Besoldungsrunde 2023
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Re: Besoldungsrunde 2023
Dann wird max. 100€ übrig bleiben. Danke für die Rückmeldung.
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Re: Besoldungsrunde 2023
@ Allium
Die Mindestversorgung ist zur Zeit..mal nachrechnen minus Pflege 1,7 % § 50 f
= 1800,76 Euro Brutto (65 % von A4 plus 30,68)
Wer mehr bekommt als die 1800,76 Euro Brutto...bekommt ja nicht die Mindestversorgung .
Sondern mehr.
Dann gilt nach meiner Meinung der persönliche Ruhegehaltssatz..
Und nein...mindestens 806 Euro / 143 Euro gibt es nicht.
Das muss man sich dann selber ausrechnen gemäss Ruhegehaltssatz.
1.240,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX € einmalig
220,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX monatlich
Die Mindestversorgung ist zur Zeit..mal nachrechnen minus Pflege 1,7 % § 50 f
= 1800,76 Euro Brutto (65 % von A4 plus 30,68)
Wer mehr bekommt als die 1800,76 Euro Brutto...bekommt ja nicht die Mindestversorgung .
Sondern mehr.
Dann gilt nach meiner Meinung der persönliche Ruhegehaltssatz..
Und nein...mindestens 806 Euro / 143 Euro gibt es nicht.
Das muss man sich dann selber ausrechnen gemäss Ruhegehaltssatz.
1.240,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX € einmalig
220,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX monatlich
Zuletzt geändert von Herm am 29.07.2023 09:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Antwort bezog sich auf den Vorbeitrag der gelöscht wurde.
Meine Meinung wie gesagt:
Es gibt nur eine Mindestversorgung ...eben diese 1800,76 Euro Brutto.(Aktuell)
Hat man mehr Brutto ist die Versorgung bzw der erdiente Ruhegehaltssatz höher ..abhängig von der
Besoldungsgruppe.
Davon erhalten die Versorgungsbeziehenden den Betrag entsprechend ihres Ruhegehaltssatz
bis 71,75 Prozent.
Das ist keine Mindestversorgung mit 65 %.
Meine Meinung wie gesagt:
Es gibt nur eine Mindestversorgung ...eben diese 1800,76 Euro Brutto.(Aktuell)
Hat man mehr Brutto ist die Versorgung bzw der erdiente Ruhegehaltssatz höher ..abhängig von der
Besoldungsgruppe.
Davon erhalten die Versorgungsbeziehenden den Betrag entsprechend ihres Ruhegehaltssatz
bis 71,75 Prozent.
Das ist keine Mindestversorgung mit 65 %.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Sorry hab meinen Beitrag gelöscht, da du es ja richtig geschrieben hast. Hab ich überlesen. Ich sehe das auch so:
Mindestversorgungsempfänger bekommen mindestens 65% des Inflationsausgleiches.
Bei allen Anderen zählt der individuelle Ruhegehaltssatz.
Das könnte dann aber auch bedeuten, dass manche "normale" Versorgungsempfänger weniger bekommen, als ein Mindestversorgungsempfänger.
Grüße
Mindestversorgungsempfänger bekommen mindestens 65% des Inflationsausgleiches.
Bei allen Anderen zählt der individuelle Ruhegehaltssatz.
Das könnte dann aber auch bedeuten, dass manche "normale" Versorgungsempfänger weniger bekommen, als ein Mindestversorgungsempfänger.
Grüße
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Re: Besoldungsrunde 2023
Ja das ist so..je nach Besoldungsgruppe und erdienten Ruhegehaltssatz könnte das weniger sein.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Normal gilt das abgewogen wird was für den Empfänger besser ist. Mindestversorgung oder Ruhegehaltssatz.
So läuft es jedenfalls bei der Erstberechnung im Versorgungsfall.
Warum sollte das in diesen Fall anders sein?
Hier sind einige einfach zu schlecht drauf was die Versorgungsbezüge betrifft.
