Amtsarzt wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit

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Kirakun
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Amtsarzt wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit

Beitrag von Kirakun »

Hallo zusammen.

Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen was mich erwartet bzw. wie ich mich verhalten soll.

Ich bin Beamter auf Lebenszeit in HB.
Bin seit Februar krankgeschrieben wegen einer schweren depressiven Episode. Der Ausbruch hat vor allem mit dem Dienst zu tun. Zu Beginn der Krankheit wurde mir geraten dass ich eine Psychologin bzw. einen Psychologen aufsuche. Bis es da zu einem Termin kam war es Ende Mai. Daraufhin wurden 5 Probatorik Termine gemacht die zur oben genannten Diagnose führten. Bei der Beihilfe musste dann die Therapie ( 60 Sitzungen ) beantragt werden. Diese wurde bewilligt. Zum derzeitigen Zeitpunkt hatte ich 2 richtige Therapie Sitzungen.

Gestern hatte ich einen Brief von der Personalstelle im Briefkasten.
Es ist jetzt wohl angedacht mich zum Amtsarzt zu schicken um meine Dienstfähigkeit zu prüfen. In dem Schreiben werde ich aufgefordert mitzuteilen ob ich mit dem Einschalten des Personalrats einverstanden bin.

Es ist so dass es mir definitiv besser geht als zu Beginn der Krankheit. Meine Ärztin und Psychologin sagen aber dass das vorallem daraus resultiert dass ich in der letzten Zeit nicht arbeiten war. Sie sagen ich soll erst die Therapie weitermachen und dann wenn gewisse Fortschritte erzielt wurden eine Wiedereingliederung anstreben.

Meine Fragen jetzt ganz konkret:

1. Hat es irgendwelche Nachteile wenn der PR zu dem Verfahren hinzugezogen wird?

2. Bis jetzt kam noch kein Brief vom Gesundheitsamt, ich verstehe den Brief so dass die Dienststelle sich erst an das Gesundheitsamt wendet sobald ich das Statement abgeben habe ob der PR hinzugezogen werden soll oder nicht. Ist das Korrekt?

3. Sobald der Brief vom Gesundheitsamt da ist, muss ich mich dann selbst um die Berichte meiner Ärztin und Psychologin bemühen oder übernimmt das der Amtsarzt wenn ich diese von der Schweigepflicht entbinde?

4. Berücksichtigt der Amtsarzt dass ich wieder dienstfähig werden will? Ich habe mich seit Beginn der Erkrankung um einen Therapieplatz bemüht. Es hat halt bis jetzt gedauert bis es richtig los geht. Die Therapie soll mir ja helfen wieder dauerhaft Dienstfähig zu werden und zu bleiben. Ich fürchte natürlich dass der Amtsarzt zu dem Schluss kommen könnte dass ich dauerhaft dienstunfähig wäre und mich mein Dienstherr dann in den vorzeitigen Ruhestand schickt. Muss ich mir trotz meiner Bemühungen starke Sorgen machen?

Ich bin für alle Erfahrungen und Tipps dankbar.
Pipapo
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Re: Amtsarzt wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit

Beitrag von Pipapo »

1. ja
2. ja
3. ja
4. ja, wird berücksichtigt.
Pipapo
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Re: Amtsarzt wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit

Beitrag von Pipapo »

EgonKrenz hat geschrieben: 21. Aug 2022, 17:57
Pipapo hat geschrieben: 21. Aug 2022, 11:21 1. ja
2. ja
3. ja
4. ja, wird berücksichtigt.
zu dem punkt 1.

welchen nachteil hat es denn wenn der pr in dem fall hinzugezogen wird?
Sorry, das hatte ich wohl nicht richtig gelesen. Danke für den Hinweis.
Hinzuziehung des PR hat keine Nachteile, eher Vorteile.
beelzebub
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Re: Amtsarzt wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit

Beitrag von beelzebub »

1. Ohne eine Beteiligung des Personalrates weiß dieser offiziell gar nichts vom Vorhaben Deiner Dienststelle und kann Dir im Fall des Falles auch nicht helfen...

