Während DU am Wochenende verreisen?

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Karl2
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Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von Karl2 »

Folgende Frage:
Ein Beamter ist seit seit längerem DU/krankgeschrieben.
Darf er über ein Wochenende von Freitag bis Sonntag eine Reise in ein Nachbarland antreten? Die kurze Reise würde der Gesundheit des Beamten dienlich sein.
Der Beamte möchte nach Möglichkeit nicht die Erlaubnis des Arztes einholen müssen.
Der Beamte möchte die Reise nicht dem Dienstherren/der Beihilfe/der Krankenversicherung melden, sofern er nicht muss.
Wie vorgehen?
Pipapo
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Re: Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von Pipapo »

Niemand etwas erzählen und an dem Wochenende keine Unfall haben, keinen Arzt aufsuchen müssen oder anderweitig Probleme bekommen.
Spee
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Re: Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von Spee »

Nichts passieren lassen. Solange nichts passiert, interessiert das niemanden.
Ansonsten sich zwischendurch auch mal fragen, warum man zwar in den Urlaub - aber nicht arbeiten kann.
michelangelo
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Re: Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von michelangelo »

Das kommt doch ganz darauf an,weswegen der Beamte dienstunfaehig ist und was er in seinem Urlaub macht.
Wenn der Beamte seit laengerem dienstunfaehig ist, weil er sich vor zwei Monaten die Huefte brach und nun waehrend seiner Dienstunfaehigkeit ein Wochenende in die Schweiz zum Skifahren faehrt, weil er meint das traegt seiner Genesung bei, so waere das m.E. ein Verstoss gegen die Beamtenpflichten.
Wenn er daheim bleibt und am Wochenende mit seinen Kumpels ein paar Weizen trinkt, Kegeln geht, ausrutscht und sich dabei die Huefte noch mal bricht, koennte das doch auch als Verstoss gegen die Gesunderhaltungspflicht des Beamten gedeutet werden.
Wenn er allerdings aufgrund von Depression seit laengerem dienstunfaehig ist, kann er durchaus Urlaub machen, sofern er die Therapieauflagen erfuellt, sofern er welche vom Amtsarzt bekommen hat.
Der Beamte muss waehrend der Dienstunfaehigkeit nicht seine Reisen genehmigen lassen, sonst waere es doch auch genehmigungspflichtig, wenn er einen Freund in Hamburg besucht und daher mit dem Zug von Stuttgart nach Hamburg faehrt.
Ob er ins Ausland faehrt oder im Inland unterwegs ist, ist voellig irrelevant, es geht doch mehr darum , wegen was er krank geschrieben ist und was er .macht
siam4
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Re: Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von siam4 »

michelangelo hat geschrieben: 17. Feb 2022, 21:57 Das kommt doch ganz darauf an,weswegen der Beamte dienstunfaehig ist und was er in seinem Urlaub macht.
Wenn der Beamte seit laengerem dienstunfaehig ist, weil er sich vor zwei Monaten die Huefte brach und nun waehrend seiner Dienstunfaehigkeit ein Wochenende in die Schweiz zum Skifahren faehrt, weil er meint das traegt seiner Genesung bei, so waere das m.E. ein Verstoss gegen die Beamtenpflichten.
Wenn er daheim bleibt und am Wochenende mit seinen Kumpels ein paar Weizen trinkt, Kegeln geht, ausrutscht und sich dabei die Huefte noch mal bricht, koennte das doch auch als Verstoss gegen die Gesunderhaltungspflicht des Beamten gedeutet werden.
Wenn er allerdings aufgrund von Depression seit laengerem dienstunfaehig ist, kann er durchaus Urlaub machen, sofern er die Therapieauflagen erfuellt, sofern er welche vom Amtsarzt bekommen hat.
Der Beamte muss waehrend der Dienstunfaehigkeit nicht seine Reisen genehmigen lassen, sonst waere es doch auch genehmigungspflichtig, wenn er einen Freund in Hamburg besucht und daher mit dem Zug von Stuttgart nach Hamburg faehrt.
Ob er ins Ausland faehrt oder im Inland unterwegs ist, ist voellig irrelevant, es geht doch mehr darum , wegen was er krank geschrieben ist und was er .macht

Da würde ich mich mal nicht drauf verlassen…

Ganz so einfach ist die Situation nicht.

