Bundespolizei Ausbildungskosten zurückzahlen

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Batman683272
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Bundespolizei Ausbildungskosten zurückzahlen

Beitrag von Batman683272 »

Hallo Zusammen

Ich bin zurzeit Anwärter bei der Bundespolizei im mittleren Dienst. Ich habe noch 1 Jahr Ausbildung vor mir aber der Beruf ist doch nichts für mich. Ich will erst nach der Ausbildung kündigen. Wenn ich jetzt meine Ausbildung beende und dann 2 Monate später kündige können dann die Ausbildungskosten zurückverlangt werden? Soweit ich Bescheid weiß werden im mittleren Dienst meistens keine Ausbildungskosten zurückverlangt ich bin mir aber nicht sicher. Falls jetzt jemand sich fragt warum ich nicht direkt abbreche. Es sieht schlecht im Lebenslauf aus.
Mainstre

Re: Bundespolizei Ausbildungskosten zurückzahlen

Beitrag von Mainstre »

Hallo,
unabhängig davon, dass mit erfolgreichem erstmalige Ablegen der Abschlussprüfung das Beamtenverhältnis endet und man danach einfach eine evtl. angebotene Ernennungsurkunde einfach nicht annehmen muss (Antrag auf Entlassung ist also nicht erforderlich), braucht man im mittleren Dienst nun gar nichts zurückzuzahlen. Sonst wäre man im Übrigen vor der Ernennung zum Anwärter unterschriftlich darauf hingewiesen worden. Das Anwärterverhältnis endet zudem auch bei dem wiederholtem Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
Ich kann also '(Augenzwinkern) nur empfehlen, sich vor dem Prüfung auch auf grundlegende Regelungen des Beamtenrechts vorzubereiten. Die eigenen, aktuellen Regelungen seiner Laufbahn sollte man zudem immer kennen, sonst wird das nichts....nix für ungut
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