2. Sobald ein DU Verfahren geplant ist sollte der Personalrat mit einbezogen werden - aber nur, wenn Du das willst. Der Brief vom Gesundheitsamt hat mit der Information des Personalrates überhaupt nichts zu tun. Weder wartet jemand auf Deine Antwort mit der Einbeziehung des Personalrates, noch interessiert das Gesundheitsamt sich dafür.

3. Du kannst und solltest alle mitnehmen, was Du hast. Sollte der AA mehr von Dir wollen/brauchen, wird er Dir das vor dem Termin mitteilen, oder beim Termin mitteilen, wenn er was braucht.

4. Als Erstes, Du musst keine Angst vor dem AA haben. Er/sie wird sich Deine Geschichte anhören und zu einer Einschätzung gelangen. Die Tatsache, dass Du Dich bereits in einer Therapie befindest, wird sich nicht negativ auf das Ergebnis auswirken. Du arbeitest an Deiner Gesundheit, das wird ganz sicher berücksichtigt.
Allium
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Re: Amtsarzt wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit

Beitrag von Allium »

du bist noch nicht sehr lange krank, im Prinzip ist es gut, dass sich ein unabhängiger, neutraler Amtsarzt deine Situation frühzeitig ansehen wird, denn Chronifizierungen sollen ja auch verhindert werden und eine DDU mit Hilfe von Therapien vermieden werden.
Ich würde auf jeden Fall damit rechnen, dass dir noch eine stationäre Behandlung bzw. Psychosomatische Reha vom AA empfohlen wird, damit du wieder voll dienstfähig wirst.
Aus Erfahrung rate ich dir, dich bereits jetzt mit deinen Ärzten darüber zu besprechen, denn es dauert oft lange, bis so ein Platz frei ist und man muss auch davor einiges regeln wegen Beihilfe ect.
Im Grunde aber geht es nur um deine Gesundung, das sollte DIR am Wichtigsten sein, nicht nur die Arbeit und eine mögliche Rückkehr.
Besonders wenn deine Krankheit mit dem Dienst zusammenhängt brauchst du auch entsprechend Zeit, um stabil zu werden und e muss ein geeigneter DP für dich gefunden werden.
DDU ist manchmal auch ein Weg, um genug Zeit zu haben, die Therapien zu machen und nicht gleich wieder unter Druck zu stehen wegen möglicher Versetzungen ect.
lavinia21
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Re: Amtsarzt wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit

Beitrag von lavinia21 »

Die Einschaltung des PR zieht das Verfahren ggf. in die Länge, da dieser angehört werden muss. Es wäre wichtig, dass Sie sich nicht nur in psychologische Behandlung begeben, sondern v.a. auch in psychiatrische Behandlung. Die ärztliche Stellungnahme des Psychiaters überwiegt idR und zusätzlich kann ggf. eine Medikation in die Wege geleitet werden und v.a. auch als Basis für das Versorgungsamt zur Feststellung des GdB dienen. Zum AA-Termin habe ich stets die aktuellen Gutachten von Psychiater + Psychotherapeutin mitgeführt, die recht ausführlich waren. Zusätzlich habe ich einen persönliche Stellungnahme zu sämtlichen Themengebieten geschrieben, die ich dem AA vertrauensvoll ausgehändigt habe, um eine Grundlage für das Gespräch zu haben und v.a. in der Gesprächssituation nichts zu vergessen. Der AA wird es wohlwollend aufnehmen, dass Sie sich für Ihre Gesundung einsetzen und in Therapie begeben.

Sie müssen für sich herausfinden, ob Sie tatsächlich arbeiten gehen können oder ob Sie einfach Zeit brauchen, um wieder in die Spur zu kommen? Ggf. ist es auch wie bei mir, dass man feststellen muss, dass man nicht mehr dienstfähig ist und wird (bei mir wegen eines Dienstunfalls). Sie müssen herausfinden, was SIE für den restlichen Lebensweg benötigen, um diesen halbwegs normal beschreiten zu können. Ich bekomme den Alltag ohne große Action halbwegs hin, aber Arbeiten gehen...das geht nicht.

