Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

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AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

JimAnw hat geschrieben: 24. Apr 2022, 19:39 Wenn jetzt einer schwerbehindert ist und dann bis 63 durchhält, bis dahin auch die 71,75 % erreicht hat (wovon man bei diesem Alter i. d. R. ausgehen kann), dann kann man sogar abschlagsfrei mit 63 in Pension gehen (Stand heute) und das schlägt jede Vorruhestandregelung.
Die Altersgrenze für Schwerbehinderte wird mit der Regelaltersgrenze angehoben. Da sind wir Stand heute schon bei 64, Jahrgang 1965 dann bei 65 Jahre. 63 geht mit DDU, heute noch mit 35 Dienstjahren in 2 Jahren dann mit 40 Dienstjahren. 40 pensionsrelevanten Dienstjahre hat mit 63 im gehobenen/höheren Dienst nicht jeder. Ich persönlich freue mich über jeden, der auf sein ER-Los verzichtet. Die Antragszahlen ER zeigen, dass es eine Minderheit ist, die sich im Alter mit den Arbeitsbedingungen bei der Telekom arrangieren will.

P.S.: Mit Nebenjob steht man bei 1/3 Arbeitszeit netto nicht schlechter da. Für aufgezeigte Rechnung muss man schon von sich selbst wissen, dass man außer "Beamter" nix will und kann...
hwalther
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von hwalther »

Engagierter Ruhestand mit Covid-19 ohne Perspektiven. Also wie wenn tot.
Die Telekom sollte besser mal Engagierte Jobangebote anbieten (keine Luftnummern). Dann klappt das.

Mir kann das egal sein. Handicapped und externer Einsatz. Dann darf die Mosel auch in Fernmeldeamt KO r(h)einmoseln. Edeka 2000.
Iltisschnurri
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus,
gerade rein gekommen. Frist zur Berechnung der Ruhestandsbezüge bis 13.05.22 verlängert.
Personenkreis: Geburtsdatum vor 01.07.1968. Wäre eigentlich schon zum 11.03.22 ausgelaufen.

Gruß
Schnurri
Telemichi
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von Telemichi »

Engagierter Ruhestand läuft Ende 2024 aus und wird von der Bundesregierung nicht mehr verlängert, also wenn jemand gehen will soll sich beeilen, heute in der Betriebsversammlung bekannt gegeben.
Kringel
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von Kringel »

Hallo Telemichi,

gibt es weitergehende Informationen bezüglich dem Engagierten Ruhestand ? Zeitraum Beantragung ?
Freigabe durch den Vorstand ? Anzahl für die Jahre 2023 bzw. 2024 ?

Gruß Kringel
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Kringel hat geschrieben: 19. Mai 2022, 22:31 Anzahl für die Jahre 2023 bzw. 2024 ?

Gruß Kringel
Dass der ER ausläuft sehe ich als wahrscheinlich. Die Bahn hat's nie gegengezeichnet. Postbank und Postdienst lassen nur Einzelfälle gehen. Bleibt nur die Telekom. Was dann da an DDU noch kommen kann, geht bei den noch verbliebenen Beamten im Grundrauschen unter. Da kräht kein Hahn mehr danach. Das ist dann "altersbedingt" so...
Ich frag mich, wer überhaupt antragsberechtigt ist? Bei Netze haben wir ~5000 Kollegen die über Tätigkeitsnummer gesperrt sind und teilweise die Arbeit der Kollegen vom Service mitmachen, die abgebaut wurden. Die sind Aufgrund der Sperrung zum Teil über 60zig. Da herrscht richtig "gute" Stimmung. Die, die in Abordnungen oder Beurlaubungen hängen würden wegen der Karenzzeit alle frühestens nächstes Jahr aufschlagen. Von denen die 55 sind, werden auch noch etliche "verschaukelt". Wenn es da kein "klar Schiff" gibt, werden Viele "höchst motiviert" sein. Ohnehin ist der ER in den letzten Jahren von zunehmender Verteilungsungerechtigkeit geprägt. Da gehen Beamte aus den Beurlaubungen bei T-Systems glatt in den ER, Anderen schreibt man bei JOB ab, weil Karenzzeiten nicht erfüllt...
Ferner ist die Frage, wer von den Beamten noch keine 55 ist. 2024 reden wir dann vom Jahrgang 1970. Das können nicht mehr viele aus dem mittleren Dienst sein.
Heifisch
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von Heifisch »

Hallo in die Runde :-)

bin ganz neu hier und beschäftige mich seit wenigen Wochen mit dem Thema....ER oder ATZ oder wie geht es überhaupt weiter....
Suche und sammle Informationen, um für mich die "beste" Lösung/Möglichkeit zu finden und dann zu entscheiden.
Erste Zahlen und Berechnungen hab ich, nun heißt es abzuwägen...was ich mir wichtig(er) Geld oder Lebens-Zeit oder (derzeitiger) Job und Kollegen oder neue Herausforderung (Ehrenamt)

Habe hier schon einige Beiträge gelesen und finde den Austausch klasse....
Bin für jeden Ideenansatz, Info, Gedankenanstoß, Erfahrungsbericht dankbar.

