Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Mainstream1
Beiträge: 299
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.

Beitrag von Mainstream1 »

Hallo,
mit welchem Alter kann man als Bundesbeamter, Jahrgang 1961 und unbefristeten 50%Schwerbehinderung frühestens AUF ANTRAG in den Ruhestand gehen?
Ist es richtig, dass dies mit 61 Jahren und 6 Monaten der Fall wäre? Wie hoch wäre dann die Kürzung?
Wann erreicht man mit der Schwerbehinderung die Regelaltersgrenze?
Ist es richtig, dass dies dann mit 64 Jahren und 6 Monaten wäre? Dann wäre dies auch ohne Kürzung?
Dienstzeit6habe ich schon mehr als 42 Jahre.
Danke vorab für belastbare Informationen.
Grüße
MS
Pipapo
Beiträge: 735
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.

Beitrag von Pipapo »

Steht im § 52 BBG
Mainstream1
Beiträge: 299
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.

Beitrag von Mainstream1 »

Ja, so schlau bin ich auch. Ich wollte aber wissen, ob ich da richtig gerechnet habe. Es gibt ja die Übergangsregelung.
MS
AndyO
Beiträge: 1187
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.

Beitrag von AndyO »

Mit 63, DDU und ab nächstem Jahr 40 Dienstjahren gibt's dann auch die ungekürzte Vollpension. Wenn man noch ein halbes Jahr im Krankenstand ist wäre das 62 1/2.
Dienstunfall_L
Beiträge: 903
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.

Beitrag von Dienstunfall_L »

Mainstream1 hat geschrieben: 15. Mai 2023, 14:51 Ich wollte aber wissen, ob ich da richtig gerechnet habe. Es gibt ja die Übergangsregelung.
Welche Übergangsregelung? https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__52.html
Jahrgang 61 mit SchwB: 61 Jahre + 6 Monate

Tipp: SchwB-Vertretung fragen.
Mainstream1
Beiträge: 299
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.

Beitrag von Mainstream1 »

Jetzt eine Anfrage an die SchwBVertretung möchte ich vermeiden.
Wäre dann in meinem Fall der Antrag mit 64 Jahren und 6 Monaten in den Ruhestand zu gehen ohne Kürzung der Versorgung möglich?
Und wie wird ab 61 Jahren und 6 Monaten bzw. etwas später gerechnet... die Kürzung von 0,3 dann nur für die Zeit bis 64 Jahre und 6 Monate? Die max. Kürzung wären ja 10,8 Prozent.
Vielleicht weiß das ja jemand konkret oder aus eigener Erfahrung.... Vielen Dank vorab.
Grüße
MS
Antworten