Wechsel Kommune -> Bund -> Land/Kommune

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Bananenbieger
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Wechsel Kommune -> Bund -> Land/Kommune

Beitrag von Bananenbieger »

Hallo allerseits,
Ich habe mich bereits durch zig Seiten im Forum gekämpft und viele Beiträge gelesen, die mir mehr Fragen als Antworten geliefert haben (größtenteils unserem Paragrafendschungel geschuldet) und mich auch ziemlich verunsichert haben.
Meine Ursprüngliche Frage war eigentlich, ob ich bei einem Wechsel als Beamter einer Kommune in NRW direkt meine Erfahrungsstufe oder „nur“ die Erfahrungszeit in ein Beamtenverhältnis beim Bund übernehme.
Nun kommt aber die Fragen hinzu: Wie schwer gestaltet sich ein Wechsel von Bund zu Land/Kommune zurück? hinsichtlich Beamtenstatus, ärztl. Untersuchung. Welche Nachteile die ich bis dato garnicht bedacht habe, ergeben sich durch sowas ?

Zu meinem Hintergrund: ich schiele auf eine Stelle bei der örtlichen BAMF-Außenstelle, die mich sehr interessiert, die ich aber nicht bis Dienstzeitende machen möchte. Ich bin noch unter 30 und erhalte in einigen Monaten meine Lebenszeitverbeamtung. Langfristig würde ich gerne wieder zu einer Kommune zurückwechseln und von der Bundesbehörde weg.
Gebetsmuehle
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Re: Wechsel Kommune -> Bund -> Land/Kommune

Beitrag von Gebetsmuehle »

Kann durchaus passieren, dass die Dienstherren dich bei einem späteren Wechsel vom Bund zurück zur Kommune im Wege der Versetzung nochmal zum Amtsarzt schicken. Man möchte da natürlich nochmal hohe Ausfallzeiten oder eine möglicherweise eintretende Dienstunfähigkeit ausschließen.

Gerade für NRW sollte die Zeit bei einer Tätigkeit beim Bund bei der Stufenfestsetzung aber Berücksichtigung finden, ich wüsste nicht, warum nicht. An dem Lebenszeitstatus ändert sich ebenso wenig, man wird dann einfach versetzt.

Sonstige Nachteile: weniger Kohle, der Bund bezahlt besser.
Bulli
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Re: Wechsel Kommune -> Bund -> Land/Kommune

Beitrag von Bulli »

Ganz einfach
Gehaltskürzung
A 8 Bund ist nicht A8 Land bis zu 500€ unterschied.
Krankenversicherung kann sich auch ändern zu deinen Nachteil bei mir ist es die KVB und wird von der DBAG gefördert die 400€ muss ich dann übernehmen.
Ich würde mich nur noch Abordnen lassen. Hat den Vorteil alles bleibt beim Alten und den Arbeitsweg, kannst du dann als Dienstreise absetzen und wenn es dir nicht mehr gefällt kehrst du auf deinen alten Dienstposten zurück.
Gebetsmuehle
Beiträge: 46
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Re: Wechsel Kommune -> Bund -> Land/Kommune

Beitrag von Gebetsmuehle »

Ich würde mich nur noch Abordnen lassen. Hat den Vorteil alles bleibt beim Alten und den Arbeitsweg, kannst du dann als Dienstreise absetzen und wenn es dir nicht mehr gefällt kehrst du auf deinen alten Dienstposten zurück.
Ganz unabhängig davon, dass das korrekt ist, wird das kein Dienstherr mitmachen. Abordnungen über einen kurzfristigen Zeitraum werden im Rahmen einer inoffiziellen "Probezeit" meist noch mitgetragen, für alle anderen Fälle bedürfte es eines dienstlichen Grundes für die Abordnung. Diesen gibt es für den abgebenden Dienstherrn natürlich nicht, wenn die Verwendung auf Dauer angelegt ist.
juraB
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Re: Wechsel Kommune -> Bund -> Land/Kommune

Beitrag von juraB »

Mich würde auch interessieren, ob der Wechsel vom Land zum Bund im Wege der Versetzung so einfach klappt? Muss der Dienstherr Land der Versetzung nicht zustimmen? Oder ist Bund "höher" und kann den Mitarbeiter quasi anfordern? Und wenn er der alte Dienstherr nicht zustimmt, dann bedeutet dies doch kündigen und Neueinstellung beim Bund, oder? Was gibt es denn da zu beachten?
Simba
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Re: Wechsel Kommune -> Bund -> Land/Kommune

Beitrag von Simba »

Beim Wechsel vom Land zum Bund zahlt der Bund eine sog, Ausgleichszulage, die schmilzt bei jeder Erhöhung 33% des Erhöhungsbetrag ab. Beim Land gibt es das auch, jedoch schmilzt man da jeweils 50% des ERHÖHUNGSBETRAGES ab.( nicht der Ausgleichszulage an sich)

Der Bund ist in dem Sinne eines Dienstherren nicht höher.

Normales Prozedere:
1.Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, dann Versetzung.
2. Direkte Versetzung
3. Bitte um Entlassung und neue Urkunde beim neuen Dienstherren. (Freundliche Übernahme)
4. Direkt Urkunde beim neuen Dienstherren, die Kraft Gesetz zur Entlassung beim alten Dienstherren führt. (Feindliche Übernahme)

Bei 3 und 4 entsteht durch juristische Sekunde jeweils die Situation dass KEINE Ausgleichszulage gezahlt wird.
Und der neue Dienstherr trägt die komplette Pensionlast.
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