Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

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MarioW
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Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von MarioW »

Hallo zusammen,

ich hab da einen Knoten im Kopf.

Kann ein Bundesbeamter von einer anderen Bundesbehörde im Wege der Raubernennung übernommen werden, wenn die abgebende Behörde nicht abordnen möchte und niemanden weg lässt, weil es chronische Personalnot gibt?

Es wäre ja ein Wechsel beim gleichen Dienstherrn Bundesrepublik Deutschland, oder sehe ich das falsch?

Da wäre ja im Grunde keine Raubernennung möglich, oder?
AndyO
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von AndyO »

MarioW hat geschrieben: 12. Mai 2022, 23:28 Hallo zusammen,

ich hab da einen Knoten im Kopf.

Kann ein Bundesbeamter von einer anderen Bundesbehörde im Wege der Raubernennung übernommen werden, wenn die abgebende Behörde nicht abordnen möchte und niemanden weg lässt, weil es chronische Personalnot gibt?

Es wäre ja ein Wechsel beim gleichen Dienstherrn Bundesrepublik Deutschland, oder sehe ich das falsch?

Da wäre ja im Grunde keine Raubernennung möglich, oder?
Du bewirbst dich weg und bekommst den Zuschlag. Dann gibt es Sperrfristen und wenn die um sind bist du bei der anderen Behörde. Alles Andere wäre Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte.
BalBund
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von BalBund »

AndyO hat geschrieben: 13. Mai 2022, 09:42 Du bewirbst dich weg und bekommst den Zuschlag. Dann gibt es Sperrfristen und wenn die um sind bist du bei der anderen Behörde. Alles Andere wäre Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte.
Das ist schlicht und einfach: FALSCH @AndyO

Eine Raubernennung ist die Einstellung eines Beamten durch einen anderen Dienstherrn, ohne vorhergehende Entlassung durch den bisherigen Dienstherrn

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 2 BeamtStG; § 31 Abs. 1 Ziffer 2 BBG.


Demzufolge: Nein, der Dienstherr Bund kann nicht z.B. jemanden aus dem BMI in das BMAS "raubernennen".
AndyO
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von AndyO »

BalBund hat geschrieben: 13. Mai 2022, 10:03
AndyO hat geschrieben: 13. Mai 2022, 09:42 Du bewirbst dich weg und bekommst den Zuschlag. Dann gibt es Sperrfristen und wenn die um sind bist du bei der anderen Behörde. Alles Andere wäre Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte.
Das ist schlicht und einfach: FALSCH @AndyO

Eine Raubernennung ist die Einstellung eines Beamten durch einen anderen Dienstherrn, ohne vorhergehende Entlassung durch den bisherigen Dienstherrn

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 2 BeamtStG; § 31 Abs. 1 Ziffer 2 BBG.

Demzufolge: Nein, der Dienstherr Bund kann nicht z.B. jemanden aus dem BMI in das BMAS "raubernennen".
Von einer Versetzung zu einer anderen Behörde gegen den Willen des Beamten habe ich noch nie was gehört. Würde ebenfalls die Persönlichkeitsrechte verletzen. Das kann ich mir nur bei einer Behördenauflösung vorstellen, um die es hier nicht geht. Somit ist alles hier geschriebene RICHTIG.
Gerda Schwäbel
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von Gerda Schwäbel »

AndyO hat geschrieben: 14. Mai 2022, 08:50
BalBund hat geschrieben: 13. Mai 2022, 10:03
AndyO hat geschrieben: 13. Mai 2022, 09:42 Du bewirbst dich weg und bekommst den Zuschlag. Dann gibt es Sperrfristen und wenn die um sind bist du bei der anderen Behörde. Alles Andere wäre Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte.
Das ist schlicht und einfach: FALSCH @AndyO

Eine Raubernennung ist die Einstellung eines Beamten durch einen anderen Dienstherrn, ohne vorhergehende Entlassung durch den bisherigen Dienstherrn

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 2 BeamtStG; § 31 Abs. 1 Ziffer 2 BBG.

Demzufolge: Nein, der Dienstherr Bund kann nicht z.B. jemanden aus dem BMI in das BMAS "raubernennen".
Von einer Versetzung zu einer anderen Behörde gegen den Willen des Beamten habe ich noch nie was gehört. Würde ebenfalls die Persönlichkeitsrechte verletzen. Das kann ich mir nur bei einer Behördenauflösung vorstellen, um die es hier nicht geht. Somit ist alles hier geschriebene RICHTIG.
Was haben Sie denn konsumiert, dass Sie im Sachverhalt eine "Versetzung zu einer anderen Behörde gegen den Willen des Beamten" erkennen und bewerten? Finger weg von dem Zeugs!

Das mit dem Persönlichkeitsrecht sollten Sie sich nochmal anschauen bevor Sie das Wort inflationär verwenden. Im geschilderten Sachverhalt ist - wie BalBund ausgeführt hat - keine Raubernennung möglich.
AndyO
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von AndyO »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: 14. Mai 2022, 13:24 Was haben Sie denn konsumiert, dass Sie im Sachverhalt eine "Versetzung zu einer anderen Behörde gegen den Willen des Beamten" erkennen und bewerten? Finger weg von dem Zeugs!

