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Reaktivierung – Kosten trägt Dienstherr

Verfasst: 9. Apr 2023, 11:57
von KlausK
Laut § 46 BBG Absatz 4 trägt der Dienstherr die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahmen.
Das hatte ich nicht gewusst.
Die Rechnungen werde ich in Zukunft an meinen Dienstherren weiterleiten mit der Bitte um Begleichung.
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

Re: Reaktivierung – kosten trägt Dienstherr

Verfasst: 9. Apr 2023, 22:21
von Herm
Ich dachte Du bist über 20 Jahre in DDU und musst jetzt irgendwann zur
Reaktivierungsuntersuchung..die angeblich eine Körperverletzung ist.

Was soll das hier werden ? Ein Aufstand ?
Mit dieser Einstellung sehe ich schwarz beim Gutachter.
Wild um sich schlagen hilft nicht.

Re: Reaktivierung – kosten trägt Dienstherr

Verfasst: 9. Apr 2023, 22:53
von stuntmanmike
Herm hat geschrieben: 9. Apr 2023, 22:21 Ich dachte Du bist über 20 Jahre in DDU und musst jetzt irgendwann zur
Reaktivierungsuntersuchung..die angeblich eine Körperverletzung ist.

Was soll das hier werden ? Ein Aufstand ?
Mit dieser Einstellung sehe ich schwarz beim Gutachter.
Wild um sich schlagen hilft nicht.
das aendert erst mal nichts an der tatsache des 46 BBG...

wieso schwarz sehen beim gutachter?

Re: Reaktivierung – Kosten trägt Dienstherr

Verfasst: 25. Apr 2023, 18:17
von Allium
bei mir war es so: der DH zahlt nur die anteiligen Restkosten, welche deine PKV und Beihilfe nicht tragen,- sofern ein AA die Rehamaßnahme für die Wiederherstellung deiner DF medizinisch bewilligt. Du musst alles vorher beantragen und dem DH nachweisen, was deine PKV und Beihilfe zahlt, im Nachhinein geht das nicht mehr