Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Emmi
Beiträge: 14
Registriert: 11. Feb 2022, 04:12
Behörde:

Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Emmi »

Liebe Mitstreiter,

seit letztem Jahr bin ich pensioniert, bin schwanger und habe einen Nebenjob im Rahmen der Zuverdienstgrenze angefangen, damit ich über die Runden komme. Da mein Nebenjob aufgrund eines Fehlers der Bearbeiterin in Steuerklasse 1 gelandet ist und die Pension ebenfalls unter Steuerklasse 1 lief, erhielt ich im Dezember die Mitteilung, dass das Land mich in Steuerklasse 6 eingruppiert ab Januar. Postwendend kontaktierte ich das Landesamt für Besoldung und auch den Arbeitgeber des Zweitjobs und teilte mit, dass der schlechter bezahlte Job künftig in L6 laufen wird und die Pension L1 bleiben soll. Mit der Gehaltsmitteilung vom Februar wurde diese Info nach wie vor ignoriert, sodass ich aktuell Abgaben für zwei Jobs in Steuerklasse 6 habe. Dazu kommt, dass das Landesamt für Besoldung mir rückwirkend den Krankenkassenbeitrag von monatlich knapp 300 Euro abzieht und somit für Februar nichts überwiesen wird. Das führt grade zu existenziellen Sorgen, zumal im Januar "nur" 400 Euro überwiesen wurden, weil mir die Differenz von Steuerklasse 1 zu 6 für die Monate, in denen ich den Nebenjob habe, zusätzlich abgezogen wurden - was ja logisch ist.
Nun aber meine Frage:
Obwohl ich als Pensionärin beihilfeberechtigt bin (70%), werden knapp 300 Euro vom Land an Krankenversicherungsbeträgen abgeführt. Und das, obwohl über über den Zweitjob (weil mehr Verdienst als 520 Euro) bereits pflichtversichert in der Gesetzlichen bin.
Ist das richtig? Weiß das zufällig jemand?
Unter den Umständen denke ich ernsthaft darüber nach, den Beamtenstatus und damit die eventuelle Rückkehr in meinen alten Beruf als Lehrerin hinter mir zu lassen.

Über eine qualifizierte Meinung wäre ich wirklich sehr dankbar, weil mich knapp sechs Wochen vor der Geburt meines Kindes die Sache grade sehr mitnimmt - auch weil Planungssicherheit seit der Pensionierung alles andere als gegeben ist.

Vielen Dank und einen guten Start in den Tag
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Torquemada »

Emmi hat geschrieben: 1. Feb 2023, 07:38
Obwohl ich als Pensionärin beihilfeberechtigt bin (70%), werden knapp 300 Euro vom Land an Krankenversicherungsbeträgen abgeführt. Und das, obwohl über über den Zweitjob (weil mehr Verdienst als 520 Euro) bereits pflichtversichert in der Gesetzlichen bin.
Da scheint die Meldung des Arbeitgebes an die GKV falsch zu sein. RV und AV pflichtig, KV und PV nicht pflichtig.
Emmi
Beiträge: 14
Registriert: 11. Feb 2022, 04:12
Behörde:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Emmi »

Danke für die schnelle Antwort! Ist das in jedem Bundesland gleich?

Ich habe den Eindruck, dass man mit mir völlig überfordert ist: frühpensioniert, schwanger, Nebentätigkeit, gesetzlich pflichtversichert. Jeden Monat trudelt eine andere Ruhegehaltsmitteilung rein, einmal gibts einen Abschlag, dann mal nichts, dann wird kräftig abgezogen,...
Dienstunfall_L
Beiträge: 902
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wie warst du krankenversichert bis zur Pensionierung: freiwillig gesetzlich oder PKV?
Hat sich nach der Pensionierung an dem Status der Krankenversicherung etwas geändert?
Regulär wäre, dass sich am Status der Krankenversicherung nichts ändert und die Sozialversicherungsbeiträge wie Torquemada schrieb anfallen, bei freiwilliger Mitgliedschaft in GKV kommt jedoch Beitrag für das Einkommen aus Nebentätigkeit hinzu.
Die Gesetze, wann Beiträge für KV, PV, RV und AV und auch welche Steuern anfallen, gelten in allen Bundesländern (keine Unterschiede), Unterschiede gibt es bei Beihilfe je nach Land/Bund.
Emmi
Beiträge: 14
Registriert: 11. Feb 2022, 04:12
Behörde:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Emmi »

