Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 138
- Registriert: 03.12.2012 10:06
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
@Iltisschnurri: "Er hat mir sogar seine Beförderungsurkunde gezeigt."
Um welche Beföderungsstufe ging es dabei? Wurde die ruhegehaltsfähige Zeit von der Beförderung bis zur Zurruhesetzung eingehalten? Das ganze erscheint mir schon etwas eigenartig.
Schöne Grüße aus dem Norden
Käptn iglo
Um welche Beföderungsstufe ging es dabei? Wurde die ruhegehaltsfähige Zeit von der Beförderung bis zur Zurruhesetzung eingehalten? Das ganze erscheint mir schon etwas eigenartig.
Schöne Grüße aus dem Norden
Käptn iglo
-
- Beiträge: 138
- Registriert: 03.12.2012 10:06
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Hallo,
da ich für 2023 einen ER in Erwägung ziehe, eine Frage. Ich betreue bereits seit einigen Jahren meinen Onkel, der im Seniorenheim lebt. D.h. er ist seit einigen Jahren nicht mehr geschäftsfähig ich habe für ihn die gesetzliche Betreuung und kümmere mich somit um alle Angelegenheiten (alle Geschäftsangelegenheiten wie z.B. Kontoüberweisungen, um sein sein Haus, um Angelegenheiten mit dem Mieter einer Wohnung von ihm, alle Aufgaben im Zusammenhang mit Seniorenheim, Ärzte, Behörden/Rentenvorgänge, aktuell die neue Grundsteuererfassung, Angelegenheiten der Beerdigung seiner kürzlich verstorbenen Frau, alle Jahre eine Aufstellung bzw. Bilanz über das Vermögen und die Kontoentwicklung für das Betreuungsgericht usw.) D.h. die Betreuung ist schon mit einigem Aufwand verbunden. Ist für einen ER bei Betreuung auch diese gesetzliche Betreuung gemeint? Wie gesagt, ich Pflege meinen Onkel nicht, da er im Seniorenheim lebt, habe aber die gesetzliche Betreuung für ihn, mit allen verbundenen Aufgaben.
Schönen Dank für die Antworten.
Gruß aus dem Norden
Käptn iglo
da ich für 2023 einen ER in Erwägung ziehe, eine Frage. Ich betreue bereits seit einigen Jahren meinen Onkel, der im Seniorenheim lebt. D.h. er ist seit einigen Jahren nicht mehr geschäftsfähig ich habe für ihn die gesetzliche Betreuung und kümmere mich somit um alle Angelegenheiten (alle Geschäftsangelegenheiten wie z.B. Kontoüberweisungen, um sein sein Haus, um Angelegenheiten mit dem Mieter einer Wohnung von ihm, alle Aufgaben im Zusammenhang mit Seniorenheim, Ärzte, Behörden/Rentenvorgänge, aktuell die neue Grundsteuererfassung, Angelegenheiten der Beerdigung seiner kürzlich verstorbenen Frau, alle Jahre eine Aufstellung bzw. Bilanz über das Vermögen und die Kontoentwicklung für das Betreuungsgericht usw.) D.h. die Betreuung ist schon mit einigem Aufwand verbunden. Ist für einen ER bei Betreuung auch diese gesetzliche Betreuung gemeint? Wie gesagt, ich Pflege meinen Onkel nicht, da er im Seniorenheim lebt, habe aber die gesetzliche Betreuung für ihn, mit allen verbundenen Aufgaben.
Schönen Dank für die Antworten.
Gruß aus dem Norden
Käptn iglo
-
- Beiträge: 54
- Registriert: 28.07.2015 16:43
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Hallo Käpten,
wenn ich die Regelung richtig verstehe zählt das was du aufgezählt hast leider nicht.
Es geht wirklich reinweg um eine Pflegetätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle ob der zu Pflegende Stufe 1 ,2,3 oder 4 hat. Am besten ist es wenn ein Arzt dir bestätigt das du die Pflege ausübst. Ein medizinisches Gutachten soll auch ausreichend sein. Im Heim untergebrachte Personen zählen nicht.
wenn ich die Regelung richtig verstehe zählt das was du aufgezählt hast leider nicht.
Es geht wirklich reinweg um eine Pflegetätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle ob der zu Pflegende Stufe 1 ,2,3 oder 4 hat. Am besten ist es wenn ein Arzt dir bestätigt das du die Pflege ausübst. Ein medizinisches Gutachten soll auch ausreichend sein. Im Heim untergebrachte Personen zählen nicht.
