Polizeiuntauglich

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John_sheppard
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Polizeiuntauglich

Beitrag von John_sheppard »

Hallo zusammen

ich war beim Auswahlverfahren zum Bundespolizist im mittleren Dienst. Habe alles Bestanden. Beim Vorstellungsgespräch wurde ich mit Gut beurteilt.
Der Berater mit dem ich dem ich den Termin für die ärztliche Untersuchung ausgemacht habe sagte, das ich mit den Werten auf jeden Fall eingestellt werde.

Leider ist offenbar mein linkes Auge nicht so fit, weshalb ich laut Ziffer 5.2.4 als untauglich eingestuft wurde.

Meine Frage nun: Macht ein Widerspruch Sinn und die Entscheider drücken ein Auge zu?
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Aufsteiger85
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Re: Polizeiuntauglich

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich würde empfehlen, in das Gutachten Einsicht zu nehmen. Sollte sich jemand querstellen, stellst du einen Antrag auf vollständige Akteneinsicht. Anhand des Gutachtens lässt sich dann ja auch sagen, ob evtl. noch andere Versagensgründe bestehen.

Grundsätzliches zu Augen: Die Polizei ist da leider noch im 18. Jahrhundert stecken geblieben. Es wird immer argumentiert, dass jemand, der eine Brille trägt, diese (aus welchem Grund auch immer) verlieren könnte und dann immer noch ausreichend sehen können muss. Außerdem besteht angeblich ein Verletzungsrisiko (Zerstörung), wenn jemand dauerhaft auf eine Brille angewiesen ist. Dass es auch Kontaktlinsen gibt, die man selbst unter Wasser nicht verliert, ist da offenbar noch nicht angekommen. Bei den Augen kennt man also kein Pardon - wenn da also wirklich ein Mangel besteht, wirst du schlechte Karten haben.
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