Moin und Gruß an alle!
Eine allgemeine Frage:
Beamter ist in der DDU und erhält die Mindestversorgung. Alter ist 51. Wann erreicht der Beamte nun den regulären Ruhestand? Und erhält er dann später einfach die Mindestversorgung weiter?
Danke!
Übergang DDU in regulären Ruhestand
Moderator: Moderatoren
Re: Übergang DDU in regulären Ruhestand
Der Beamte erhält die Mindestversorgung für immer.
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Re: Übergang DDU in regulären Ruhestand
Hallo.
Wenn Du Deine Regelaltersgrenze erreicht hast könnte sich etwas bei der Anrechnung von anderen Bezügen ändern. Wenn Du vielleicht welche hast oder bekommst.
Wenn Du Deine Regelaltersgrenze erreicht hast könnte sich etwas bei der Anrechnung von anderen Bezügen ändern. Wenn Du vielleicht welche hast oder bekommst.
Re: Übergang DDU in regulären Ruhestand
Danke, immer nur Beamter 

Re: Übergang DDU in regulären Ruhestand
wenn ihr gerade dabei seid, wie verhält es sich eigentlich bei DDU/ER mit dem Pensionsfreibetrag?
https://www.test.de/Renten-und-Pensione ... 2-4678829/
https://www.test.de/Renten-und-Pensione ... 2-4678829/
Re: Übergang DDU in regulären Ruhestand
Der Link ist aus 2014. Hier mal was aktuelleres:AndyO hat geschrieben: ↑23. Okt 2022, 07:54 wenn ihr gerade dabei seid, wie verhält es sich eigentlich bei DDU/ER mit dem Pensionsfreibetrag?
https://www.test.de/Renten-und-Pensione ... 2-4678829/
https://www.steuerklassen.com/beruf/ren ... g-pension/
Re: Übergang DDU in regulären Ruhestand
Kompliziert:
"Bei Bezügen und Vorteilen aus früheren Dienstverhältnissen i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG, die wegen Erreichens einer Altersgrenze gezahlt werden, ist der Monat maßgebend, in dem der Stpfl. das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat, da die Bezüge erst mit Erreichen dieser Altersgrenze als Versorgungsbezüge gelten (BMF vom 19.8.2013, BStBl I 2013, 1087, Rz. 171)."
https://www.smartsteuer.de/online/lexik ... reibetrag/
Also zusätzlich eine Altersgrenze, die z.B. die Nettopension bei ATZ um ein paar Euro schmälert. Sagt einem bei ATZ auch keiner...
"Bei Bezügen und Vorteilen aus früheren Dienstverhältnissen i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG, die wegen Erreichens einer Altersgrenze gezahlt werden, ist der Monat maßgebend, in dem der Stpfl. das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat, da die Bezüge erst mit Erreichen dieser Altersgrenze als Versorgungsbezüge gelten (BMF vom 19.8.2013, BStBl I 2013, 1087, Rz. 171)."
https://www.smartsteuer.de/online/lexik ... reibetrag/
Also zusätzlich eine Altersgrenze, die z.B. die Nettopension bei ATZ um ein paar Euro schmälert. Sagt einem bei ATZ auch keiner...