Das mit dem Persönlichkeitsrecht sollten Sie sich nochmal anschauen bevor Sie das Wort inflationär verwenden. Im geschilderten Sachverhalt ist - wie BalBund ausgeführt hat - keine Raubernennung möglich.
Bevor Sie hier Versetzungen ohne das Einverständnis des Beamten zu einem anderen Dienstherren optional stehen lassen, erläutern Sie bitte in welchem Fall das möglich sein soll? Wenn's das gäbe, hätten die Postnachfolgeunternehmen ihre Beamten längst bereinigt. Und was soll dieser Fall hier sein? Entweder der Beamte will zu einem anderen Dienstherren versetzt werden oder nicht. In ihrer Ausführung ist es dann wohl "divers"...
Pipapo
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von Pipapo »

AndyO, zitier mal bitte die Textpassage aus den Beiträgen, wo irgendwer gegen seinen Willen versetzt werden soll.
Hier geht es darum, ob eine Raubernennung zwischen 2 Bundesbehörden möglich ist, weil der Beamte wechseln WILL.
Deine Beiträge sind voll am Thema vorbei.
AndyO
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von AndyO »

Pipapo hat geschrieben: 14. Mai 2022, 19:03 AndyO, zitier mal bitte die Textpassage aus den Beiträgen, wo irgendwer gegen seinen Willen versetzt werden soll.
Hier geht es darum, ob eine Raubernennung zwischen 2 Bundesbehörden möglich ist, weil der Beamte wechseln WILL.
Deine Beiträge sind voll am Thema vorbei.
Der Dienstherrnwechsel geschieht im Regelfall auf folgende zwei Arten:

Versetzung durch den abgebenden Dienstherrn
Ein Beamter stellt einen Antrag auf Entlassung und lässt sich anschließend von dem neuen Dienstherrn ernennen (Einstellung)
Bei einer „Raubernennung“ erfolgt dagegen eine solche Einstellung durch den neuen Dienstherrn ohne vorhergehende Entlassung durch den (früheren) Dienstherrn.

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal ... tenR%27%5D

Fazit: Man kann nur einem Fürsten dienen. Und was soll da nun gegenläufig inszeniert werden?
BalBund
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von BalBund »

AndyO Du hast den Sachverhalt leider bis jetzt anscheinend noch nicht verstanden. Es ist ja schön, dass Du googlen kannst, geht aber völlig am Thema vorbei.

Mario hatte ausschließlich wissen wollen, ob eine Raubernennung zwischen zwei Bundesbehörden möglich ist. Um es in Deiner Sprachwahl zu erklären:

Mario dient dem Fürsten Bund in der Staatskasse und möchte nun dem Fürsten Bund bei der Heeresschau dienen. Hierfür wäre Einvernehmen zwischen dem Schatzkanzler und dem Berater des Fürsten in Wehrfragen herzustellen, wann der Mario den Posten wechseln darf.
Da diesem aber zu viele Steuereintreiber fehlen, hält er den Mario für unabkömmlich und teilt dem Berater für Wehrfragen mit, dass er den Mario leider nicht haben könne, er wird am jetzigen Ort zu dringend gebraucht.
Das bedeutet, wenn Mario nicht zufällig den Kanzler des Fürstentums oder andere ähnlich wichtige Personen kennt, dass sein Wunsch auf Wechsel zum Wehrressort damit erledigt ist. Wäre Mario hingegen ein Diener des untergeordneten Herzogtums, könnte der Berater für Wehrfragen Mario einfach eine Urkunde des Fürstentums in die Hand drücken und er wäre "geraubt". In einem solchen Fall grummeln sodann: Der Schatzkanzler, weil er die gesamte Pension von Mario alleine tragen muss und der Herzog, dem ein Beamter geklaut wurde für den er womöglich nur schwer Ersatz findet.


Zurück in der realen Welt: Aus diesem Grund ist es z.B. Bundesbehörden untereinander möglich, Wechsel zu verhindern. Hat alles seine Grenzen, diese sind beim Umweltbundesamt niedriger als bei den Nachrichtendiensten, wo faktisch niemand mehr wegkommt, der nicht auf eine förderliche Position wechseln kann.
AndyO
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von AndyO »

BalBund hat geschrieben: 15. Mai 2022, 01:11 AndyO Du hast den Sachverhalt leider bis jetzt anscheinend noch nicht verstanden. Es ist ja schön, dass Du googlen kannst, geht aber völlig am Thema vorbei.

Mario hatte ausschließlich wissen wollen, ob eine Raubernennung zwischen zwei Bundesbehörden möglich ist. Um es in Deiner Sprachwahl zu erklären:
So viel steht in dem ersten Beitrag nicht. Da steht inhaltlich, das Mario fürchtet nicht versetzt werden zu können, weil seine jetzige Behörde Personalnot hat.

