Wann kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit frühestens erfolgen?

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Boulanger
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Wann kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit frühestens erfolgen?

Beitrag von Boulanger »

Hallo zusammen,

ich schildere kurz meine Situation und Frage: Ich war in meiner selben Funktion im hD erst zwei Jahre befristet beschäftigt und bin es nun seit 3 Jahren unbefristet. Nach 2 Jahren unbefrister Tätigkeit wurde ich Anfang diesen Jahres verbeamtet auf Probe. Mir wurde gesagt, ich könne nun nach 9 Monaten verbeamtet werden auf Lebenszeit. Nach Ablauf von 6 Monaten wurde mir vor kurzem meine dienstliche Beurteilung ausgestellt. Ich habe sie mitgeteilt bekommen und die Info erhalten, dass es nun nur noch einige Wochen dauere bis zur VaL. Nach einigen Wochen, in denen ich nichts gehört hatte, fragte ich jetzt nochmal nach, wann der Zeitpunkt der VaL sein werde. Dann wurde mir wider Erwarten gesagt, dass die VaL nun doch erst noch ausführlicher geprüft werden müsse hinsichtlich der Vorzeiten, die man für die VaL geltend machen könne. Kennt sich da jemand aus und kennt vielleicht einen ähnlichen Fall? Nach Bekanntgeben solch einer Beurteilung kann man doch als Dienstherr jetzt nicht so einfach einen Rückzieher machen, oder?

Grüße
Boulanger
stuntmanmike
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Re: Wann kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit frühestens erfolgen?

Beitrag von stuntmanmike »

hmm kommt aufs land drauf an was da gesetzlich geregelt ist wuerde ich mal sagen bzw. bundesbeamtengesetz.

ob man da einen rueckzieher machen kann oder nicht kann ich dir nicht genau sagen. ein blick ins gesetz hilft wahrscheinlich. ich wuerde aber mal vermuten, dass solche zusagen nichts wert sind im zweifelsfall. das ist aber nur meine vermutung.
Boulanger
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Re: Wann kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit frühestens erfolgen?

Beitrag von Boulanger »

Danke für deine Antwort. Das wäre auch meine Vermutung, allerdings ist eine dienstliche Beurteilung ja nicht "nur" eine Zusage, sondern ein sehr offizielles Dokument, das nur bei Regelbeurteilung oder einem bestimmten Anlass (z. B. Bewerbung, VaL) ausgestellt wird.
Pipapo
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Re: Wann kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit frühestens erfolgen?

Beitrag von Pipapo »

Eine Beurteilung ist eine Beurteilung und keine Zusage für irgendetwas.
Boulanger
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Re: Wann kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit frühestens erfolgen?

Beitrag von Boulanger »

Was wäre dann eine "Zusage für irgendwas"?
Zuletzt geändert von Boulanger am 31. Okt 2022, 11:29, insgesamt 1-mal geändert.
Pipapo
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Re: Wann kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit frühestens erfolgen?

Beitrag von Pipapo »

Di hast geschrieben:
Boulanger hat geschrieben: 31. Okt 2022, 10:04 …—- ist eine dienstliche Beurteilung ja nicht "nur" eine Zusage……
worauf ich geschrieben habe, dass eine Beurteilung keine Zusage ist.
Wenn du schriftlich hättest: Ihre Probezeit endet am xx.xx.xxxxx dann hättest du etwas verbindliches. Gerede von irgendjemandem ist bei Beamten nur leeres Geschwätz.
Boulanger
Beiträge: 7
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Re: Wann kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit frühestens erfolgen?

Beitrag von Boulanger »

Ok, verstehe.

Edit: Bundesland ist übrigens Hessen.
Pipapo
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Re: Wann kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit frühestens erfolgen?

Beitrag von Pipapo »

https://www.besoldung-hessen.de/hessen_ ... paragraf_3

Hier mal der Verordnungstext zur Probezeit Hessen. Da steht auch unter welchen Voraussetzungen die Probezeit von 3 Jahren verkürzt werden kann.
bettelmusikant
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Re: Wann kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit frühestens erfolgen?

Beitrag von bettelmusikant »

Der von Pipapo geteilte link ist nicht aktuell.
Aktuell: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bs ... VHE2014pP9

§ 9 Probezeit
[...]
(2) Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre. Die Mindestprobezeit beträgt ein Jahr. Für die in § 7 Abs. 1 des Hessischen Beamtengesetzes genannten Beamtinnen und Beamten kann die Landesregierung die Probezeit bis auf sechs Monate kürzen. [politische Beamte]
(3) [...]
Die Mindestprobezeit ist zu leisten.

(4) Zeiten hauptberuflicher Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes können bis zur Mindestprobezeit auf die Probezeit angerechnet werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprochen hat.

Die Aussage der 9-monatigen Probezeit kann ich nicht einordnen.
Boulanger
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Re: Wann kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit frühestens erfolgen?

Beitrag von Boulanger »

Danke für die Antworten. Tatsächlich stimmt das mit den 9 Monaten auch nicht. Es sind 11 Monate, hatte mich getäuscht weil ausm Gedächtnis geschrieben. Wobei das für mich genauso wenig Sinn ergibt wie 9 Monate. Die VaL könnte laut meinem Chef (mündlich) nach meiner Erinnerung ab Februar 2023 erfolgen.
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