@Dienstunfall_L
Bis zur Pensionierung und mein ganzes Leben schon war ich privat versichert: 50/50 bei der Debeka. Mit der Zustellung der Urkunde war ich dann 70% Beihilfe und 30% Debeka. Dann habe ich einen Nebenjob angefangen, bei dem darauf bestanden wurde, dass ich mich gesetzlich pflichtversichere, was ich dann auch getan habe. Bei den Telefonaten mit den entsprechenden Stellen (Debeka BKK und Beihilfe BW) wurde mir mitgeteilt, dass ich alles über die gesetzliche Krankenkasse laufen lasse und alles, was da nicht bezahlt wird, über die Beihilfe (70%) abgerechnet werden könne. Darauf habe ich mit verlassen.
Drei Monate später stellte sich heraus, dass mich beide Einkommensquellen in der Lohnsteuerklasse 1 hatten und die Pension wurde dann fälschlicherweise (weil mehr Geld) in Steuerklasse 6 besteuert. Das bedeutet natürlich Nachzahlungen und das nicht zu knapp. Im Januar die Differenz der Steuerklassen und jetzt im Februar eben die Rückzahlung für fünf Monate gesetzliche Krankenkasse (von Seiten des Landes auf die Pension bezogen). Heute wurde mir mitgeteilt, dass das Land der Aufforderung durch die Debeka BKK gefolgt sei, von der Kasse bekomme ich keine ordentliche Auskunft.
Ich bedanke mich von Herzen für die Hilfe!!!!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Torquemada »

Emmi hat geschrieben: 1. Feb 2023, 14:44 Dann habe ich einen Nebenjob angefangen, bei dem darauf bestanden wurde, dass ich mich gesetzlich pflichtversichere, was ich dann auch getan habe.
Das geht gar nicht bei Pensionärys....
Dienstunfall_L
Beiträge: 902
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Beamte und Ruhestandsbeamte sind nicht krankenversicherungspflichtig.
Im Nebenjob besteht deswegen keine Krankenversicherungspflicht. Das muss korrigiert werden. Du bist über deine PKV versichert.
Die GKV kann dich wegen des Status (Ruhestands)beamtin nicht pflichtversichern, wende dich a) an die gesetzliche Krankenkasse, weise deinen Beamtenstatus nach und frage ggf. nach der Rechtsgrundlage, nach der sie dich pflichtversichern. Zusätzlich reiche ggf. vorsorglich Widerspruch gegen den Beitragsbescheid schriftlich (Einschreiben Rückschein) innerhalb der Frist ein. Wende dich b) an das „Lohnbüro“ deines Nebenjobs, es ist verkehrt, dass diese Zahlstelle dich als GKV-versicherungspflichtig führt.

Zur Steuerklasse kann ich nichts beitragen. Andere?
Pipapo
Beiträge: 734
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Pipapo »

Das Landesamt muss sie als Hauptarbeitgeber beim Finanzamt melden und der Nebenjob als Nebenarbeitgeber.
Setzt dich noch mal mit dem Landesamt in Verbindung und wenn das nicht hilft mit dem Finanzamt.
Emmi
Beiträge: 14
Registriert: 11. Feb 2022, 04:12
Behörde:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Emmi »

Vielen Dank für eure Antworten!!! Danke @Dienstunfall_L, Popapo, Torwuemada!
Ich bin ehrlich beeindruckt, dass ihr sowas wisst, denn online habe ich dazu nichts Konkretes gefunden. Stand heute ist, dass die GKV meine Pflichtversicherung rückwirkend storniert, dieses Schreiben an meinen Zweitjob und den Debeka-Vertreter (PKV) schickt, ich nachweisen muss (für den Zweitjob), dass ich beihilfeberechtigt bin und ich das Ganze bei der Debeka (PKV) rückabwickeln muss, damit ich dort die mir fehlenden 30% Versicherungsumfang wieder habe. Das heißt: den Beitrag für die PKV muss ich rückwirkend entrichten, damit ich durchgehend als versichert gelte.
Wie das mit den Rechnungen nun läuft, die seit Oktober bis heute bei den Ärzten aufgelaufen sind, weiß ich nicht. Zwar wurde mir von der GKV gesagt, dass ich nichts vorstrecken oder nachzahlen muss, allerdings habe ich dazu nichts Schriftliches.

