Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

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Allium
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Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von Allium »

Liebe Forengemeinde,

ich bin Bundesbeamtin 45 J. alt und gerade völlig durcheinander und weiß nicht, wie ich hier vorgehen muss...

da bei mir leider eine krankheitsbedingte Frühpensionierung im Raum steht (Ankündigung habe ich erhalten, es steht jedoch noch meine Reha aus, die in einigen Monaten beginnt und genehmigt ist sowie vom AA auch empfohlen wurde), habe ich vor mehreren Wochen eine Anfrage zu meinen Versorgungbezügen bei meiner Personalstelle gemacht, bislang wurde dieser Antrag nicht an die zuständige Behörde weitergeleitet, durch welche die Berechnung und auch die spätere Auszahlung der Versorgungsbezüge erfolgt (ich habe dort nachgefragt)

Die zuständige Dame (Zoll) sagte mir, dass meine Personalstelle ihr bislang nichts zukommen lassen habe und sie mir somit auch leider nichts dazu sagen könne, welche Bezüge ich im Fall der Pensionierung bekomme.

Ich habe nun keine Ahnung, was im Falle der DU an Bezügen gezahlt wird und was ich noch beantragen sollte, um nichts zu vergessen, z.B. der nicht genommene Urlaub?

Bis wann muss ich denn einen Antrag auf den nicht genommenen Urlaub stellen? Geht dies auch noch wenn ich in DDU bin?

Muss ich meine beruflichen Vorzeiten noch vor der DDU anerkennen lassen oder prüft das meine Personalstelle jetzt von sich aus?

Ich habe einen Beruf gelernt und in dem Beruf gearbeitet, zählt das mit?

Dann habe ich auch ein Studium absolviert, wird das anerkannt? Das Studium und die danach erreichte staatliche Anerkennung in meinem Beruf war ja Voraussetzung für eine Einstellung bei dem Träger im öffentlichen Dienst. Ich habe 2 Jahre als Angestellte gearbeitet und wurde dann verbeamtet.

Die Mindestpension beträgt 1866 Euro und weniger kann ich somit nicht an Bezügen bekommen, ist das so korrekt?

Muss das Ministerium meiner Frühpensionierung zustimmen bevor mir die DDU-Verfügung zugestellt wird?

Ich habe einen Antrag auf SB gestellt und dieser ist noch in Bearbeitung, da ich permanent in ärztlicher Behandlung bin.

Würde mich über Rat freuen...einige hier haben das ja auch alles durchgemacht
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo
Beziehe deine Schwerbehindertenvertretung (SchwBV) ein! (wenn der Antrag SchwB gestellt wurde) Dort kannst du einige Fragen klären.
Beziehe auch PR / PV ein. Die Versetzung in den Ruhestand ist mitbestimmungspflichtig, also läuft das Verfahren auch über deren Tisch. Dort kannst du auch wegen der Versorgungsauskunft nach Unterstützung fragen.

Wegen des Urlaubs: Du musst nichts beantragen. Suche nach „Urlaubsabgeltung“ (hier im Forum zB). Eigentlich wird die Urlaubsabgeltung regulär berechnet, nachhaken solltest du, wenn du Ansprüche denkst zu haben und keine Berechnung und Zahlung kommt.
AndyO
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von AndyO »

Allium hat geschrieben: 3. Jun 2022, 09:58 Muss ich meine beruflichen Vorzeiten noch vor der DDU anerkennen lassen oder prüft das meine Personalstelle jetzt von sich aus?

Ich habe einen Beruf gelernt und in dem Beruf gearbeitet, zählt das mit?

Dann habe ich auch ein Studium absolviert, wird das anerkannt? Das Studium und die danach erreichte staatliche Anerkennung in meinem Beruf war ja Voraussetzung für eine Einstellung bei dem Träger im öffentlichen Dienst. Ich habe 2 Jahre als Angestellte gearbeitet und wurde dann verbeamtet.

