Vorschrift für Dienstplan/Anordnung Übernachtungen ausserhalb

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BennyL.
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Vorschrift für Dienstplan/Anordnung Übernachtungen ausserhalb

Beitrag von BennyL. »

Hallo in die Runde!

Kann mir jemand ein Input geben, wo ich etwas über die Gestaltung eines Dienstplanes und insbesondere auch über
Anordnungen zur Übernachtung ausserhalb nachlesen könnte? Mein Wissen über dieses Thema
ist begrenzt und das was ich bis hier gefunden habe wäre einmal eine Schichtplanfibel einer Gewerkschaft und viele Verweise auf das Arbeitsschutzgesetzt aus dem zivilen Bereich.

Das Thema interessiert mich aus folgendem, rein hypothetischen, Fall.

Kollege B kommt nach einer einjährigen weiterführenden Aussbildung in seine neue Einheit, normale KE keine Eingreiftruppe im Sinne der ZUZ o.ä.
Diese Einheit benötigt für Ihre Tätigkeit ein spezielles Arbeitsgerät ohne dieses können sie Ihre rudimentäre Aufgabe nicht wahrnehmen.
Der Kollege ist nun knapp ein Jahr in dieser Einheit und wir gehen mal rein fiktiv davon aus, dass sich einige Sachen eingebürgert haben, die dem Kollegen falsch erscheinen.

Ganze Dienste fallen manchmal kurzfristig aus, die Kollegen müssen die Stunden dann irgendwie nachholen.
Das geht meist nur dadurch eigentlich als Frei geplannte Tage Dienst zu tun.
Zudem (und das stört den Kollegen sehr, weil er vielleicht ein 5 Monate altes Kind zu Hause hat) werden Dienste angeordnet, wo eine Übenachtung ausserhalb notwendig ist. Diese werden nicht abgefragt, man wird entweder einfach eingeteilt, oder es kommt ein Anruf, dass dann und dann so ein Dienst durchgeführt werden muss und es wird geschaut wer eigentlich an dem Tag im Dienst ist und der wird eingeteilt. In der Stellenausschreibung stand nichts von einer notwendigen Bereitschaft zu solchen Diensten.

Der Kollege würde natürlich seine Vorgesetzen darauf ansprechen, dass es seines Erachtens nach nicht richtig sein kann, wie das gehandhabt wird.
Auch die Kollegen würde der Kollege sicher ansprechen, die kennen das aber wohl nicht anders und beugen sich sofort.

Nun hätte sich der Kollege vielleicht schon bei einem so angeordneten mehrtätigen Verbleiben ausserhalb rausnehmen lassen, weil er an einem dieser Tage Kinderdienst hat.
Das führte dann natürlich dazu, dass seine ursprünglich geplannten Schichten an den anderen Tagen komplett gestrichen werden (das notwenidige Arbeitsmittel ist ja im Einsatz) und er ordentlich Minusstunden macht.

Wo kann ich etwas darüber nachlesen, inwiefern der Dienstherr hier freie Hand hat? Man wird sicher allem eine dienstliche Notwendigkeit unterstellen können....
Gibt es hier überhaupt Grenzen was die Anordnungsbefugniss angeht solange eine dienstliche Notwendigkeit argumentiert werden könnte??
Nun ist es aber auch so, dass sich der Kollege gut überlegen müsste deswegen "Papier schwarz" zu machen, mit reden wird hier nichts zu holen sein.

Zudem steht natürlich der Gedanke im Raum, das Jahr Ausbildung etc. abzuhaken und sich aufgrund der Vereinbarkeit mit der Familie wegzubewerben, auch wenn dies einem sehr schwer gemacht wird (Personalmangel).

Der Kollege hätte sich natürlich überlegt sich mit dem örtlichen PR in Verbindung zu setzen, wenn dieser nicht vor kurzem bei einem Problem mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (auch Dienstplangestaltung) zu dem Kollegen gesagt hätte: Sie wussten doch was auf sie zukommt, bevor Sie ein Kind in die Welt gesetzt haben. Aber das soll hier nicht Thema sein.

Vielen Dank für die Mühe!!!

Gruß
Nick
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Re: Vorschrift für Dienstplan/Anordnung Übernachtungen ausserhalb

Beitrag von Nick »

Das wird jetzt etwas sehr rechtstheoretisch...

Ein aufgestellter Dienstplan ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer bindend.
Wenn der Arbeitgeber, zunächst mal egal aus welchen Gründen, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers in der vorgesehenen, geplanten Dienstzeit nicht in Anspruch nehmen möchte oder kann, ist es das Problem des Arbeitgebers, er kann nicht verlangen, dass der Dienst "nachgeholt" wird.

Stell dir hierzu vor du sitz in der Aktenbearbeitng auf dem Büro und es sind keine Akten da, du möchtest aber nicht frei nehmen-andere zumutbare Arbeiten sind auch keine vorhanden, dann bist du zwar anwesend, verrichtest also Dienst, kannst aber während des Dienstes nicht beschäftigt werden.
Dann ist das halt so, trotzdem hast du an dem Tag Dienst verrichtet. Da wird nix nachgeholt.

Wenn also in dem von dir fiktiven Fall keine anderen arbeitsrechtlichen Regelungen, Dienstvorschriften, Vereinbarungen oder sonstiges bestehen,
kann der beschriebene Sachverhalt nicht rechtswirksam eintreten.

PS -wenn ein Personalrat(welche Person das vom PR dann auch immer gewesen sein soll) so etwas tatsächlich gesagt hat, sollte jemand den Mut aufbringen und das bei der nächsten Personalversammlung zur Sprache bringen. Die Wähler sollten dann wissen was bei der nächsten PR-Wahl zu tun ist. Leider sind manche Personalräte der verlängerte Arm des Arbeitgebers.
Es wäre Aufgabe des Personalrats solche beschriebenen Unstimmigkeiten beim Dienstherrn anzusprechen wenn sie ihm bekannt werden und eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung anzustreben.



VG

Nick
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