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Teilzeit

Verfasst: 3. Dez 2022, 11:54
von radius
Hallo,
Ich frage für eine Bekannte.
Sie ist momentan in Teilzeit wegen Kind. Die 12 Jahre sind bald rum. Sie möchte nicht Vollzeit arbeiten, aber bei der Polizei in Bayern wird das nicht genehmigt. Wie ist das bei der Bundespolizei? Wird das dort großzügiger gehandhabt?
Viele Grüße

Re: Teilzeit

Verfasst: 3. Dez 2022, 15:40
von AndyO
Zitat: "Die familienpolitische Teilzeitbeschäftigung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Beamtin bzw. der Beamte mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder..."

https://www.freistaat.bayern/dokumente/ ... 0746599672

Kindererziehung geht doch bis 18. Wer will da nicht?

Re: Teilzeit

Verfasst: 6. Dez 2022, 06:28
von radius
Die 15 Jahre sind rum und Antragsteilzeit wird wegen dienstlichen Gründen (Personalmangel) abgelehnt.

Artikel 92
(1) 1Die Dauer von Beurlaubungen nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 1, Art. 90 Abs. 1 dieses Gesetzes oder Art. 9 des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes (BayRiStAG) darf insgesamt 15 Jahre nicht überschreiten.

Re: Teilzeit

Verfasst: 6. Dez 2022, 09:47
von AndyO
Es geht ja um Teilzeit. Es gibt Beamte die machen das ihr Leben lang. Einen Antragsgrund gibt es. Die Dienstelle will nicht. Dann sind Personalrat/Gewerkschaften dran, den Streitfall auszuregeln. Dort würde ich vorab nachfragen, was örtlich passiert. Wenn die Dienststelle ihr Personal vergrault hat se am Ende gar keins. Also noch mehr Personalmangel. Und von einem Vollzeit oder Versetzungs-Spiel hab ich bisher noch nichts gehört. Das man es erst mal versucht ist natürlich selbsterklärend...