Die Mindestpension beträgt 1866 Euro und weniger kann ich somit nicht an Bezügen bekommen, ist das so korrekt?
Also deine beruflichen Vordienstzeiten/Studium müssen zu deiner Laufbahn passen. Ein Lehrer der erst später verbeamtet wurde bekommt die Angestelltenzeiten anerkannt. Ein Quereinsteiger, der z.B. vorher in der Chemie arbeitete, nicht. Damit du einen Rentenanspruch hast, müssen 60 Monate Einzahlung in die Rentenkasse zusammengekommen sein. Du kannst bei der Deutschen Rentenversicherung eine Übersicht anfordern. Bei meiner Gattin mussten noch die Ausbildungszeiten umgeschlüsselt werden. Die durfte noch mal ihren Ausbildungsvertrag vorlegen. Du könntest dann eine vorübergehende Erhöhung deiner Pensionsansprüche nach § 14a BeamtVG beantragen, sofern deine erworbenen Ansprüche über der Mindestversorgung liegen. Es kommen ohnehin 2/3 deiner Jahre bis 60 dazu. Ich vermute dass du im gehobenen Dienst damit die Mindestversorgung übersteigst. Rente gibt's dann ohnehin erst ab 67. Die würde von der Mindestversorgung jedoch abgezogen. Mindestversorgung ist das Minimum. Ansonsten berät dich deine Versorgungskasse.
Allium
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von Allium »

AndyO hat geschrieben: 10. Jun 2022, 09:02
Allium hat geschrieben: 3. Jun 2022, 09:58 Muss ich meine beruflichen Vorzeiten noch vor der DDU anerkennen lassen oder prüft das meine Personalstelle jetzt von sich aus?

Ich habe einen Beruf gelernt und in dem Beruf gearbeitet, zählt das mit?

Dann habe ich auch ein Studium absolviert, wird das anerkannt? Das Studium und die danach erreichte staatliche Anerkennung in meinem Beruf war ja Voraussetzung für eine Einstellung bei dem Träger im öffentlichen Dienst. Ich habe 2 Jahre als Angestellte gearbeitet und wurde dann verbeamtet.

Die Mindestpension beträgt 1866 Euro und weniger kann ich somit nicht an Bezügen bekommen, ist das so korrekt?
Also deine beruflichen Vordienstzeiten/Studium müssen zu deiner Laufbahn passen. Ein Lehrer der erst später verbeamtet wurde bekommt die Angestelltenzeiten anerkannt. Ein Quereinsteiger, der z.B. vorher in der Chemie arbeitete, nicht. Damit du einen Rentenanspruch hast, müssen 60 Monate Einzahlung in die Rentenkasse zusammengekommen sein. Du kannst bei der Deutschen Rentenversicherung eine Übersicht anfordern. Bei meiner Gattin mussten noch die Ausbildungszeiten umgeschlüsselt werden. Die durfte noch mal ihren Ausbildungsvertrag vorlegen. Du könntest dann eine vorübergehende Erhöhung deiner Pensionsansprüche nach § 14a BeamtVG beantragen, sofern deine erworbenen Ansprüche über der Mindestversorgung liegen. Es kommen ohnehin 2/3 deiner Jahre bis 60 dazu. Ich vermute dass du im gehobenen Dienst damit die Mindestversorgung übersteigst. Rente gibt's dann ohnehin erst ab 67. Die würde von der Mindestversorgung jedoch abgezogen. Mindestversorgung ist das Minimum. Ansonsten berät dich deine Versorgungskasse.
vielen Dank, ja meiner Rechnung nach bin offenbar ich mit 48 % über der MIndestpension, das wird aber alles noch berechnet vom Zoll und ich finde es schwer, so lange im Unklaren zu sein...ich weiß auch nicht, wann diese Urkunde Pensionierung nun bei mir eintrifft...vorher wüsste ich natürlich gerne, wie hoch meine Versorgungsbezüge dann sind- habe die DRV Bund auch gebeten, mir eine Übersicht zu senden. Die Wartezeiten habe ich definitv erfüllt, so dass es eigentlich passen müsste. Ausbildungsvertrag habe ich auch noch da, kann zur Not alles belegen....das Studium und staatliche Anerkennung war Voraussetzung für die Einstellung im öffentlichen Dienst damals in meinem Akademischen Beruf, daher wird hoffentlich zumindest das Studium als ruhegehaltfähige Zeit anerkannt, 855 Tage können da anerkannt werden, habe ich erfahren....
AndyO
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von AndyO »

