind im gehobenen Dienst gut 1000 Euro. Das ist ein schöner Betrag. Ist der Betrag zu hoch, mag die Versicherung am Ende nicht zahlen. Du brauchst halt die DDU = Berufsunfähigkeitsklausel. Die war bis zur Privatisierung der Telekom Standard und ist heute die Ausnahme.
MisterM
Beiträge: 1
Registriert: 13. Nov 2023, 20:20
Behörde:

Re: AU Klausel im BU Vertrag

Beitrag von MisterM »

Hallo,

bin auf diesen Beitrag gestoßen und kann auch mal bei mir den Ablauf schildern.

Ich bin vor 2 Jahren an Krebs und in der Folge dann neurologisch erkrankt, da war ich 27, seit kurzem bin ich nun (hoffentlich nicht lange) pensioniert worden.

Ich habe eine BU-Versicherung, die hatte ich abgeschlossen als ich noch in meiner 1. Ausbildung außerhalb des ÖD war, bei mir ist auch die Klausel enthalten, nach derer die Rentenzahlung nach über 6 Monate dauernder AU ausgezahlt und der Vertrag beitragsfrei gestellt wird.
Bei mir ebenfalls sehr viel Papierkram, letzte 3 Steuererklärungen, Lohnzettel, Dokumente die unbedingt von einer Bank beglaubigt sein sollten (ist mir bis heute noch nicht klar, warum es ein Bankmitarbeiter statt einer Urkundsperson sein sollte) sowie eine minutiös detaillierte Beschreibung sämtlicher meiner Tätigkeiten, Schweigepflichtentbindungen etc.

Die Bearbeitung bei der Versicherung hat knapp 2 Monate gedauert, allerdings lag es hier dann am Ende noch an einem Arzt der nicht geantwortet hat ... ob ich pensioniert bin oder nicht (war ich zum Zeitpunkt der Beantragung bei der Versicherung letztes Jahr nicht), hat für die Versicherung keine Rolle gespielt.
Gezahlt wurde übrigens auch rückwirkend, also ab Beginn der AU/DU, wichtig war nur, dass es über 6 Monate dauert.
Dienstunfall_L
Beiträge: 902
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: AU Klausel im BU Vertrag

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo und auch an MisterM vielen Dank für die weitergegebene Erfahrung sowie alle guten Wünsche! Was einem Neuling mit der Thematik eventuell nicht klar ist, ist die Dauer der Zahlung: Sie endet spätestens mit Eintritt des Pensionsalters, meist ein paar Jahre vorher (mit 63 J.), darauf also achten.
Benutzeravatar
Robauke
Beiträge: 4
Registriert: 27. Okt 2021, 12:50
Behörde: BAMF
Geschlecht:

Re: AU Klausel im BU Vertrag

Beitrag von Robauke »

wenn ich mich zu dem Thema vernünftig DU-versichern auch in der Runde erkundigen darf, ich stehe vor dem Abschluss und erwäge als Endalter den voraussichtlichen Renteneintritt, 67. Was dann aber wohl auch heißt, wenn ich mit 60+ dienstunfähig werde, zahlt die Versicherung nur bis zum Endalter und eben keine lebenslange Rente. Für mich vertretbare Kalkulation, wenn ich an die bis dahin erreichte Pension denke.
Wie habt ihr euch bezüglich dieses Punktes versichert?
Antworten