All das nur, weil der GKV-Vertreter, den ich am Ohr hatte, ein Kreuz im System falsch gesetzt hat!

In Bezug auf die Steuerklasse wurde ich beim LBV rückwirkend zum 1. Januar in die Steuerklasse 1 aufgenommen, muss aber die Differenz (6 zu 1) von Oktober bis Dezember über die Steuererklärung zurückholen. Für das neue Jahr sei der Wechsel allerdings möglich. Einen Abschlag der Rückerstattung (Steuerklasse 6 in Januar/Februar) habe ich nun erhalten, damit ich im Februar nicht beim Kontostand Null stehe.

Also nochmal: Tausend Dank für die Rückmeldungen!
Pipapo
Beiträge: 734
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Pipapo »

Na, da hat ja wohl jeder, außer dir, Mist gebaut. Aber gut, dass sich jetzt alles geklärt hat und du wieder beruhigt sein kannst, dass ab jetzt alles richtig läuft.
Dienstunfall_L
Beiträge: 902
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Schön, dass das geklärt ist! Wegen der seit Oktober aufgelaufenen Arztrechnungen frage vorsichtshalber nach bei der PKV. Ich denke, wenn es rückgängig gemacht wird und du damit als durchgehend PKV-versichert giltst, müsste es laufen wie vor dem Dilemma.
Allium
Beiträge: 249
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Allium »

Pipapo hat geschrieben: 1. Feb 2023, 20:19 Das Landesamt muss sie als Hauptarbeitgeber beim Finanzamt melden und der Nebenjob als Nebenarbeitgeber.
Setzt dich noch mal mit dem Landesamt in Verbindung und wenn das nicht hilft mit dem Finanzamt.
genau das empfehle ich auch. Bei mir (Bund) war es so, dass ich dem 520 Euro Mini-Job AG nachweisen musste, dass ich privat versichert bin, ich hab denen meinen Versicherungsschein der debeka gezeigt-dann war klar, dass die mich nicht extra krankenversichern müssen. Der Minijob AG hat mich auch nach meinem Status gefragt, ob ich Rentner, Beamter ect bin und einen weiteren AG habe- Der Zoll hat mich explizit in einem umfassenden Fragebogen gebeten, anzukreuzen, ob die Pension als Hauptjob (also Hauptarbeitgeber ist dann die pensionszahlende Behörde Zoll) gelten soll, also im Sinne von Steuerklasse 1 dem Finanzamt gemeldet wird,- der Zweitjob wird dann nur als Minijob gewertet. Ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass die Arbeitgeber mit Beamten im Ruhestand oft überfordert sind, was die versicherungsrechtlichen Fakten betrifft, das Beamtenrecht ist sehr speziell und ich bin bei meinem neuen AG (großes Unternehmen) auch die einzige Beamtin um Ruhestand. Daher waren sie auch zuerst sehr unsicher wegen der Sozialversicherung.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Torquemada »

Allium hat geschrieben: 9. Feb 2023, 18:12

Bei mir (Bund) war es so, dass ich dem 520 Euro Mini-Job AG nachweisen musste, dass ich privat versichert bin, ich hab denen meinen Versicherungsschein der debeka gezeigt-dann war klar, dass die mich nicht extra krankenversichern müssen. Der Minijob AG hat mich auch nach meinem Status gefragt, ob ich Rentner, Beamter ect bin und einen weiteren AG habe- Der Zoll hat mich explizit in einem umfassenden Fragebogen gebeten, anzukreuzen, ob die Pension als Hauptjob (also Hauptarbeitgeber ist dann die pensionszahlende Behörde Zoll) gelten soll, also im Sinne von Steuerklasse 1 dem Finanzamt gemeldet wird,- der Zweitjob wird dann nur als Minijob gewertet.
Alles falsch.....bei Mini-Jobs ist das nicht relevant. Sehr wohl aber bei sozialvesicherungspflichtigen Nebenjobs.
Gertrud1927
Beiträge: 515
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Zwangspensioniert und Nebentätigkeit

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich denke ist vieles richtig.
Der Arbeitgeber hat andere Abgaben für einen Arbeitnehmer mit Privater Versicherung als bei jemandem mit GKV.
Auch muss er drauf achten das bei 2 Minis der Verdienst nicht zu hoch ist. Hat er es nicht schriftlich ist später schlecht zu beweisen das er vom Minijobber falsche Info bekommen hat.
Antworten