Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

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Samada
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Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

Beitrag von Samada »

Hallo zusammen,
ich hoffe sehr, in diesem Forum Hinweise und Tipps zur Beantragung meiner Pension zu erhalten.

Meine persönlichen Daten:
- Verbeamtete Lehrerin Land Hessen
- Geboren 1961 (Februar)
- Schwerbehindert mit GdB 100 (unbefristet)
- Seit 2016 Dienstunfähig erkrankt

Die Überprüfung der Dienstfähigkeit erfolgte im Abstand von 3 Jahren. Die letzte Überprüfung meiner Dienstfähigkeit war für Januar 2023 terminiert. Nach Einreichung der aktuellen ärztlichen Befunde erhielt ich vom zuständigen Schulamt den Bescheid, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Nachuntersuchung veranlasst wird.

Für mich ist sehr belastend, dass mein Status nicht abschließend geklärt ist. Daher überlege ich, einen Antrag auf vorzeitige Pesionierung zu stellen.
Hierzu ergeben sich für mich folgende Fragen:
- Frühestmöglicher Zeitpunkt des Beginns der Pension (*1961, GdB 100)
- Höhe der Abschläge
- Wie ist das Procedere der Beantragung (bei Lehrer:innen)?
- Kann der Antrag abgelehnt werden?

Ich freue mich sehr über Beiträge zu meiner Fragestellung.
Pipapo
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Re: Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

Beitrag von Pipapo »

Bist du dienstunfähig erkrankt oder wurdest du wegen Dienstunfähigkeit in denRuhestand versetzt?
Samada
Beiträge: 5
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Re: Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

Beitrag von Samada »

Hallo Pipapo,
ich würde 2019 dienstunfähig in den Ruhestand versetzt.
Pipapo
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Re: Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

Beitrag von Pipapo »

Also bist du bereits in Pension. Du kannst nicht etwas beantragen, was du bereits hast.
stuntmanmike
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Re: Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

Beitrag von stuntmanmike »

ich verstehe was du erreichen willst, denn du bist im ruhestand, aber nicht auf grund erreichen der altersgrenze, sondern auf grund von dienstunfaehigkeit. ich weiss nicht, ob du nochmal die versetzung in den "normalen" ruhestand beantragen kannst. da musst du mal das entsprechende landesbeamtengesetz anschauen.

davon abgesehen aber folgendes: du bist jetzt ca. 62 jahre alt. wie viele ueberpruefungen sollen also noch kommen? beim abstand von 3 jahren sind es ja noch 1 oder 2 maximal. ehr 1. so wie es sich aktuell anhoert wirst du ja nicht wieder fit werden in absehbarer zukunft. das sieht doch offenbar auch der dienstherr bzw. amtsarzt so, sodass es ja nicht mal zu einer untersuchung gekommen ist. offenbar scheint dir das trotzdem nicht zu gefallen, dass die theoretische moeglichkeit besteht, dass du wieder in den dienst gesetzt wirst.

i.d.r. sieht das landesbeamtengesetz vor, dass von einer nachuntersuchung abzusehen ist, wenn klar ist, dass ohnehin kein besserung eintreten kann. da muesste man das land kennen in dem du taetig warst. der einfachste weg waere daher deinen dienstherrn zu ueberzeugen, dass eine nachuntersuchung in zukunft keinen sinn machen wuerde, da ohnehin keine moeglichkeit besteht, dass du wieder arbeiten gehen kannst. dazu muessen natuerlich die voraussetzungen auch vorliegen, dass dem so ist.

davon abgesehen wuerde ich mir keine sorgen machen, da wie du ja selbst siehst, selbst der dienstherr nicht mal eine untersuchung in 2023 veranlasst hat. wenn bei der letzten untersuchung in 3 jahren rauskommt, dass du dienstfaehig seist, was ich wirklich fuer unwahrscheinlich halte, dann gehst du einfach zum arzt und laesst dich krank schreiben, wenn du krank bist. ende der geschichte.

edit: ah das land ist also hessen. § 38 HBG Abs. 4:

(4) Der Dienstherr hat in regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, es sei denn, eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis kommt nicht in Betracht.

§ 35 HBG – Ruhestand auf Antrag

1Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit können auf ihren Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie

1.

schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598), sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
2.

das 62. Lebensjahr vollendet haben.

2Bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen und Lehrkräften an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung am Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg an der Fulda kann die Versetzung in den Ruhestand auf Antrag nur zum Ablauf des letzten Monats eines Schulhalbjahres, Semesters oder fachtheoretischen Studienabschnitts erfolgen.
Torquemada
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Re: Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

Beitrag von Torquemada »

ES GEHT NICHT !!!
Samada
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Re: Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

Beitrag von Samada »

Herzlichen Dank lieber stuntmanmike für deine ausführliche Antwort.
Leider hat Torquemada eine andere Einschätzung...
Viele Grüße
Pipapo
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Re: Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

Beitrag von Pipapo »

Samada hat geschrieben: 25. Apr 2023, 15:21 Herzlichen Dank lieber stuntmanmike für deine ausführliche Antwort.
Leider hat Torquemada eine andere Einschätzung...
Viele Grüße
Nicht nur Torquemada. Du bist bereits in Pension. Daher kannst du nicht beantragen in Pension gehen zu können.
Und stuntmanmike hat ga keine Einschätzung, er hat nur Gesetzestexte zitiert.
Samada
Beiträge: 5
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Re: Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

Beitrag von Samada »

Hallo zusammen, nochmals vielen Dank für die bisherigen Antworten.
gemäß meiner Unterlagen wurde ich "gemäß § 26 Abs 1 BeamtStG in den Ruhestand versetzt". Insofern ist die Feststellung "Du bist bereits in Pension. Du kannst nicht etwas beantragen, was du bereits hast", richtig.
Mein Ziel ist, die Unsicherheit bezüglich eventueller weiterer Untersuchungen zu beenden (so geht es ja vielen Anderen hier im Forum).
Daher mein Gedanke, gemäß §35 HBG den "Ruhestand auf Antrag" zu "beantragen". Aufgrund meiner Schwerbehinderung GdB 100 liegen die Voraussetzungen hierfür vor.
Eure Einschätzungen diesbezüglich sind ja sehr eindeutig: Das geht nicht!
Liegt es daran, dass ich ja bereits in den Ruhestand versetzt wurde?
Falls dem so ist, wäre dies ja eine Benachteiligung gegenüber Personen, die bis zur Erreichung der Antragsgrenze im Dienst waren.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Samada
stuntmanmike
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Re: Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

Beitrag von stuntmanmike »

Samada hat geschrieben: 26. Apr 2023, 09:50 Hallo zusammen, nochmals vielen Dank für die bisherigen Antworten.
gemäß meiner Unterlagen wurde ich "gemäß § 26 Abs 1 BeamtStG in den Ruhestand versetzt". Insofern ist die Feststellung "Du bist bereits in Pension. Du kannst nicht etwas beantragen, was du bereits hast", richtig.
Mein Ziel ist, die Unsicherheit bezüglich eventueller weiterer Untersuchungen zu beenden (so geht es ja vielen Anderen hier im Forum).
Daher mein Gedanke, gemäß §35 HBG den "Ruhestand auf Antrag" zu "beantragen". Aufgrund meiner Schwerbehinderung GdB 100 liegen die Voraussetzungen hierfür vor.
Eure Einschätzungen diesbezüglich sind ja sehr eindeutig: Das geht nicht!
Liegt es daran, dass ich ja bereits in den Ruhestand versetzt wurde?
Falls dem so ist, wäre dies ja eine Benachteiligung gegenüber Personen, die bis zur Erreichung der Antragsgrenze im Dienst waren.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Samada
das wird daran liegen, dass du schon im ruhestand bist. vermute ich. frag einfach mal beim dienstherrn an.

davon abgesehen mit der unsicherheit einer neuen untersuchung kannst du das auch entsprechend beantragen, dass man das in zukunft unterlaesst, wenn die voraussetzungen dafuer vorliegen
Samada
Beiträge: 5
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Re: Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

Beitrag von Samada »

Hallo zusammen, in meiner Sache gibt es eine neue Entwicklung:

1. Ich habe mich an den Dienstherrn gewandt und darum gebeten, von weiteren Nachuntersuchungen abzusehen. Aktuelle Atteste waren beigefügt.
2. Der Dienstherr hat diese Atteste zur Beurteilung an das Versorgungsamt geschickt.
3. Das Versorgungsamt hat zu künftigen Nachuntersuchungen entschieden: "Nein, weil im weiteren Verlauf keine wesentliche Besserung zu erwarten ist"
4. Der Dienstherr sieht zum "jetzigen Zeitpunkt" von einer Reaktivierung in das Beamtenverhältnis ab. "Eine erneute Nachuntersuchung ist nicht beabsichtigt".

Damit ist meine Befürchtung einer erneuten Nachuntersuchung vom Tisch.

Meine Frage bezieht sich nun auf meine weitere Vorgehensweise:
1. Abwarten, bis sich der Dienstherr bei mir meldet und mich in den Ruhestand versetzt bzw. die dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigt.
2. Von meiner Seite aus, die Ruhestandsversetzung beantragen.

Ich habe vor, diesbezüglich mit meinem Dienstherrn zu sprechen. Zur Vorbereitung bis ich für jeden Hinweis dankbar.
LG Samada
Pipapo
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Re: Pension - Wie beantragen - Frühester Zeitpunkt

Beitrag von Pipapo »

Deine weitere Vorgehensweise ist, dass du gar nichts tust. DU BIST BEREITS IM RUHESTAND! Verstehst du das nicht? Du wirst nicht mehr vom Dienstherren bekommen und du kannst auch nichts beantragen.
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