Ich hab hier einen Rechner geschrieben, der allerdings für deinen Fall nicht optimiert ist. Mit dem solltest du aber in der Lage sein, deine Pensionsberechnung zu kontrollieren.

viewtopic.php?t=8612&sid=49d6a3c57a03c2 ... 8&start=60
Allium
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von Allium »

AndyO hat geschrieben: 11. Jun 2022, 07:21 Ich hab hier einen Rechner geschrieben, der allerdings für deinen Fall nicht optimiert ist. Mit dem solltest du aber in der Lage sein, deine Pensionsberechnung zu kontrollieren.

viewtopic.php?t=8612&sid=49d6a3c57a03c2 ... 8&start=60
Vielen Dank, das ist ja sehr detailliert von dir erarbeitet worden, danke für den Link!
Bobsy
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von Bobsy »

Kennt von euch jemand das Prozedere, wenn man die Zurruhesetzungsverfügung bekommt und dann Widerspruch einlegt? Das wäre mal ganz interssant zu hören. Ich kann dazu nix finden.
zione
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von zione »

Hallo, möchte jetzt keinen neuen Thread eröffnen, deshalb hier meine Frage... steigt die Mindestpension eigentlich mit jeder Besoldungserhöhung? Dann wäre ja ab März (voraussichtlich) eine deutliche Erhöhung der Mindestpension zu erwarten
Mainstream1
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von Mainstream1 »

Ja, da die Bezugsgröße sich aus A4 der Besoldungsordnung ergibt. Sollte aus dem Festsetzungsbescheid und der Bezügemitteilung auch so ersichtlich sein
MS
Herm
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von Herm »

zione hat geschrieben: 21. Nov 2023, 11:03 Hallo, möchte jetzt keinen neuen Thread eröffnen, deshalb hier meine Frage... steigt die Mindestpension eigentlich mit jeder Besoldungserhöhung? Dann wäre ja ab März (voraussichtlich) eine deutliche Erhöhung der Mindestpension zu erwarten
Da rechnen wir mal kurz nach...

Mindestversorgung ab März 2024 BUND

3157,76 Euro x 0,99010 = 3126,50 :100 x 65 = 2032,22 + 30,68 Euro
= 2062,90 Euro minus 1,70 % Pflege §50 f = 2027,83 Euro Brutto

Mindestversorgung aktuell

2798,82 Eur x 0,99010 = 2771,11 :100 x 65 = 1801,22 + 30,68
= 1831,90 Euro minus 1,70 % Pflege §50 f = 1800,76 Euro Brutto

minus Steuer und Krankenkasse nicht vergessen.
Herm
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von Herm »

Nachtrag:
Und zum Thema "deutliche Erhöhung" ab März 24..
Wer die Mindestversorgung bekommt ...bekommt ja auch die Inflationsprämie.
65 Prozent von 220 = 143 Euro steuerfrei.

Die Erhöhung zum März wird aber versteuert...ich kenn die neuen Steuertabellen
von 2024 ja nicht...aber mehr wie ca. 30 Euro Netto gegenüber heute mit Inflationsprämie
wird es nicht werden.
---
Lokale Zeitung gestern..Müllgebühren 24 steigen deutlich. Co2 Steuer für die Verbrennung.
Und so ist es bei allen..Krankenkasse / Pflegeversicherung /Tanken / Erdgas + Strom.Maut .etc.
Das Geld von der Besoldungserhöhung wird schnell wieder eingesammelt...
Mainstream1
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von Mainstream1 »

Durch die stark gestiegenen Preise ergibt sich bei den wesentlichen staatlichen Steuern folgendes Bild:

