Bin nunmehr seit Mitte Januar '22 langsfristig psychisch erkrankt.
Da ich vor meiner mich auf das nächsthöhere Amt beworben hatte, ist es nun soweit.
Der Weg dorthin war jedoch sehr steinig und zusätzlich zu meinem bestehenden Leiden äußerst belastend.
Kurz gesagt. Man wollte mit aller Macht diese Beförderung verhindern.
Nun rief man man mich an und sagte mir, dass ich kommende Woche befördert werden soll und dafür in die Anstalt kommen soll.
Das lehnte ich ab und schlug vor mir die Urkunde samt empfangsbekenntnis per Zustellung zukommen zu lassen. Dies widerrum käme seitens der Anstalt nicht infrage. Schließlich sei das ja im BeamtStG §8 Absatz 2, Satz 1 wie folgt geregelt:
BeamtStG
https://www.soldan.de/media/pdf/7d/38/4 ... 453_LP.pdf
Das ganze ist im slebigen unter der Nummer 55b näher beschrieben. Soweit so richtig.(2) Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In
der Urkunde müssen enthalten sein
Jedoch besagt die Nummer 63 folgendes:
Wie soll ich vorgehen. Ich will dort keinesfalls hin!Anstelle der perönlichen Übergabe der Urkunde kann die Aushändigung auch durch fötmliche Zustellung auf dem Postwege erfolgen, wobei diese nur im Ausnahmefall bei vorliegen besonderer Gründe gerechtfertigt ist........