Warum sollten sich die entsprechenden Versorgungsstellen später Beschwerden oder Klagen einhandeln wenn sie etwas falsch oder willkürlich entscheiden.
Bis jetzt ist nichts von dem was im Vorfeld dieser Besoldungsrunde und nach Bekanntgabe der Einigung an Negativen in die Welt gesetzt wurde eingetreten.
So läuft es jedenfalls bei der Erstberechnung im Versorgungsfall.
Warum sollte das in diesen Fall anders sein?
Hier sind einige einfach zu schlecht drauf was die Versorgungsbezüge betrifft.
Warum sollten sich die entsprechenden Versorgungsstellen später Beschwerden oder Klagen einhandeln wenn sie etwas falsch oder willkürlich entscheiden.
Bis jetzt ist nichts von dem was im Vorfeld dieser Besoldungsrunde und nach Bekanntgabe der Einigung an Negativen in die Welt gesetzt wurde eingetreten.
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Re: Besoldungsrunde 2023
in meinem Fall wäre es tatsächlich so, dass ich von den Sonder-Zahlungen bei meinem Ruhegehaltsatz von 53% weniger hätte als derjenige mit der Mindestversorgung, daher hoffe ich auch, dass dann diese Abwägung gemacht wird....zeerookah hat geschrieben: ↑29.07.2023 13:52 Normal gilt das abgewogen wird was für den Empfänger besser ist. Mindestversorgung oder Ruhegehaltssatz.
So läuft es jedenfalls bei der Erstberechnung im Versorgungsfall.
Warum sollte das in diesen Fall anders sein?
Hier sind einige einfach zu schlecht drauf was die Versorgungsbezüge betrifft.
Warum sollten sich die entsprechenden Versorgungsstellen später Beschwerden oder Klagen einhandeln wenn sie etwas falsch oder willkürlich entscheiden.
Bis jetzt ist nichts von dem was im Vorfeld dieser Besoldungsrunde und nach Bekanntgabe der Einigung an Negativen in die Welt gesetzt wurde eingetreten.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Die mit der Mindestversorgung sind ja auch gekniffener, wäre auch eine Abwägung.... 

MS
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Re: Besoldungsrunde 2023
"Abzuwägen" gibt es nichts.
Auf der Bezügemitteilung stehen ja die Berechnungsgrundlagen und der
Ruhegehaltssatz.
Steht dort Mindestversorgung gibs 65 % Inflationsausgleichsprämie..
wenn nicht gibt es den erdienten Ruhegehaltssatz als
Inflationsausgleichsprämie.
Auf der Bezügemitteilung stehen ja die Berechnungsgrundlagen und der
Ruhegehaltssatz.
Steht dort Mindestversorgung gibs 65 % Inflationsausgleichsprämie..
wenn nicht gibt es den erdienten Ruhegehaltssatz als
Inflationsausgleichsprämie.
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Re: Besoldungsrunde 2023
und diese 5,5 % Erhöhung kommt dann 2024 auch für alle Pensionäre bzw. Ruhestandbeamte ja noch hinzu
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Re: Besoldungsrunde 2023
Also 5, 5 %gibt es nicht!
Der Entwurf sieht ab 1.3.2024 vor:
200 Euro plus auf alle Grundgehälter und dann plus 5,3% auf alle Bestandteile (0,2 % fließen in die sogenannte Versorgungsrücklage)
Steht aber auch so auf allen Seiten z. B. BMI, DBB usw.)
Der Entwurf sieht ab 1.3.2024 vor:
200 Euro plus auf alle Grundgehälter und dann plus 5,3% auf alle Bestandteile (0,2 % fließen in die sogenannte Versorgungsrücklage)
Steht aber auch so auf allen Seiten z. B. BMI, DBB usw.)
MS
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Re: Besoldungsrunde 2023
Bekommen da definitiv alle Versorgungsempfänger diese Leistungen?
Egal ob vom Bund...Städte...Kommunen...?
Egal ob vom Bund...Städte...Kommunen...?
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