Liebe Grüße
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

Hallo Heifisch,

das ist eine ganz individuelle Entscheidung. In der Abwägung wäre nur zu bedenken, dass man nie weiß wie es mit dem ER weiter geht. Der Vorstand entscheidet kurzfristig und ab 2025 ist fraglich, ob das Gesetz überhaupt verlängert wird. Ich kenne inzwischen viele (Ex-)Kollegen, die den ER genutzt haben, und davon keinen, der es bereut hat.
Heifisch
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von Heifisch »

Siggi09 hat geschrieben: 12. Jun 2022, 18:58 Hallo Heifisch,

das ist eine ganz individuelle Entscheidung. In der Abwägung wäre nur zu bedenken, dass man nie weiß wie es mit dem ER weiter geht. Der Vorstand entscheidet kurzfristig und ab 2025 ist fraglich, ob das Gesetz überhaupt verlängert wird. Ich kenne inzwischen viele (Ex-)Kollegen, die den ER genutzt haben, und davon keinen, der es bereut hat.
Danke für deine Nachricht 😉
Achim1
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von Achim1 »

Hallo in die Runde,
hab da mal ein paar Fragen zum ER. Ich gehöre zum Personenkreis der vor dem 01.07.1968 55 Jahre wird.
Meine Versorgungsinformation habe ich erhalten. Leider soll ich kurzfristig zu JOB versetzt werden. Man hat mir gesagt (nichts schriftliches), dass Hr. ######## edit by Admin keinem in JOB den EA bewilligen wird.
Frage: Habe nur Zugriff auf das Infoportal MIBB. Weiß jemand, ob ich dort den Antrag hochladen kann? Wer muss den Antrag ggf. gegenzeichnen? Wie oft darf man den Antrag stellen? Muss die "Karenzzeit" auf jeden Fall eingehalten werden?
Alternativ wird ja auch ATZ angeboten. Weiß jemand, ob man bei JOB ATZ machen kann? Muss man dazu in TZ tätig sein?
Ich würde mich über ein paar Antworten freuen.
LG Edda
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Achim1 hat geschrieben: 31. Jul 2022, 08:37 Muß die "Karenzzeit" auf jeden Fall eingehalten werden?
Alternativ wird ja auch ATZ angeboten. Weiß jemand, ob man bei JOB ATZ machen kann? Muss man dazu in TZ tätig sein?
Ich würde mich über ein paar Antworten freuen.
LG Edda
Die Karenzzeit zieht HR durch. Das geht dann ausnahmsweise mal nicht auf das Konto von JOB. Wenn du beantragst wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen abgeschrieben. Das heißt wenn du jetzt zuversetzt wirst ist der Zug für 2023 bereits abgefahren. ATZ wird wie sauer Brot angeboten. Das haben wir hier schon ein paar mal durchgerechnet. Ist nur interessant für diejenigen, denen noch reichlich Prozente fehlen. Also Späteinsteiger oder Teilzeit. Und mit 63 kannst mit nem halben Jahr Vorlauf auch ohne Abzüge per DDU raus. Vorher zieht ATZ mit der passiven Phase auch nicht. Wenn du ATZ beantragt hast, ist der ER final erledigt.
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

Der ER erfordert 3 Genehmigungsstufen: Der Vorgesetzte muss zustimmen, die Wirtschaftlichkeit muss gegeben sein und es darf keine weitere Einsatzmöglichkeit geben. Also auch wenn der Vorgesetzte zustimmt ist noch nichts entschieden.

Wenn man aus Teilzeit (TZ) in die ATZ gehen möchte, sollte man genau prüfen auf welcher Basis (Vollzeit / Teilzeit) das ATZ Gehalt in der aktiven und passiven Phase berechnet wird. Unter Umständen hat man im ER ganz ohne Arbeit mehr netto ... . Wer in ATZ gehen will sollte also ggf. vorher die TZ beenden ...
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 1. Aug 2022, 07:56 Wer in ATZ gehen will sollte also ggf. vorher die TZ beenden ...
Soweit mir bekannt wird ATZ bei uns doch ohnehin nur in Vollzeit angeboten. Ist bei meiner Gattin bei einem regionalen Energieversorger auch so. Sonst würden wir das bei ihr mit 15h Woche durchziehen und hätten einen schönen Übergang in die Rente.
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

Das kann natürlich sein. Ich hab's nur erwähnt, weil Edda fragte ob man für ATZ nicht sogar in TZ sein muss ... . Also wird umgedreht eher ein Schuh draus ...
Achim1
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Re: Engagierter Vorruhestand 2022 - es geht weiter

Beitrag von Achim1 »

Für mich kam das Blockmodell 8 Jahre ab 55, passive Phase mit 59 und Pension mit 63 (Abzüge 14,4%) in Frage. Beim ER liege ich mit 55 knapp über der Mindestpension.
Kommt dann beides ziemlich auf das Gleiche raus, nur bei ATZ 4 Jahre mehr Arbeit. TZ war kein Hinderungsgrund.
Nur dann hieß es rene de va plu. ATZ bei der Bundesagentur geht nicht mehr. Entweder Versetzung zur BA oder Koblenz und dort wird keinem der ER bewilligt, wurde behauptet. Tja, so sieht der Dank der Telekom nach mehr als 10 Jahren Zuweisung aus. Vielleicht tut das ja meinem Geldbeutel gut, mit jedem Monat steigen die Pensionsansprüche.
LG Ella
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