Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit/Reaktivierung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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tiefenseer
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Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit/Reaktivierung

Beitrag von tiefenseer »

Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit sowie zur begrenzten Dienstfähigkeit (§§ 44 bis 49 Bundesbeamtengesetz – BBG);
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Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit sowie zur begrenzten Dienstfähigkeit (§§ 44 bis 49 Bundesbeamtengesetz – BBG)

Fundstelle: GMBl 2021 Nr. 44/45, S. 962

Bezug:
Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit (§§ 44 bis 49 Bundesbeamtengesetz) vom 4. Mai 2016, Az.: D1-30101/5#1
Rundschreiben zur begrenzten Dienstfähigkeit nach § 45 BBG vom 4. November 2013, Az.: D1-30101/5#6
Merkblatt zum Hamburger Modell vom 14. März 2014, Az.: D1-30101/5#4

– RdSchr. d. BMI v. 16.7.2021 – D1-30101/5#1 –

Dieses Rundschreiben beinhaltet als Anlage Anwendungshinweise zur Versetzung von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit (DU-Verfahren) sowie zum Verfahren bei begrenzter Dienstfähigkeit. Im Rahmen einer chronologischen Darstellung werden dazu die einzelnen von der Dienststelle und von der Gutachterin oder dem Gutachter* vorzunehmenden Verfahrensschritte sowie die Mitwirkungspflichten der Beamtin oder des Beamten aufgeführt. Ferner dient es der Klarstellung zu den Fragen, welche Rolle jeweils die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt, das Betriebliche Eingliederungsmanagement oder die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell in Bezug auf dieses Verfahren einnimmt. Ziel ist es, in den stark vom jeweiligen Einzelfall geprägten Verfahren bei Dienstunfähigkeit eine möglichst einheitliche Rechtspraxis sicherzustellen.

Die Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit vom 4. Mai 2016 (Az.: D1-30101/5#1) sowie zur begrenzten Dienstfähigkeit vom 4. November 2013 (Az.: D1-30101/5#6) werden durch dieses Rundschreiben ersetzt und hiermit aufgehoben.

Für Beamtinnen und Beamte auf Zeit finden diese Hinweise entsprechende Anwendung, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist (§ 6 Absatz 2 Satz 2 BBG). Für Beamtinnen und Beamte auf Probe gelten die Hinweise nach Maßgabe des § 49 BBG grundsätzlich entsprechend.

Für Richterinnen und Richter im Bundesdienst gelten diese Hinweise vorbehaltlich der besonderen Regelungen der §§ 21, 34, 46 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG).

Fragen der Polizeidienstunfähigkeit (§ 4 Absatz 1 Bundespolizeibeamtengesetz) sind nicht Gegenstand dieses Rundschreibens.

Den kompletten Inhalt findet ihr hier:

https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 010151.htm
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tiefenseer
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Re: Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit/Reaktivierung

Beitrag von tiefenseer »

In Ergänzung zu meinem Hiweis ist auch nachfolgender Link von Interesse:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... onFile&v=9
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AndyO
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Re: Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit/Reaktivierung

Beitrag von AndyO »

das ist alles nur entwürdigend:

Zitat:

die Formulierung:
„Eine Verwendung auf Probe („Probearbeitsverhältnisse mit Beamtinnen und Beamten“), die Aufschluss darüber geben soll, ob eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgversprechend erscheint, kann nicht vereinbart werden“. ersetzt.


Das sagt doch alles. Man will Kranke quälen, sich gesundheitlich bloß zu stellen, beabsichtigt jedoch gar nicht ernsthaft, diese wieder an einem Arbeitsplatz erscheinen zu lassen. Wer 20 Jahre in DDU ist würde bei der Telekom als Alien erscheinen. Das ginge noch keine 3 Tage gut... Von Schonarbeitsplätzen will man aufgrund des befürchteten Flächenbrands ja ohnehin nix wissen. Wenn wir jetzt Leaglize bekommen pfeift man sich vor der Untersuchung einen Joint rein. Ob das dann Selbstverstümmelung ist? Das ist alles grotesk. Tote Pferde kann man nicht reiten und Halbtote nur noch an der Leine führen...

Also was beabsichtigt man? Die Statistik zu schönen, Kranke als dienstfähig darzustellen und dann im Zustand "kein geeigneter Dienstposten vorhanden" weiter in DDU zu verwalten?

Eins ist sicher: Der Gesundheit des Betroffenen schadet ein solches Vorgehen. Dem Einen mehr, dem Anderen weniger...

Gott sei Dank bin ich im ER. So was braucht wirklich Keiner...
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tiefenseer
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Re: Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit/Reaktivierung

Beitrag von tiefenseer »

@andy, @all

...ich kann dich emotional erreichen, doch wir wissen beide, dass das tatsächlich bei der Recherreche und bei Fragen um dieses Thema wenig hilft.
Ich finde es auch immer wieder erniedrigend und am Rande einer Diskriminierung, wenn nach 12...15...oder mehr Jahren (zuvor still ruht der See...) Seitens der DH' en Reaktivierungsofferten kommen bzw. was erwartet mich infolge einer anstehenden amtsärztlichen Untersuchung mit dem Ziel einer vorzeitigen Pesnionierung.

Die Anfragen hier im Forum reißen ja zu diesem Thema nicht ab.
Also habe ich mal in meine "Datenbank" zu meinen Recherchen geschaut und hoffe, dass ich damit dem/die eine(n) oder andere(n) helfen kann.

P.S. ...ich wünsche allen ein erholsames,entspanntes und vor allem gesundes Osterfest...
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