Wenn der Beamte aber die Suchfunktion bemüht, findet er sicher hilfreiche Beispiele.
Hanswurst I.
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Re: Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von Hanswurst I. »

michelangelo hat geschrieben: 17. Feb 2022, 21:57 Das kommt doch ganz darauf an,weswegen der Beamte dienstunfaehig ist und was er in seinem Urlaub macht.
Eben. Dienstunfähig wegen Grippe und dann zum Skifahren ist bisschen doof. Dienstunfähig mit gebrochenem Arm und Mallorca, warum denn nicht? Man sollte auch nicht DU sein mit Rückenproblemen und dann an nem Iron Man teilnehmen. Ist halt eine Einzelfallauslegung. Im Zweifel lieber anfragen vorher ob was dagegen spricht. Für ne psychische Erkrankung ist es sicher durchaus positiv wenn jemand zum Wandern in die Berge fährt.
Torquemada
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Re: Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von Torquemada »

Hat nix damit zu tun....
Spee
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Re: Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von Spee »

EgonKrenz hat geschrieben: 18. Feb 2022, 20:46
Torquemada hat geschrieben: 18. Feb 2022, 16:44
Hat nix damit zu tun....
warum?
Lies doch mal den Artikel?!
Die Frau hat beantragt frei zu bekommen, was ihr nicht genehmigt wurde, dann hat sie sich krank schreiben lassen und ist hin.
Was hat das mit dem Fall hier zu tun!?
michelangelo
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Re: Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von michelangelo »

Das krasse Beispiel mit der Djungelcamp-Mutter hat wirklich nichts damit zu tun. Die Mutter hat da lediglich die gleiche Intelligenz wie die Tochter bewiesen.
Fuer eine Beurteilung des obigen Falles waere es auch gut zu wissen, wie lange und aufgrund welchen Leidens der Beamte schon dienstunfaehig ist.
beelzebub
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Re: Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von beelzebub »

Den Arzt würde ich persönlich vor einem möglichen Urlaub oder Aufenthalt ausserhalb der eigenen vier Wände konsultieren. Ich denke, sie/er wird nichts dagegen haben, solange es sich nicht um Aktivitäten handelt, die den Gesundheitszustand abträglich sind.

Prinzipiell darf der Beamte alles während seiner Erkrankung machen, was nicht die Genesung gefährdet. Ein vorübergehender Ortswechsel hilft nicht selten bei der Wiederherstellung der Gesundheit.

Der Beamte hat nicht die Pflicht, seinem Dienstherren seinen Aufenthaltsort mitzuteilen. Eine Reidenzpflicht gibt es meines Wissen nicht mehr.

Allerdings sollte man sich mit der Veröffentlichung seiner Aktivitäten etwas zurückhalten.

Ein Kurzurlaub dürfte keinerlei negativen rechtlichen Folgen haben, solange ein Erholungseffekt im Vordergrund steht.
Hanswurst I.
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Re: Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von Hanswurst I. »

beelzebub hat geschrieben: 22. Feb 2022, 00:05 Ein Kurzurlaub dürfte keinerlei negativen rechtlichen Folgen haben, solange ein Erholungseffekt im Vordergrund steht.
Das ist wohl die Quintessenz.

Wer mit einem Burnout nicht nur kurzfristig erkrankt im schönen Allgäu oder Tirol wandern geht, dem wird man kaum ein Bein stellen können. Gleichwohl wird jemand mit Montags-Kopfweh sicher mit einer Insta-Story aus dem Wellness-Bereich einer Therme sicher Ärger kriegen auch wenn man da wohl durchaus von einem besseren Heilungseffekt sprechen könnte. Es wird keiner was machen können wenn jemand mit einem gebrochenen Arm kurzfristig nach Mallorca fliegt, sehr wohl aber jemand der wegen Rücken nur eingeschränkt dienstfähig ist, aber dann meint er muss an einem Schlammrennen 10km durchs Gelände teilnehmen.

Grundsätzlich hilft bei sowas wohl nur eine eigene und auch ehrliche (!) Betrachtung: "Würde ich das auch so sehen, wenn nicht ich derjenige wäre sondern ein anderer."
caleb
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Re: Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von caleb »

Hanswurst I. hat geschrieben: 22. Feb 2022, 06:13 Grundsätzlich hilft bei sowas wohl nur eine eigene und auch ehrliche (!) Betrachtung: "Würde ich das auch so sehen, wenn nicht ich derjenige wäre sondern ein anderer."
Vollkommen richtig und ich würde noch hinzufügen: "Schieße ich mir mit der Aktivität eher ein Eigentor als dass sie mir hilft?"
Merlin1710
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Re: Während DU am Wochenende verreisen?

Beitrag von Merlin1710 »

Moin,
so lange man nicht Bettlägerig krank geschrieben ist, kann der Dienstherr zumindest den Aufenthaltsort nicht festlegen, bzw. bemängeln. Aber der gesunde! Menschenverstand sollte nicht ausbleiben. Selbstverständlich ist man per Gesetz nicht vor den Kommentaren oder Anfeindungen der Kollegen oder Vorgesetzten geschützt. Mit einem Bandscheibenvorfall, Bungeejumping, wäre eher Contra-Produktiv. UND: Ein Eigentor kann man sich nur schießen, wenn man den Ball hat. ;-)

Beste Grüße
Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. :!:
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