Was passiert in so einem Fall?

Die aufnehmende Behörde schreibt den DP aus, sammelt Bewerbungen und erteilt den Zuschlag nach Bestenauslese und Sozialkriterien.

Mario unterstellt, dass er den Zuschlag bekommt und sucht nach einem Plan B um ein in seinem Gedankengang existierenden Vetorecht seines jetzigen Dienstherren zu umgehen. Dieses Veto gibt es bei Versetzungen zu anderen Dienstherren nur für einen begrenzten Zeitraum, den die Behörden untereinander aushandeln. Üblich sind 3 Monate. Und wenn Marion wissen will, ob seine aufnehmende Behörde bereit ist der Versetzung mit einer Raubernennung mehr Gewicht zu verleihen, kann er das nur in seinem konkreten Fall mit der aufnehmenden Behörde klären. Ich prognostiziere, dass die aufnehmende Behörde das nicht tun wird weil unüblich.

Frag mich, was hier in den dargeboten Antworten bei diesem einfachen Verwaltungsakt inszeniert werden soll?
BalBund
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von BalBund »

AndyO hat geschrieben: 16. Mai 2022, 10:01 So viel steht in dem ersten Beitrag nicht. Da steht inhaltlich, das Mario fürchtet nicht versetzt werden zu können, weil seine jetzige Behörde Personalnot hat.

Was passiert in so einem Fall?

Die aufnehmende Behörde schreibt den DP aus, sammelt Bewerbungen und erteilt den Zuschlag nach Bestenauslese und Sozialkriterien.
Frag mich, was hier in den dargeboten Antworten bei diesem einfachen Verwaltungsakt inszeniert werden soll?
Doch, da steht es. Du willst oder kannst es nur nicht begreifen:
Kann ein Bundesbeamter von einer anderen Bundesbehörde im Wege der Raubernennung übernommen werden, wenn die abgebende Behörde nicht abordnen möchte und niemanden weg lässt, weil es chronische Personalnot gibt?

Es wäre ja ein Wechsel beim gleichen Dienstherrn Bundesrepublik Deutschland, oder sehe ich das falsch?
Vorliegend möchte ein Bundesbeamter beim Dienstherrn Bund auf einen anderen DP wechseln. Es findet eben gerade KEIN Wechsel des Dienstherren statt. Folglich KANN es keine Raubernennung geben, weil kein anderer Dienstherr "rauben" würde.

Auch ist Deine Annahme, dass der Dienstherr das nur für einen begrenzten Zeitraum verhindern könnte einfach nur falsch. Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf der ein Beamter einen Wechsel "erzwingen" könnte, möchte die Behörde den MA nicht abgeben endet das Verfahren.

Bevor Du nun wieder irgendetwas antwortest um das letzte Wort zu behalten, informier Dich bitte einmal gründlich. Kannst Du wirklich neue Erkenntnisse beitragen freuen wir uns alle und lernen gerne, andernfalls hat es was von Rumpelstilzchen, welches seinen Irrtum nicht einsehen möchte...
AndyO
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von AndyO »

BalBund hat geschrieben: 16. Mai 2022, 13:59 Auch ist Deine Annahme, dass der Dienstherr das nur für einen begrenzten Zeitraum verhindern könnte einfach nur falsch. Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf der ein Beamter einen Wechsel "erzwingen" könnte, möchte die Behörde den MA nicht abgeben endet das Verfahren.
Ich schreib da mal was aus dem Werteschatz der Telekom, was dort gegenüber den Kollegen bei Netze kommuniziert wird, wenn diese nach Vorruhestand fragen:

Sie kommen von ihrem DP nur runter, wenn Sie sich zu einer anderen Behörde bewerben. Da können wir dann nichts machen.

Deckt sich mit der in Deutschland herrschenden Berufsfreiheit:

https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsfreiheit

Intern kann man blocken, extern nicht. Hab es selbst erlebt, was mir dann eine Beförderung einbrachte, damit ich meine Bewerbung zurückziehe. All das gäbe es nicht, wenn die abgebende Behörde sich bzgl. Ihres Personals willkürlich verhalten kann. Dafür wären dann Raubernennungen an der Tagesordnung. Das Verfahren endet nur, wenn der Beamte das so will. Nicht aufgrund der einseitigen Entscheidung der abgebenden Behörde. Ansonsten wäre da eine Klage fällig.
Torquemada
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von Torquemada »

Bitte jetzt aufhören. Die Sache ist doch geklärt - mod
Kringel
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von Kringel »

Hallo Torquemada,

ich hab’s leider noch nicht verstanden, anscheinend stehe ich auf dem Schlauch.
Wenn die Sache ja geklärt ist, könntest du es bitte kurz zusammen fassen ? Vielleicht verstehe ich es ja dann !

Danke im Voraus

Kringel
MarioW
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Re: Raubernennung von Bundesbehörde zu Bundesbehörde

Beitrag von MarioW »

Ich danke Euch für die Antworten und die Diskussion zu diesem Thema...
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