Beihilfe Brille Ersatzbeschaffung
Verfasst: 21. Aug 2022, 13:31
Moin,
ich bin seit vielen Jahren Brillenträger und habe auch für meine letzte Beschaffung eine Beihilfe erhalten. Nun habe ich mir nach 6 Jahren eine neue Brille wegen einer Beschädigung des Gestells und eines Glases kaufen müssen. Eine neue Verordnung habe ich mir nicht ausstellen lassen, da dies für eine Ersatzbeschaffung nicht erforderlich ist.
Nun lehnt die Beihilfestelle meinen Antrag mit Verweis auf § 25 Abs. 1 BBhV i.V.m. Anlage 11, Abschn. 4, Unterabschnitt 1, Nr. 2 Satz 1 ab. Hinweis im Bescheid: "Da Sehhilfen seit dem 01.01.2021 wieder beihilfefähig sind, zählt jede Beschaffung einer Sehhilfe ab diesem Zeitpunkt als Erstbeschaffung. Auch wenn es sich um eine Folgebeschaffung handelt."
Die Fundstelle zu diesem Hinweis ist nicht erkenntlich, ich habe diese Formulierung auch nicht in den Beihilfevorschriften entdecken können. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen.
MartinS.
ich bin seit vielen Jahren Brillenträger und habe auch für meine letzte Beschaffung eine Beihilfe erhalten. Nun habe ich mir nach 6 Jahren eine neue Brille wegen einer Beschädigung des Gestells und eines Glases kaufen müssen. Eine neue Verordnung habe ich mir nicht ausstellen lassen, da dies für eine Ersatzbeschaffung nicht erforderlich ist.
Nun lehnt die Beihilfestelle meinen Antrag mit Verweis auf § 25 Abs. 1 BBhV i.V.m. Anlage 11, Abschn. 4, Unterabschnitt 1, Nr. 2 Satz 1 ab. Hinweis im Bescheid: "Da Sehhilfen seit dem 01.01.2021 wieder beihilfefähig sind, zählt jede Beschaffung einer Sehhilfe ab diesem Zeitpunkt als Erstbeschaffung. Auch wenn es sich um eine Folgebeschaffung handelt."
Die Fundstelle zu diesem Hinweis ist nicht erkenntlich, ich habe diese Formulierung auch nicht in den Beihilfevorschriften entdecken können. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen.
MartinS.