Vor dem AA darf man Respekt haben, aber keine Angst. Man sollte ehrlich sein und auch seine Dienstfähigkeit gut einschätzen können. Sie werden sicherlich gefragt werden, ob Sie in 6 Monaten wieder voll dienstfähig sein werden?! Das müssten Sie beantworten können und mitunter durch eben diese Gutachten untermauern.
Es macht Sinn, wenn Sie alles zum AA mitnehmen, das relevant ist. Je weniger Arbeit der AA hat, desto besser. Meine AA-Termine sind immer so kurzfristig und ich habe meinst nur wenige Tage, um die Gutachten anzufordern...das ist immer nervenaufreibend.

Alles Gute! Ich weiß, der Weg ist schwierig. Ich bin nun fast 3 Jahre DDU mit allen Höhen und Tiefen.
stuntmanmike
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Re: Amtsarzt wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

je nachdem welche eigenen interessen man hat würde ich mir von beginn an einen anwalt nehmen oder mich selbst einlesen. es ist peinlich welche eklatanten fehler behörden manchmal bei der versetzung in den ruhestand wegen dienstunfaehigkeit machen. die versetzungen in den ruhestand sind des öfteren rechtswidrig. genau so die anordnungen sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. das ergebnis einer rechtswidrigen anordnung muss man uebrigens nach aktueller rechtsprechung des bverwg gegen sich gelten lassen. ob man die anordnung befolgt kann also schon eine wichtige entscheidung sein, die richtungsweisend ist. gegen die anordnung kann man sich wehren indem man antrag auf erlass einer einstweiligen anordnung nach § 123 VwGO stellt. wenn man in der gewerkschaft ist ist hier manchmal auch ein rechtsschutz mit dabei. habe ich pers. auch schon in anspruch genommen.

hier gibt es viele interessante beitraege von einem anwalt:

https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... gerung.htm

"Ich fürchte natürlich dass der Amtsarzt zu dem Schluss kommen könnte dass ich dauerhaft dienstunfähig wäre und mich mein Dienstherr dann in den vorzeitigen Ruhestand schickt."

ob man dienstfaehig ist entscheidet der dienstherr. die leistungsbeeintraechtigungen auf deren grundlage der dienstherr dies dann beurteilen kann stellt der amtsarzt fest. auch das ist ein beliebter fehler, der bei der versetzung in den ruhestand begangen wird.
Allium
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Re: Amtsarzt wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit

Beitrag von Allium »

stuntmanmike hat geschrieben: 24. Aug 2022, 16:07
ob man dienstfaehig ist entscheidet der Dienstherr. die leistungsbeeintraechtigungen auf deren grundlage der dienstherr dies dann beurteilen kann stellt der amtsarzt fest. auch das ist ein beliebter fehler, der bei der versetzung in den ruhestand begangen wird.
ja diese endgültige Entscheidung liegt beim DH, aber wenn ein AA schreibt, dass die Beamtin in den nächsten 6 Monaten weder teildienstfähig noch auf einem andere Dp überhaupt verwendbar ist, -dann wird sich meiner Erfahrung nach der DH der Auffassung des Arztes anschließen. In diesem Fall hat der DH nicht einmal die Pflicht, nach einem anderen DP zu suchen....es bleibt wohl am Ende nur die Klage. Oder man kümmert sich in DDU in aller Ruhe um seine Gesundheit und wartet ab, wie die Wiedervorstellung beim AA ausfällt. Es kann auf jeden Fall auch entlastend sein, in DDU zu gehen.
Dienstunfall_L
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Re: Amtsarzt wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn der AA wegen Vorliegen einer schweren depr. Episode zum Schluss kommt, dass innerhalb von 6 Monaten keine (Teil)Dienstfähigkeit erlangt werden kann, dann muss der AA die passende Fachrichtung haben. (Ist laut Infos nicht der Fall.) Hat der AA diese nicht, dann muss er muss die Frage von einem Facharzt beantworten lassen. Es ist ratsam, aussagefähige Berichte des oder der bisher behandelnden Fachärzte dem AA vorzulegen. Die Therapie und Prognose sollten daraus klar hervorgehen.
stuntmanmike
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Re: Amtsarzt wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