-
- Beiträge: 28
- Registriert: 21.04.2011 13:56
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Hi Kaeptn, schau mal hier:
https://www.banst-pt.de/versorgung/enga ... ruhestand/
https://www.banst-pt.de/versorgung/enga ... ruhestand/
Salve!
-
- Beiträge: 138
- Registriert: 03.12.2012 10:06
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Hallo Salvator,
Danke für den Link. Das Formblatt kannte ich schon. Hierin heißt es aber Betreuung oder Pflege. Daher meine spezielle Nachfrage.
Schöne Grüße Käptn iglo.
Danke für den Link. Das Formblatt kannte ich schon. Hierin heißt es aber Betreuung oder Pflege. Daher meine spezielle Nachfrage.
Schöne Grüße Käptn iglo.
-
- Beiträge: 28
- Registriert: 21.04.2011 13:56
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Ahoj Käptn Iglo,
aus eigener Erfahrung reicht es aus, das die zu betreuende oder zu pflegende Person z.B. vom Medizinischem Dienst begutachtet wird und mindestens die Pflegestufe 1 erhält. Das ist ideralerweise mit der Krankenkasse vorab zu erörtern.
In meinem Fall hatte meine Mutter Demenz und ich musste sie oft besuchen, "um sie vor sich sellbst zu schützen". Das war dann Betreuung. Bei gesundheitlichen Gebrechen, die z.B. eine menschliche Hilfe vonnöten ist, ist es Pflege.
Ein Unterbringung in einem Pflege- oder Altersheim schließt den ER aus. Also ist für den ER wichtig, dass die hilfsbedürftige Person entweder bei dir oder in ihrer Wohnung betreut wird.
aus eigener Erfahrung reicht es aus, das die zu betreuende oder zu pflegende Person z.B. vom Medizinischem Dienst begutachtet wird und mindestens die Pflegestufe 1 erhält. Das ist ideralerweise mit der Krankenkasse vorab zu erörtern.
In meinem Fall hatte meine Mutter Demenz und ich musste sie oft besuchen, "um sie vor sich sellbst zu schützen". Das war dann Betreuung. Bei gesundheitlichen Gebrechen, die z.B. eine menschliche Hilfe vonnöten ist, ist es Pflege.
Ein Unterbringung in einem Pflege- oder Altersheim schließt den ER aus. Also ist für den ER wichtig, dass die hilfsbedürftige Person entweder bei dir oder in ihrer Wohnung betreut wird.
Salve!
-
- Beiträge: 785
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Am Besten fragst du bei der BAnstPT nach. Oder in YAM, wo alle ihre Fragen zum ER an die Produktverantwortung stellen. Hier im Forum bekommst du doch noch rechtsunsicheres Laienwissen vermittelt.Käptn iglo hat geschrieben: ↑24.08.2022 15:59 Hallo Salvator,
Danke für den Link. Das Formblatt kannte ich schon. Hierin heißt es aber Betreuung oder Pflege. Daher meine spezielle Nachfrage.
Schöne Grüße Käptn iglo.
-
- Beiträge: 138
- Registriert: 03.12.2012 10:06
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Danke Pipapo, werde ich machen.
Gruß Käptn iglo
Gruß Käptn iglo
-
- Beiträge: 212
- Registriert: 28.08.2020 20:39
- Behörde: Telekom
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Servus,Käptn iglo hat geschrieben: ↑24.08.2022 13:57 @Iltisschnurri: "Er hat mir sogar seine Beförderungsurkunde gezeigt."
Um welche Beföderungsstufe ging es dabei? Wurde die ruhegehaltsfähige Zeit von der Beförderung bis zur Zurruhesetzung eingehalten? Das ganze erscheint mir schon etwas eigenartig.
Schöne Grüße aus dem Norden
Käptn iglo
also Beförderungsstufe von A12 nach A13, Beförderungsdatum 01.10.2018; Mitarbeiter war im Vertrieb, dann beim BAMF und dann eben zu Hause. Hat besagter Kolleger sogar in Linkedin eingetragen, Status: Beamter Telekom im HomeOffice, würde ich jetzt nicht so schreiben. Er wollte dann unbedingt noch Ende 2020 in den Ruhestand gehen, hat dann aber nicht geklappt. Er ging dann eben erst zum 01.07.2022. Macht irgendwie auch Sinn, weil dieses Jahr wurde ein Fenster ER vom Anfang Marz bis Anfang April geöffnet für den Jahrgang 1967. Dann erfolgte nochmals ein Aufruf, verlängert bis Mitte Mai, bei der sich alle Beamte, geboren vor dem 01.01.1968, den ER beantragen konnten.
