Arbeitserprobung

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Zugführer
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Behörde: Deutsche Bahn

Arbeitserprobung

Beitrag von Zugführer »

Kennt sich jemand mit Arbeitserprobungen aus? Muss man das als Beamter überhaupt machen?
hugoegonbalder
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Behörde:

Re: Arbeitserprobung

Beitrag von hugoegonbalder »

Musst du nicht. Für Beamte gibt es den Begriff Arbeitserprobung nicht. Ist genauso wie mit der Bewerbungspflicht. Und den Demografie-Tarifvertrag, welchen Jobservice ja so gerne auch auf Beamte anwenden möchte gilt auch nicht. Du bist Bundesbeamter. Es gilt nur das Bundesbeamtengesetz. Hier ist auch kein Praktikum o.ä. vorgesehen.
Sir.Lemmi
Beiträge: 14
Registriert: 22.10.2018 07:31
Behörde: DB AG Jobservice

Re: Arbeitserprobung

Beitrag von Sir.Lemmi »

Schau bitte bei der Telekom bzw. Vivento nach dort stehen im Bezug Praktikum, Versetzung, Bewerbung, Abordnung zig Urteile die immer das eine sagen: es zählt nur das BBG und im Demogrativvertrag mit dem BEV steht auch ganz unter drin, wenn es keine Beamtenrechtliche Gründe entgegen stehen. :mrgreen: Daher ist der Dienstherr BEV und nicht die DB AG verpflichtet uns eine amtsangemessene Tätigkeit zuzuweisen und die Fürsorgepflicht des einzelnen Beamte ist auch zu beachten.