Allium hat geschrieben: 25. Aug 2022, 14:09 ja diese endgültige Entscheidung liegt beim DH, aber wenn ein AA schreibt, dass die Beamtin in den nächsten 6 Monaten weder teildienstfähig noch auf einem andere Dp überhaupt verwendbar ist, -dann wird sich meiner Erfahrung nach der DH der Auffassung des Arztes anschließen. In diesem Fall hat der DH nicht einmal die Pflicht, nach einem anderen DP zu suchen....es bleibt wohl am Ende nur die Klage.
die beurteilung, ob der beamte innerhalb der naechsten 6 monate teildienstfaehig ist bzw. auf einem anderen dienstposten zu verwenden ist obliegt ausschliesslich dem dienstherrn. der amtsarzt kann sich hierzu vielleicht auch aeussern, es darf aber nicht so sein, dass der amtsarzt lediglich dienstfaehigkeit bejaht oder verneint, denn das kann er schlichtweg in aller regel gar nicht beurteilen, denn der amtsarzt weiss ja gar nicht welche dienstposten mit welchen anforderungen es im bereich des dienstherrn gibt. der dienstherr muss auf grund der festgestellten leistungseinschraenkungen in die lage versetzt sein die dienstfaehigkeit zu beurteilen. ist er das nicht ist eine entsprechende versetzung in den ruhestand rechtswidrig, da das vorgeschriebene prozedere nicht eingehalten werden kann. die feststellungen des amtsarztes muessen fuer den dienstherrn nachvollziehbar sein. untersuchungsmethoden und befunde muessen im entsprechenden gutachten genannt sein. oftmals ist das nicht der fall. bei einigen versetzungen in den ruhestand werden einfach blind irgendwelche entscheidungsempfehlungen vom amtsarzt uebernommen. das merkt man dann auch leicht wenn man sich die versetzungen in den ruhestand anschaut wie dort formuliert wird. eine eigene würdigung durch den dienstherrn unterbleibt.

das nur zur erlaeuterung.

ich gehe davon aus, dass viele beamte die versetzung in den ruhestand rechtlich nicht überprüfen, weil sie vielleicht aus ihrer sicht dienstunfaehig sind und daher keinen anlass dazu sehen. das ist natuerlich jedem selbst ueberlassen, wie er in solch eine, fall vorgeht.
lavinia21
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Re: Amtsarzt wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit

Beitrag von lavinia21 »

Ich persönlich hatte nie Probleme mit dem AA aufgrund meiner Erkrankung, da dieser von Hause aus Psychiater war. Gleichfalls ist es immer ratsam, dass man eben selbst so viele Gutachten wie möglich mitnimmt, um eben schon mal eine Richtung vorzugeben. Man kann dem AA auch sagen, dass man eine anderweitige Tätigkeit gerne übernehmen würde und er dies ins Gutachten schreiben soll. Oder man bittet um Attestierung der Teildienstfähigkeit. Man bekommt ja idR die Gutachten des AA ausgehändigt und kann diese dann auch mit den Gutachten der eigenen Ärzte vergleichen. Aber ja, bei mir ist es z.B. so, dass ich mich schon so an meine Einschränkungen gewöhnt habe, dass ich sie gar nicht mehr so schlimm einschätze wie meine Ärzte und auch der AA....ich leben damit, aber im Vergleich zu gesunden Beamten habe ich einfach ein ganz anderes Leben mittlerweile.

Meiner Meinung nach macht es keinen Sinn das Verfahren einfach nur hinauszuzögern. Warum? Gerade bei psychischen Erkrankungen wird man idR nur gesund, wenn eben diese Belastung "DDU oder nicht?" wegfällt und man klar weiß, was Sache ist. Ich habe selbst mehr als 2 Jahre versucht wieder auf die Beine zu kommen und habe dann selbst beim AA um einen Termin gebeten, um die DDU einzuleiten. Erst dann war es mir überhaupt möglich mit voll und ganz auf mich und meine Gesundheit zu konzentrieren. Es ist mehr als bescheiden, wenn man in jungen Jahren DDU wird, aber manchmal läuft das Leben eben so. Ist man unsicher, sollte man sich einen Anwalt für Verwaltungsrecht holen und mit diesem die persönlichen Ziele im Verfahren erörtern.
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