Der Kollege war aber von 1989 bis 2016 im Vertrieb. Was mir beim Vertrieb aber auch aufgefallen ist: Hier gehen viele Mitarbeiter sofort mit 55 Jahren, also muß der Druck doch erheblich sein. Beim Vertrieb gelten allerdings auch andere Gesetze, so ein weiterer Kollege.
Gruß
Iltisschnurri
-
- Beiträge: 66
- Registriert: 08.08.2012 18:31
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Seltsam!!!!!!!Iltisschnurri hat geschrieben: ↑25.08.2022 08:05Servus,Käptn iglo hat geschrieben: ↑24.08.2022 13:57 @Iltisschnurri: "Er hat mir sogar seine Beförderungsurkunde gezeigt."
Um welche Beföderungsstufe ging es dabei? Wurde die ruhegehaltsfähige Zeit von der Beförderung bis zur Zurruhesetzung eingehalten? Das ganze erscheint mir schon etwas eigenartig.
Schöne Grüße aus dem Norden
Käptn iglo
also Beförderungsstufe von A12 nach A13, Beförderungsdatum 01.10.2018; Mitarbeiter war im Vertrieb, dann beim BAMF und dann eben zu Hause. Hat besagter Kolleger sogar in Linkedin eingetragen, Status: Beamter Telekom im HomeOffice, würde ich jetzt nicht so schreiben. Er wollte dann unbedingt noch Ende 2020 in den Ruhestand gehen, hat dann aber nicht geklappt. Er ging dann eben erst zum 01.07.2022. Macht irgendwie auch Sinn, weil dieses Jahr wurde ein Fenster ER vom Anfang Marz bis Anfang April geöffnet für den Jahrgang 1967. Dann erfolgte nochmals ein Aufruf, verlängert bis Mitte Mai, bei der sich alle Beamte, geboren vor dem 01.01.1968, den ER beantragen konnten.
Der Kollege war aber von 1989 bis 2016 im Vertrieb. Was mir beim Vertrieb aber auch aufgefallen ist: Hier gehen viele Mitarbeiter sofort mit 55 Jahren, also muß der Druck doch erheblich sein. Beim Vertrieb gelten allerdings auch andere Gesetze, so ein weiterer Kollege.
Gruß
Iltisschnurri
2018 wurde dein Kollege befördert und 2020 kam die Telekom auf ihn zu und hat ihm eine Beförderung angeboten wenn er in ER geht???????????????
Dein Bekannter hat dankend angenommen. Da muss dein Bekannter aber schwer Dement sein und hat doch glatt vergessen, dass er bereits befördert war.
Grüße
-
- Beiträge: 212
- Registriert: 28.08.2020 20:39
- Behörde: Telekom
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Servus,sepp01 hat geschrieben: ↑25.08.2022 09:19Seltsam!!!!!!!Iltisschnurri hat geschrieben: ↑25.08.2022 08:05Servus,Käptn iglo hat geschrieben: ↑24.08.2022 13:57 @Iltisschnurri: "Er hat mir sogar seine Beförderungsurkunde gezeigt."
Um welche Beföderungsstufe ging es dabei? Wurde die ruhegehaltsfähige Zeit von der Beförderung bis zur Zurruhesetzung eingehalten? Das ganze erscheint mir schon etwas eigenartig.
Schöne Grüße aus dem Norden
Käptn iglo
also Beförderungsstufe von A12 nach A13, Beförderungsdatum 01.10.2018; Mitarbeiter war im Vertrieb, dann beim BAMF und dann eben zu Hause. Hat besagter Kolleger sogar in Linkedin eingetragen, Status: Beamter Telekom im HomeOffice, würde ich jetzt nicht so schreiben. Er wollte dann unbedingt noch Ende 2020 in den Ruhestand gehen, hat dann aber nicht geklappt. Er ging dann eben erst zum 01.07.2022. Macht irgendwie auch Sinn, weil dieses Jahr wurde ein Fenster ER vom Anfang Marz bis Anfang April geöffnet für den Jahrgang 1967. Dann erfolgte nochmals ein Aufruf, verlängert bis Mitte Mai, bei der sich alle Beamte, geboren vor dem 01.01.1968, den ER beantragen konnten.
