Besoldungsrunde 2023

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Benutzeravatar
lexmark
Beiträge: 68
Registriert: 10.04.2015 09:58
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von lexmark »

Dann wird max. 100€ übrig bleiben. Danke für die Rückmeldung.
Allium
Beiträge: 274
Registriert: 02.11.2020 12:18
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Allium »

Herm hat geschrieben: 28.07.2023 16:11

Bei Mindestversorgung beträgt der Ruhegehaltssatz 65 %.
806 Euro einmalig / 143 Euro monatlich.
Guten morgen, ich frag mal etwas dumm nach...das heißt, DDU Beamte bekommen also generell mindestens die 806 euro bzw. diese monatlichen143 Euro monatlich?
Herm
Beiträge: 527
Registriert: 15.04.2013 17:38
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

@ Allium

Die Mindestversorgung ist zur Zeit..mal nachrechnen minus Pflege 1,7 % § 50 f
= 1800,76 Euro Brutto (65 % von A4 plus 30,68)

Wer mehr bekommt als die 1800,76 Euro Brutto...bekommt ja nicht die Mindestversorgung .
Sondern mehr.

Dann gilt nach meiner Meinung der persönliche Ruhegehaltssatz..

Und nein...mindestens 806 Euro / 143 Euro gibt es nicht.
Das muss man sich dann selber ausrechnen gemäss Ruhegehaltssatz.

1.240,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX € einmalig

220,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX monatlich
Zuletzt geändert von Herm am 29.07.2023 09:35, insgesamt 1-mal geändert.
Allium
Beiträge: 274
Registriert: 02.11.2020 12:18
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Allium »

Herm hat geschrieben: 29.07.2023 08:50

1.240,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX € einmalig

220,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX monatlich
Danke, jetzt habe ich es endlich verstanden :P liebe Grüße
Herm
Beiträge: 527
Registriert: 15.04.2013 17:38
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

Antwort bezog sich auf den Vorbeitrag der gelöscht wurde.

Meine Meinung wie gesagt:
Es gibt nur eine Mindestversorgung ...eben diese 1800,76 Euro Brutto.(Aktuell)

Hat man mehr Brutto ist die Versorgung bzw der erdiente Ruhegehaltssatz höher ..abhängig von der
Besoldungsgruppe.
Davon erhalten die Versorgungsbeziehenden den Betrag entsprechend ihres Ruhegehaltssatz
bis 71,75 Prozent.
Das ist keine Mindestversorgung mit 65 %.
sepp01
Beiträge: 75
Registriert: 08.08.2012 18:31
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von sepp01 »

Sorry hab meinen Beitrag gelöscht, da du es ja richtig geschrieben hast. Hab ich überlesen. Ich sehe das auch so:

Mindestversorgungsempfänger bekommen mindestens 65% des Inflationsausgleiches.
Bei allen Anderen zählt der individuelle Ruhegehaltssatz.
Das könnte dann aber auch bedeuten, dass manche "normale" Versorgungsempfänger weniger bekommen, als ein Mindestversorgungsempfänger.
Grüße
Herm
Beiträge: 527
Registriert: 15.04.2013 17:38
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

Ja das ist so..je nach Besoldungsgruppe und erdienten Ruhegehaltssatz könnte das weniger sein.
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 724
Registriert: 09.07.2015 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von zeerookah »

Normal gilt das abgewogen wird was für den Empfänger besser ist. Mindestversorgung oder Ruhegehaltssatz.
So läuft es jedenfalls bei der Erstberechnung im Versorgungsfall.
Warum sollte das in diesen Fall anders sein?
Hier sind einige einfach zu schlecht drauf was die Versorgungsbezüge betrifft.
Warum sollten sich die entsprechenden Versorgungsstellen später Beschwerden oder Klagen einhandeln wenn sie etwas falsch oder willkürlich entscheiden.
Bis jetzt ist nichts von dem was im Vorfeld dieser Besoldungsrunde und nach Bekanntgabe der Einigung an Negativen in die Welt gesetzt wurde eingetreten.
Allium
Beiträge: 274
Registriert: 02.11.2020 12:18
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Allium »

zeerookah hat geschrieben: 29.07.2023 13:52 Normal gilt das abgewogen wird was für den Empfänger besser ist. Mindestversorgung oder Ruhegehaltssatz.
So läuft es jedenfalls bei der Erstberechnung im Versorgungsfall.
Warum sollte das in diesen Fall anders sein?
Hier sind einige einfach zu schlecht drauf was die Versorgungsbezüge betrifft.
Warum sollten sich die entsprechenden Versorgungsstellen später Beschwerden oder Klagen einhandeln wenn sie etwas falsch oder willkürlich entscheiden.
Bis jetzt ist nichts von dem was im Vorfeld dieser Besoldungsrunde und nach Bekanntgabe der Einigung an Negativen in die Welt gesetzt wurde eingetreten.
in meinem Fall wäre es tatsächlich so, dass ich von den Sonder-Zahlungen bei meinem Ruhegehaltsatz von 53% weniger hätte als derjenige mit der Mindestversorgung, daher hoffe ich auch, dass dann diese Abwägung gemacht wird....
Mainstream1
Beiträge: 495
Registriert: 25.03.2022 09:39
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Mainstream1 »

Die mit der Mindestversorgung sind ja auch gekniffener, wäre auch eine Abwägung.... :ugeek:
MS
Herm
Beiträge: 527
Registriert: 15.04.2013 17:38
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

"Abzuwägen" gibt es nichts.
Auf der Bezügemitteilung stehen ja die Berechnungsgrundlagen und der
Ruhegehaltssatz.
Steht dort Mindestversorgung gibs 65 % Inflationsausgleichsprämie..
wenn nicht gibt es den erdienten Ruhegehaltssatz als
Inflationsausgleichsprämie.
Allium
Beiträge: 274
Registriert: 02.11.2020 12:18
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Allium »

und diese 5,5 % Erhöhung kommt dann 2024 auch für alle Pensionäre bzw. Ruhestandbeamte ja noch hinzu
Mainstream1
Beiträge: 495
Registriert: 25.03.2022 09:39
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Mainstream1 »

Also 5, 5 %gibt es nicht!
Der Entwurf sieht ab 1.3.2024 vor:
200 Euro plus auf alle Grundgehälter und dann plus 5,3% auf alle Bestandteile (0,2 % fließen in die sogenannte Versorgungsrücklage)
Steht aber auch so auf allen Seiten z. B. BMI, DBB usw.)
MS
Benutzeravatar
lexmark
Beiträge: 68
Registriert: 10.04.2015 09:58
Behörde:

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von lexmark »

Bekommen da definitiv alle Versorgungsempfänger diese Leistungen?
Egal ob vom Bund...Städte...Kommunen...?
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 724
Registriert: 09.07.2015 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von zeerookah »

lexmark hat geschrieben: 31.07.2023 18:55 Bekommen da definitiv alle Versorgungsempfänger diese Leistungen?
Egal ob vom Bund...Städte...Kommunen...?
Bund auf jeden Fall
...Städte...Kommunen...keine Ahnung (ich bin Bund)
Google ist Dein Freund :mrgreen: