Wechselaussichten mit A13 (2.1)

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zuiqing
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Wechselaussichten mit A13 (2.1)

Beitrag von zuiqing »

Guten Morgen,

bei mir ist eine Beförderung auf A13 (LG 2.1) in Aussicht. Erstmal ja ein Grund zum Feiern aber ich habe schon öfter gehört, dass die A13 quasi eine sehr komfortable "Fessel" sei, da die meisten Stellen nur bis A12 ausgeschrieben werden, sprich der Wechsel zu einer anderen Behörde oder gar ein anderes Bundesland oder zum Bund ist nur mit vorheriger Rückstufung möglich, was ja eine gewisse Hürde darstellt.

Könnt ihr das bestätigen oder dem widersprechen? Ich bin Mitte 30 und meine Lebensgefährtin arbeitet in der Forschung, muss daher regelmäßig den Arbeitsort wechseln, bis sie hoffentlich irgendwann eine W-Professur erhält, was dann für mich den Wechsel erforderlich/erstrebenswert machen würde, will mich aber mit der A13 nun nicht selbst schachmatt setzen.

Danke :)

Vllt. noch ergänzend: Ich habe keinen Master und ein Praxisaufstieg wäre vllt. auch möglich aber da muss man ja auch erstmal durchkommen...
mmp
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Re: Wechselaussichten mit A13 (2.1)

Beitrag von mmp »

"...sprich der Wechsel zu einer anderen Behörde oder gar ein anderes Bundesland oder zum Bund ist nur mit vorheriger Rückstufung möglich, was ja eine gewisse Hürde darstellt."

Ein Wechsel - sofern ein gleicher Laufbahnzweig vorliegt - ist vermutlich einfacher als von Dir angenommen.
Auch die Begründung für einen Wechsel könntest Du ja nachvollziehbar (beruflicher Werdegang der Frau) darstellen. Daher sehe ich weder formal noch praktisch Probleme, sich aktuell befördern und später wieder zurück in eine A12 gruppieren zu lassen.
just my two cents
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