Der Kollege war aber von 1989 bis 2016 im Vertrieb. Was mir beim Vertrieb aber auch aufgefallen ist: Hier gehen viele Mitarbeiter sofort mit 55 Jahren, also muß der Druck doch erheblich sein. Beim Vertrieb gelten allerdings auch andere Gesetze, so ein weiterer Kollege.
Gruß
Iltisschnurri
2018 wurde dein Kollege befördert und 2020 kam die Telekom auf ihn zu und hat ihm eine Beförderung angeboten wenn er in ER geht???????????????
Dein Bekannter hat dankend angenommen. Da muss dein Bekannter aber schwer Dement sein und hat doch glatt vergessen, dass er bereits befördert war.
Grüße
irgendwie reden wir aneinander vorbei. Der Kollege wurde 2018 befördert. Ich denke mal, dass er aus eigenem Antrieb im Jahr 2020, nach der Verweilzeit von 2 Jahren auf dem Dienstposten, in den ER wechseln wollte.
Gruß
Iltisschnurri
-
- Beiträge: 785
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Iltisschnurri hat geschrieben: ↑25.08.2022 09:34Servus,sepp01 hat geschrieben: ↑25.08.2022 09:19Seltsam!!!!!!!Iltisschnurri hat geschrieben: ↑25.08.2022 08:05
Servus,
also Beförderungsstufe von A12 nach A13, Beförderungsdatum 01.10.2018; Mitarbeiter war im Vertrieb, dann beim BAMF und dann eben zu Hause. Hat besagter Kolleger sogar in Linkedin eingetragen, Status: Beamter Telekom im HomeOffice, würde ich jetzt nicht so schreiben. Er wollte dann unbedingt noch Ende 2020 in den Ruhestand gehen, hat dann aber nicht geklappt. Er ging dann eben erst zum 01.07.2022. Macht irgendwie auch Sinn, weil dieses Jahr wurde ein Fenster ER vom Anfang Marz bis Anfang April geöffnet für den Jahrgang 1967. Dann erfolgte nochmals ein Aufruf, verlängert bis Mitte Mai, bei der sich alle Beamte, geboren vor dem 01.01.1968, den ER beantragen konnten.
Der Kollege war aber von 1989 bis 2016 im Vertrieb. Was mir beim Vertrieb aber auch aufgefallen ist: Hier gehen viele Mitarbeiter sofort mit 55 Jahren, also muß der Druck doch erheblich sein. Beim Vertrieb gelten allerdings auch andere Gesetze, so ein weiterer Kollege.
Gruß
Iltisschnurri
2018 wurde dein Kollege befördert und 2020 kam die Telekom auf ihn zu und hat ihm eine Beförderung angeboten wenn er in ER geht???????????????
Dein Bekannter hat dankend angenommen. Da muss dein Bekannter aber schwer Dement sein und hat doch glatt vergessen, dass er bereits befördert war.
Grüße
irgendwie reden wir aneinander vorbei. Der Kollege wurde 2018 befördert. Ich denke mal, dass er aus eigenem Antrieb im Jahr 2020, nach der Verweilzeit von 2 Jahren auf dem Dienstposten, in den ER wechseln wollte.
Gruß
Iltisschnurri
Also hast du vorher Quatsch geschrieben.Iltisschnurri hat geschrieben: ↑24.08.2022 08:28…l.
Im Jahr 2020 ist dann die Telekom auf ihn zugekommen und hat ihm einen Vergleich inkl.
einer Beförderung angeboten, welche er natürlich dankend angenommen hat…l.
Der Kollege ist 2018 im Rahmen der regulären Beförderungsaktion befördert worden und 2022 im Rahmen der ER-Regeln in den Ruhestand gegangen.
Also keine Verschwörung.
-
- Beiträge: 212
- Registriert: 28.08.2020 20:39
- Behörde: Telekom
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Servus,Pipapo hat geschrieben: ↑25.08.2022 09:43Iltisschnurri hat geschrieben: ↑25.08.2022 09:34Servus,sepp01 hat geschrieben: ↑25.08.2022 09:19
Seltsam!!!!!!!
2018 wurde dein Kollege befördert und 2020 kam die Telekom auf ihn zu und hat ihm eine Beförderung angeboten wenn er in ER geht???????????????
Dein Bekannter hat dankend angenommen. Da muss dein Bekannter aber schwer Dement sein und hat doch glatt vergessen, dass er bereits befördert war.