"Gegenüber dem Haushaltsjahr 2021 stieg das Aufkommen der Steuern vom Umsatz im Jahr 2022 dabei kräftig um 34,0 Mrd. Euro beziehungsweise 13,6 Prozent. Das Aufkommen aus der Binnenumsatzsteuer erhöhte sich um 5,6 Prozent auf 198,2 Mrd. Euro, das aus der Einfuhrumsatzsteuer um 37,2 Prozent auf 86,6 Mrd"

Die Lohn und Einkommensteuer wird in 2024 zu 2023 ebenfalls sehr stark steigen, da ja in 2023 die Inflationsausgleichprämirn steuerfrei waren und fast sämtliche Tarifabschlüsse erst ab 2024 progressiv wirksam werden. Ich denke mal, das macht dort ein Plus von 10 bis 12% mehr aus.

Weiß also wirklich nicht, warum nun 60 Milliarden gesucht werden. Aber das ist immer ein gutes Argument wieder Kürzungen vorzunehmen. Leider.
MS
stuntmanmike
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von stuntmanmike »

Mainstream1 hat geschrieben: 26. Nov 2023, 17:09 Durch die stark gestiegenen Preise ergibt sich bei den wesentlichen staatlichen Steuern folgendes Bild:

"Gegenüber dem Haushaltsjahr 2021 stieg das Aufkommen der Steuern vom Umsatz im Jahr 2022 dabei kräftig um 34,0 Mrd. Euro beziehungsweise 13,6 Prozent. Das Aufkommen aus der Binnenumsatzsteuer erhöhte sich um 5,6 Prozent auf 198,2 Mrd. Euro, das aus der Einfuhrumsatzsteuer um 37,2 Prozent auf 86,6 Mrd"

Die Lohn und Einkommensteuer wird in 2024 zu 2023 ebenfalls sehr stark steigen, da ja in 2023 die Inflationsausgleichprämirn steuerfrei waren und fast sämtliche Tarifabschlüsse erst ab 2024 progressiv wirksam werden. Ich denke mal, das macht dort ein Plus von 10 bis 12% mehr aus.

Weiß also wirklich nicht, warum nun 60 Milliarden gesucht werden. Aber das ist immer ein gutes Argument wieder Kürzungen vorzunehmen. Leider.
naja weil die kohle schon verplant ist die du da vorrechnest. ist doch klar. alles ist verplant und dann fallen 60 milliarden weg. dann fehlen erst mal 60 milliarden. jetzt muessen sie halt wo was zusammensparen, doch den notstand machen, eine kombination aus beidem etc pp.
Wasserbüffel
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von Wasserbüffel »

Moin!
Meine Frau erhält Mindestpension. Auf der Bezügemitteilung stehen neben den 1881,42 € noch Zuschläge nach § 50a und § 50b BeamtVG ( Kindererziehungszuschlag und Kindererziehungsergänzungszuschlag ) und Abzug nach § 50f BeamtVG ( Pflegeleistung ). Es wird aber nur der § 50f abgezogen. Die Zuschläge werden nicht zur Mindestpension addiert. Ist dies bei euch auch so? Beim Servicecenter war die Dame nicht in der Lage mir das zu erklären und fand das seltsam. Sie gibt es weiter. Vielleicht hat jemand von euch eine Idee.
Gruß aus dem Norden
Mainstream1
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Beitrag von Mainstream1 »

Sind denn nur die Rubriken ausgewiesen oder dahinter auch Zahlen (Beträge) hinterlegt? Bestünde da überhaupt Anspruch auf diese Zuschläge?

Falls beides mit ja beantwortet würde, kann ich mir das so erklären, dass selbst mit den Zuschlägen die erdiente Pension die Mindestversorgung nicht überschreitet, so dass diese Beträge nur "informell" ausgewiesen werden und in der Mindestversorgung untergehen.
Ausgewiesen und im Berechnungsmodus enthalten müssen die sein. Es könnte ja mal eine Änderung erfolgen, die dann dazu führt, dass die tatsächlich erdiente Versorgung höher wäre, als die Mindestversorgung. Programmseitig könnte dies dann berücksichtigt werden.
MS
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