Verbeamtung: Berücksichtigungsfähige Beschäftigungszeiten

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B2D2S
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Verbeamtung: Berücksichtigungsfähige Beschäftigungszeiten

Beitrag von B2D2S »

Hallo zusammen,

meine Frau wurde nun nach 4 Jahren im Angestelltenverhältnis in BW verbeamtet. Bei ihrer Einstellung ins Angestelltenverhältnis vor 4 Jahren wurde ihr ein 3-monatiges Praktikum vor 5 Jahren (war ein bezahltes Praktikum und erfolgte nach dem Master-Abschluss und auch im Öffentlichen Dienst) auf ihre Stufenzuordnung im TV-L gemäß § 16 TV-L angerechnet. Im Beamtenverhältnis ist die Anrechnung dieses Praktikums anscheinend gemäß § 32 LBesGBW nicht möglich.

Weiß da jemand Bescheid, ob das nicht doch möglich ist? Ich glaube, die haben nicht auf dem Schirm, dass das zu dem Zeitpunkt ihre "Haupttätigkeit" nach dem Studium war und sie nicht mehr immatrikuliert war, d. h. es kein Pflichtpraktikum war.

Viele Grüße und danke für eure Antworten
Spee
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Re: Verbeamtung: Berücksichtigungsfähige Beschäftigungszeiten

Beitrag von Spee »

Angerechnet mit m.W. Nur eine hauptberufliche Tätigkeit länger als 6 Monate angerechnet. Warum sollte dann ein Praktikum von 3 Monaten angerechnet werden?
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