Grüße
irgendwie reden wir aneinander vorbei. Der Kollege wurde 2018 befördert. Ich denke mal, dass er aus eigenem Antrieb im Jahr 2020, nach der Verweilzeit von 2 Jahren auf dem Dienstposten, in den ER wechseln wollte.
Gruß
IltisschnurriAlso hast du vorher Quatsch geschrieben.Iltisschnurri hat geschrieben: ↑24.08.2022 08:28…l.
Im Jahr 2020 ist dann die Telekom auf ihn zugekommen und hat ihm einen Vergleich inkl.
einer Beförderung angeboten, welche er natürlich dankend angenommen hat…l.
Der Kollege ist 2018 im Rahmen der regulären Beförderungsaktion befördert worden und 2022 im Rahmen der ER-Regeln in den Ruhestand gegangen.
Also keine Verschwörung.
genau so war es. Da habe ich mich wohl verschrieben. Was mir allerdings komisch vorkommt: Der Kollege sitzt nach dem BAMF-Einsatz bei vollen Bezügen zu Hause als Beamter bei der Telekom und es wird eine Vergleichsberechnung angestellt. Er hat jedenfalls immer etwas von einer Vergleichsberechnung seitens der Telekom erzählt. Das habe ich so noch nie gehört. Vielleicht läuft's ja darauf hinaus, wenn er bis 2032 bei der Telekom verbliebe, wäre das für die Telekom wesentlich teurer, als wenn er mit einer Beförderung schnellst möglich in den ER wechselt. Er wollte aber von sich aus auch schnellst möglich in den ER wechseln, evtl. zwecks Gefahr der örtlichen Versetzung oder auch Reaktivierung im Vertrieb. Und was mir auch auffällt, dass sehr viele Vertriebler schnellst möglich in den ER wechseln möchten. Da muß der Druck doch erheblich sein.
Gruß
Iltisschnurri
-
- Beiträge: 66
- Registriert: 08.08.2012 18:31
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Also vera... lasse ich mich nicht!!Iltisschnurri hat geschrieben: ↑25.08.2022 10:01Servus,Pipapo hat geschrieben: ↑25.08.2022 09:43Iltisschnurri hat geschrieben: ↑25.08.2022 09:34
Servus,
irgendwie reden wir aneinander vorbei. Der Kollege wurde 2018 befördert. Ich denke mal, dass er aus eigenem Antrieb im Jahr 2020, nach der Verweilzeit von 2 Jahren auf dem Dienstposten, in den ER wechseln wollte.
Gruß
IltisschnurriAlso hast du vorher Quatsch geschrieben.Iltisschnurri hat geschrieben: ↑24.08.2022 08:28…l.
Im Jahr 2020 ist dann die Telekom auf ihn zugekommen und hat ihm einen Vergleich inkl.
einer Beförderung angeboten, welche er natürlich dankend angenommen hat…l.
Der Kollege ist 2018 im Rahmen der regulären Beförderungsaktion befördert worden und 2022 im Rahmen der ER-Regeln in den Ruhestand gegangen.
Also keine Verschwörung.
genau so war es. Da habe ich mich wohl verschrieben. Was mir allerdings komisch vorkommt: Der Kollege sitzt nach dem BAMF-Einsatz bei vollen Bezügen zu Hause als Beamter bei der Telekom und es wird eine Vergleichsberechnung angestellt. Er hat jedenfalls immer etwas von einer Vergleichsberechnung seitens der Telekom erzählt. Das habe ich so noch nie gehört. Vielleicht läuft's ja darauf hinaus, wenn er bis 2032 bei der Telekom verbliebe, wäre das für die Telekom wesentlich teurer, als wenn er mit einer Beförderung schnellst möglich in den ER wechselt. Er wollte aber von sich aus auch schnellst möglich in den ER wechseln, evtl. zwecks Gefahr der örtlichen Versetzung oder auch Reaktivierung im Vertrieb. Und was mir auch auffällt, dass sehr viele Vertriebler schnellst möglich in den ER wechseln möchten. Da muß der Druck doch erheblich sein.
Gruß
Iltisschnurri
Hälts du uns eigentlich für blöde??
Zitat: "als wenn er mit einer Beförderung schnellst möglich in den ER wechselt" . Dein Kollege wurde nicht befördert um in den ER zu wechseln. Hast du das immer noch nicht begriffen?
Das ist alles nur dummes Stammtischgeschwätz was du hier schreibst!!!
Grüße
-
- Beiträge: 138
- Registriert: 03.12.2012 10:06
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Erscheint mir ehrlich gesagt auch alles ziemlich suspekt.